Betriebskostenrückzahlung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Ellichen
Beiträge: 76
Registriert: 26.05.2007 22:05
Wohnort: Wesel

Betriebskostenrückzahlung

Beitrag von Ellichen »

Hallo Ihr Lieben,

unsere Tochter bekommt von der Agre noch ganze 100,-- Euro. Jetzt zu meiner Frage. In den nächsten Tagen bekommt Sie eine Betriebskostenerstattung von 600 Euro. Im letzten Jahr bekam Sie von Ihrem Vermieter telefonisch eine Betriebskostenerhöhung von 30 Euro monatlich, die die Arge nicht akzeptiert hat, weil telefonisch. Wie ist das jetzt mit der Rückzahlung? Kann sie die 30 Euro monatlich abziehen? Muß sie den Rest überwieisen oder bekommt sie jetzt 6 Monate nichts mehr von der Arge oder wie läuft das?
Danke für Die Antwort
Ellichen
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Ellichen
Mal ganz abgesehen davon das die Tochter diese vom Vermieter telefonisch geforderte Erhöhung der BK garnicht hätte zahlen müssen, hat sie einen Nachweis das sie dieses Geld zusätzlich an ihn gezahlt hat?
Hat sie überhaubt eine schriftliche Abrechnung der Betriebskosten erhalten und sind da, neben den auf ihre Wohnung entfallenden abgerechneten Kosten auch die monatlichen Abschlagszahlungen gegengerechnet?
Wenn ja ist einfach zu belegen das die 30€ aus ihrem Regelbedarf gezahlt wurden und die daraus entstehende Rückerstattung an sie zurückfließt und nicht angerechnet werden darf.
Ich vermute mal es ist ein privater Vermieter der die Abrechnungen selber macht, wegen telefonisch. Dann solltet ihr ihn bitten auf seiner Abrechnung die Zahlungen der ARGE für die KdU getrennt von den privaten der Tochter aufzuführen damit es nachvollziehbar ist wer was gezahlt hat und dementsprechend eine Rückerstattung bekommt/anrechnen darf.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ellichen
Beiträge: 76
Registriert: 26.05.2007 22:05
Wohnort: Wesel

Beitrag von Ellichen »

Hallo,

ok, nochmal für die ganz langsamen. Die Unterlagen hat Sabine alle, wie Du anfragst. Also ich versuche nochmal zusammenzufassen: Die monatlich 30 Euro also 360 Euro jährlich kann Sabine von den 600 Euro-Nachzahlung abziehen. Und der Rest geht komplett an die Arge, obwohl sie nur noch 100 euro monatlich bekommt?
Ich weiss, ich bin nervig. Aber ich muss immer alles ganz genau wissen.
Ich verspreche auch, alle ergebnisse ins Forum zu setzen. Wir haben mittlerweile 6 Widersprüche am laufen
bis dann.
Gruß
ellichen
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Ellichen
Du bist doch nicht nervig.
Rückzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen werden als Einnahme angerechnet, bzw. mindern für eine Zeitlang die Kosten der Unterkunft, ARGE überweist dementsprechend weniger Miete u.ä.
Da man die Abrechnung vorlegen muss ist daraus ersichtlich welcher Anteil an den Vorauszahlungen (monatliche Abschläge) Sabine selber bezahlt hat und welche Anteil ARGE bezahlt hat. Da die Gesamtsumme der gezahlten Betriebskosten viel zu hoch war gibt es diese Rückzahlung, es wurde also weit mehr als das was von ARGE kam gezahlt. Arge kann auch nur den Überschuß aus der Summe berücksichtigen die ARGE gezahlt hat.
Hier mal ein Beispiel wie es in einem ähnlichen Fall ablaufen wird nach Auskunft der zuständigen Sachbearbeiterin.
Muss allerdings dazusagen das der Fall noch nicht eingetreten ist weil die Angelegenheit wegen strittiger Abrechnung noch mal von einem Gericht bearbeitet werden wird, es noch keine korrekte Abrechnung gibt die vorgelegt werden kann
Sobald diese Betriebskostenabrechnung vorliegt soll sie vorgelegt werden und dann wird der Anteil den die Mieterin (Alg2 Bezug) aus eigener Tasche an den Vermieter gezahlt hatten aus den vorgeleisteten Abschlagszahlungen herausgerechnet und entsprechend gestaltet sich dann die Aufteilung der Rückzahlung die der Vermieter leisten muss.
In dem betreffenden Fall war es so gewesen, das die Mieterin eine gerigfügig höhere Miete zahlen musste als vom Amt als angemessen angesehen. Diese Differenzsumme hat sie auch aus ihrem Regelbedarf gezahlt. Als der Lebensgefährte sich häufiger als Gast bei Frau und Kind aufhielt verlangte der Vermieter höhere Nebenkosten die auch bezahlt wurden, Gast bezog erstmal kein Alg2 sondern verlebte seine fällig gewordene Ausbildungsversicherung und zahlte den Erhöhungsbetrag selber. Später zog er dort auch ein, angemeldet und Leistungsbezieher.
Als es dann zur jährlichen Betriebskostenabrechnung kam begann das Chaos zwischen Mieter und Vermieter und landete bei einem Anwalt, der erste Gerichtstermin war schon, weitere werden folgen.
Es wird dann irgendwann einmal eine nicht geringe Summe geben die
der Vermieter von den vorausgezahlten Betriebskosten die er kassiert hat wieder zurückzahlen muss, und die wird dann eben auf die aufgeteilt die das Geld damals gezahlt hatten.
Nach genau dem selben Muster kann der Betrag bei Sabine auch herausgerechnet werden, sie soll am besten mit der Abrechnung hingehen, denen das genau erklären mit den Zahlungen und sie werden es schon kapieren. Immerhin hat die Sachbearbeiterin im o.g. Fall das so erklärt.
Wünsche euch das die Angelegenheit einfach zu regeln ist.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ellichen
Beiträge: 76
Registriert: 26.05.2007 22:05
Wohnort: Wesel

Beitrag von Ellichen »

Super. Endlich habe ich es begriffen. Danke für die ausführliche Antwort. Ich werde mich auch an mein Versprechen halten, und alle Ergebnisse ins Forum setzen.
Liebe Grüße
Ellichen

Ps. Ich finde es sowieso schade, dass meist nur Fragen kommen, ausführliche Antworten, aber kein Feedback. Das wäre doch mal sehr interessant. Oder gibt es das schon, nur ich habe es bisher übersehen.
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Doch gibts ;) und wir ( Moderatoren u.a ) bitten sogar darum :)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ellichen
Beiträge: 76
Registriert: 26.05.2007 22:05
Wohnort: Wesel

Beitrag von Ellichen »

Ok. Klasse, wo kann ich dasfeedback finden?

Liebe Grüße
Ellichen
Ellichen
Beiträge: 76
Registriert: 26.05.2007 22:05
Wohnort: Wesel

Beitrag von Ellichen »

Also die monatlich 30 Euro durfte Sabine abziehen.

Lg
Ellichen
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Ellichen
Und auch hierzu wieder ein
Sehr schön, prima
das die Angelegenheit vom Tisch ist.
Es ist immer gut wenn Rückmeldungen zu den Fragen gegeben werden,
bei Erfolgen freut man sich mit und bei weniger guten Meldungen macht man sich auch seine Gedanken und fühlt mit.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Geht doch Prima ! Schön auch mal Erfolgsmeldungen zu lesen !!!!
LG
Silvia
Antworten