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Urlaub anmelden?

Verfasst: 18.06.2007 06:40
von Jenny16061986
ich hab da mal ne frage und zwar mein freund, meine tochter und ich bekommen ergänzendes alg2. ich bin nicht arbeitslos gemeldet weil ich im erziehungsurlaub bin. jetzt wollen wir eine woche nach italien fahren. hab ich denn trotzdem die pflicht das zu melden?? ich mein ich bin ja ned vermittelbar solang ich im erziehungsurlaub bin und eben auch ned beim amt arbeitslos gemeldet...

Verfasst: 18.06.2007 15:30
von Henry01
Der § 7, Abs. 4a SGB II macht bei der Gültigkeit der Erreichbarkeitsanordnung keinen Unterschied. Sicherheitshalber sollte also die OAW beantragt werden. Das Amt hat im Prinzip auch keinen Grund, den Antrag zu verneinen.

Henry