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Gefrierschrank beantragen?

Verfasst: 17.06.2007 16:38
von jeylove
Hallo,

ich habe eine frage hat man ein anrecht auf einen gefrierschrank/truhe wenn man harz 4 empfänger ist?
mein problem ist ich habe zwar einen kleine kühlschrank (sehr klein) der auch ein gefrierfach hat aber es seit meinem besitz nicht funktionsfähig ist der vorbesitzer hat es zu geklebt. da es häufiger nicht geschlossen hat und so mit der kühlschrank durch gegehend gekühlt hat.
Ich bräuchte schon dringend einen nur selbst bei ebay finde ich kein bezahlbares schnäppchen für mich.

schon mal vielen dank im vorraus.

liebe grüße
jeylove

Verfasst: 17.06.2007 16:54
von Gast
Einmalige Zuschüsse gibt es dafür nicht mehr. Du kannst höchstens versuchen ein Darlehen zu beantragen.

Verfasst: 18.06.2007 15:31
von Henry01
Da solche Darlehen auf einen "unabweisbaren Bedarf" aufbauen, wird der Antrag aber wohl wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Henry

Verfasst: 19.06.2007 12:24
von Flunk
Hallo Henry,
vorweg ein herzliches Willkommen im Forum und danke für Deine sachkundigen Antworten.

Bist Du ein Mitarbeiter vom Amt ?

Kannst Du den Begriff "unabweisbaren Bedarf" erklären so das ihn der Laie auch vesteht?

Grüße und einen schönen Tag
Flunk

Verfasst: 19.06.2007 15:13
von Henry01
Hi!

Ja, ich bin Mitarbeiter einer ARGE.

"Unabweisbarer Bedarf" bedeutet, dass "Not am Mann" sein muss, damit ein Darlehen für einen solchen Bedarf bezahlt werden kann.

Also die alleinerziehende Mutter von 6 Kindern, deren Waschmaschine kaputt ging und die erst letzten Monat vom Angesparten einen Kühlschrank gekauft hat usw...

Da aber ein Gefrierschrank im allgemeinen noch nicht zum allgemein üblichen Lebensstandart gehört (es sei denn, wir haben hier auch eine Großfamilie vor uns), dürfte es nichts werden mit "unabweisbaren Bedarf". Dafür spricht übrigens auch die Tatsache, dass bisher wohl keine vorhanden war, also bisher auch keine unbedingte Notwendigkeit für eine solche Truhe bestand.

Henry

Verfasst: 19.06.2007 19:54
von jeylove
Naja ich bin zwar alleinerziehend, habe aber nur ein Kind. Mit Gefriergut habe ich es bis lang so gemacht das ich es gekauft habe und in meinem minikühlschrank gelagert habe. immer mit der hoffnung das es nicht schlecht wird. Den Gefrierschrank den ich vorher hatte musste ich abschaffen da er ca. 18 jahre alt war und mir nur so das geld aus der tasche gezogen hat.
Ich bin jemand der nicht der sofort zum amt rennt und geld fordert. deswegen frage ich lieber auch erst einmal hier nach. die beantragung von herd, waschmaschine und erstausstattung für meinen sohn habe ich auch nur gemacht weil mir das meine SPFH das so wollte.
Ich würde ihn ja sehr gerne selber zahlen nur durch meine arbeitslosigkeit bleibt eben nicht viel zum leben übrig.
naja vielen dank für eure antworten so hoffe ich weiter auf ein Ebay/zeitungswunder.

lg

Verfasst: 20.06.2007 19:51
von maria1106
Setze doch mal ne Suchanzeige hier im Forum unter Tauschen/ Verschenken etc....
Vielleicht hat ja Jemand was passendes im Keller stehen?!
LG
Silvia

Verfasst: 22.06.2007 07:50
von luna23
oder gugg in die 2. hand.

ich wollt letztes jahr auch eine neue waschmaschine beantragen, nachdem die schon etwas ältere maschiene die ich ein jahr davon von meinen eltern zum gb bekommen hab dann doch den geist aufgegeben hatte.
aber wurde auch abgelehnt mit der begründung das das ja im regelsatz mit drin wär (ging noch weiter aber ich weiß den wortlaut nich mehr).
hätten vielleicht höchstens nen darlehn gegeben.
konnte mir nur eine neue leisten weil meine eltern die erstma bezahlt ham und ich dann das ratenweise zurückgezahlt hab.

ich find das blöd, weil ich damals dez, 04 wo ich in meine erste wohnung gezogen bin hab ich gar nix weiter an erstausstattung beantragt da ich das dummer weise nich wußte, und nu darf mans alles selbst finanzieren von dem bissl was man bekommt...

echt zum heulen. hoffe nur das mir mein kühlschrank noch ein paar jahre erhalten bleibt, obwohl der auch schon älter is. is auch nur nen gebrauchter.

luna.

