Bekomm von Eltern Geld;trotzdem Chance auf Harzt4?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Gala
Beiträge: 6
Registriert: 18.06.2007 21:28
Wohnort: Gelsenkirchen

Bekomm von Eltern Geld;trotzdem Chance auf Harzt4?

Beitrag von Gala »

Hallo Leidensgenossen und -genossinen!

Bin in einer verzwickten Situation. Bekomme von meinen Eltern per Dauerauftrag 150 Euro überwiesen(Verwendungszweck:Kindergeld, obwohl meine Eltern schon seit einem Jahr keins mehr für mich bekommen) und mein Partner bekommt von seinen Eltern sein Kindergeld(auch per Dauerauftrag;Verwendungszweck:Taschengeld). Jetzt möchte ich eine Harzt4- Antrag stellen, weiß aber nicht, ob ich diese 300 Euro angeben muss und wenn ja wie ich das erklären soll, sodass sie nicht angerechnet werden. Meine Eltern haben den Auftrag ja jetzt gelöscht, aber was nützt mir das, denn man muss ja die Kontoauszüge für die letzten 3 MOnate vorzeigen. Wenn ich diese Angaben wahrheitsgetreu darlege, würde ich dann trotzdem Hartz4 bekommen oder könnte das Arbeitsamt sagen, dass unsere Eltern uns ja auch weiterhin unterstützen sollen(das, was sie überweisen und unser restliches Einkommen würde aber für eine eigene Wohung nicht ausreichen)? Wir wohnen zur Zeit noch bei seinen Eltern, ist aber nicht so prickelnd, deswegen möchten wir eine eigene Wohnung haben. Ist total verzwickt!

Bitte helft mir!

MfG

Gala
Ladyguenes
Beiträge: 154
Registriert: 10.03.2007 17:49

Beitrag von Ladyguenes »

Hallo Gala, ihr müsst das beide angeben, da führt kein Weg dran vorbei. Die forschen bis in die " Urzeit ", sarkastisch gesagt! Ob Ihr Alg 2 erhaltet, kann ich nicht genau sagen, dazu schreibst Du zu wenig ( jetzige Situation e. t. c. ). Gruss Ladyguenes :wink:
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Gala
Wenn zusammen mit den vorzulegenden Kontoauszügen auch eine Kopie der Kündigung dieses Dauerauftrags Deiner Eltern gleich mitgeliefert wird ist klar das es dieses "Einkommen" mit sofortiger Wirkung nicht mehr gibt.
Wenn Deine Eltern Dir gegenüber nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sind ist auch nix mit "weiterzahlen sollen"
Noch ist diese Regelung aus der alten Sozialhilfe beim Alg2 nicht wieder eingeführt das Eltern oder Großeltern bis an´s Ende ihrer Tage für die Nachkommen aufkommen müssen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Gala
Beiträge: 6
Registriert: 18.06.2007 21:28
Wohnort: Gelsenkirchen

Super Hilfe;noch eine Frage

Beitrag von Gala »

Also Leute, habt mir zur Hälfte ja schon geholfen! Suppi, danke!

Jetzt sind aber noch ein paar Fragen offen und zwar, wann genau sind denn die Eltern zum Unterhalt verpflichtet? Ich habe schon selber eine kleine Familie:Alexander(mein Lebenspartner) und mein Sohn(9 Monate alt). Wir sind nicht verheiratet, wohnen zur Zeit bei den Eltern vom Alexander und möchten ausziehen. Bevor ich schwanger wurde, habe ich studiert, bin aber nicht fertig geworden. Sind sie nun unterhaltspflichtig oder nicht?

Und das mit Alg 2: ich bekomme nur Erziehungsgeld und Kindergeld für Maxim(so heißt mein Sohn :) ), Alexander arbeitet nebenbei- bekommt aber monatlich nie denselben Lohn. Er arbeitet als Abrufkraft, aber im Durchschnitt sind das so 250 Euro. Eigentlich steht uns doch Alg 2 zu oder?

Gala
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Die Eltern sind nur für Ihre Kinder unterhaltspflichtig bis zum 25 Lebensjahr. Die Idee mit der Kopie der Kündigung des Dauerauftrags ist super und somit kann man auch belegen, daß bisher eine Hartz 4 Beantragung nicht notwendig war aber durch den Wegfall jetzt notwendig wird. Ist doch bestimmt auch den Argemitarbeitern einleuchtend. Gruß buxi
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