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Nach Unterhaltskürzung Tochter aus Harz4 gestrichen

Verfasst: 19.06.2007 16:29
von ulli2912
Ich habe ein Problem. Meine Tochter(6) bekamm ab April mehr Unterhalt durch Ihren 6. Geburtstag. Mit der Einreichung der Unterhaltserhöhung bekamm ich einen Änderungsbescheid wo Meine Tochter noch mit angerechnet wurde. Jetzt mußte ich Harz4 neu beantragen und heute kam mein neuer Bescheid. Ich dachte mich trifft der Schlag. Meine Tochter wurde mit der Begründung"Ihre Tochter Ria erziehlt Einkünfte aus Kindergeld und Unterhalt und deckt somit Ihren Bedarf im sinne des SGBII selbst. Sie wurde somit von den Leistungen nach SGB II ausgeschlossen. Ihr übersteigendes Einkommen von 31,63 Euro wurde Ihnen als sonstiges Einkommen angerechnet. Hierauf erhalten Sie Pauschale Absetzungen in höhe von 30 Euro."

Ist das alles so richtig??? Ich kapiere hier gar nichts mehr. Bitte helft mir!!!

Ist alles wohl nach dem Gesetz

Verfasst: 19.06.2007 18:42
von moselkerl
Hallo, ich konnte keinen Fehler feststellen. Kenne nur Bescheide, die auch so berechnet wurden.

Verfasst: 19.06.2007 23:21
von Melinde
Hallo
Das kannst Du hier nachlesen warum das so ist in den
Durchführungshinweisen zu § 11 SGB2 ab Randziffer 11.12
Gruss

Verfasst: 20.06.2007 08:53
von ulli2912
Ich hatte oben noch etwas vergessen. meine Tochter bekam ab April 07 einen Unterhalt von 228,00 Euro und bekommt aber jetzt einen Unterhalt von 208 Euro. Wieso hat man sie bei 228 Euro nicht rausgenommen und aber jetzt wo sie nur noch 208 Euro bekommt. Das ist das was ich nicht verstehe!!!

Verfasst: 20.06.2007 16:59
von Henry01
Wahrscheinlich hat man es vorher falsch gemacht und sie trotz übersteigenden Einkommens in der BG (bzw. im Bescheid) gelassen.

Die Sache hat übrigens einen Vorteil für dich: Du kannst für dein Kind bzw. dessen Mietanteil jetzt Wohngeld beantragen.

Henry