Verfasst: 08.09.2013 20:58
von judozwerg
Hallo

Ich wühl das Thema nochmal auf.
Ich bin Familienhelferin in bin momentan für eine Familie zuständig.
Die Mutter ist alleinerziehend und sitzt wegen Kinderlähmung im Rollstuhl.
Die Batterie von dem E-Rolli ist nicht gut und auch oft kaputt deswegen kann sie nicht so oft einkaufen gehen und braucht einen Gefrierschrank.
In dem Kühlschrank den sie von der Vermieterin gestellt bekommen hat ist leider kein Kühlfach vorhanden.
Dies hat die Vermieterin auch schon bestätigt.
Gibt es dort eine Möglichkeit einen Gefrierschrank zu beantragen?

Mit freundlichen Grüßen
Zwerg

traurig sowas...

Verfasst: 11.09.2013 08:34
von schlummi214
... echt traurig. Ich weiss zwar nicht wo ihr jeweils wohnt.
" 2. Hand " hört sich nach Berlin an :-)

Hier in Hamburg gibt es Stellen, die sowas loswerden wollen. Als Beispiel " Hafen hilft " etc. Sicherlich gibt es bei Euch auch sowas, oder??
Auch in den kostenlosen Wochenblättern stehen bei uns öfters Angebote. Meistens gratis, nur abholen mauss man diese. Schaut mal rein...

Gruß aus Hamburg

Schlummi214

Verfasst: 18.09.2013 22:57
von Melinde
Hallo judozwerg

Wegen des E-Rollis bei der Krankenkasse eine neue, zuverlässig funktionierende Batterie beantragen. Die sind dafür zuständig, ggf. über die Eingliederungshilfe beim Sozi über SGB XII § 31 (bzw. Jobcenter über SGB II § 24) die Zuzahlung als einmaligen Bedarf beantragen.

Der Kühlschrank wurde von der Vermieterin gestellt lese ich, das bedeutet sie hat keinen eigenen.

Also, wir gehen mal davon aus das der olle Kühlschrank kaputt geht, nicht als Einrichtungsgegenstand zur Wohnung gehört. Daher auch keine Kostenpauschale für Nutzung im Mietvertrag vereinbart ist und nicht von der Vermieterin ersetzt werden muss.

Dann braucht sie einen neuen, hatte keinen und beantragt ihn als Beihilfe (nicht rückzahlbar, kein Darlehen) im Rahmen der Erstausstattung entweder beim Sozi oder dem Jobcenter. Kommt drauf an von wo sie dauerhaft Leistung bezieht.

Viel Erfolg beim Durchsetzen eines energiesparenden Neugeräts. Stromfresser übersteigen den im Regelsatz vorgesehenen Stromanteil erheblich.

Gruss

Verfasst: 27.04.2016 14:31
von savada
Wie sieht das denn in folgendem Fall aus?

Ein Bekannter von mir bezieht Hartz 4 und hat seit einer Weile gesundheitliche Beschwerden. Sein Arzt meinte, dass er doch mal einen vernünftigen Stuhl kaufen sollte. Aber woher nehmen, wenn nicht stehlen. Ich hab mich jetzt gefragt, ob das nicht die Behörde übernehmen kann? Dient ja quasi auch seiner Gesundheit und würde ihn sicher langfristig besser vermittelbar machen. Ähnlich der Argumentation. Was meint ihr? Hat so ein Antrag Erfolgschancen? Oder ist das von vornherein zum Scheitern verurteilt?

Verfasst: 27.04.2016 14:36
von Melinde
Hallo savada

Da wäre die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Stichwort orthopädisches Hilfsmittel. Der Arzt muss das dann natürlich per Rezept oder Attest bestätigen.

Gruss