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keine leistungen für unterkunft und heizung!
Verfasst: 16.06.2007 21:22
von devil666
mein antrag auf leistungen für unterkunft und heizung wurde abgelehnt mit der begründung: die aufwendungen für miete und heizung übersteigen die für meine stadt den festgesetzten höchstbetrag.dachte aber immer, ich krieg dann wenigsten den normalen satz. nein ich krieg gar nix! kann das sein? ode rmachen die das immer beim erstantrag? und lassen es erst mal auf einen widerspruch ankommen!?und wenn ich geld für heizung will, muss und kann ich das erst wieder im august beantragen. was ist denn das für eine regelung? ich habe kosten das ganze jahr über.
Verfasst: 18.06.2007 15:33
von Henry01
Wie lange bekommst du schon ALG 2? Wie hoch war deine Miete vor Umzug?
Henry
Verfasst: 18.06.2007 19:59
von devil666
Wie lange bekommst du schon ALG 2? Wie hoch war deine Miete vor Umzug?
Henry
ist gerade erst bewilligt worden, wohnen tu ich hier schon lange. aber sie haben es mit der begründung abgelehnt, dass der mietpreis in meinem ort niedriger ist. können die das ganz ablehnen? ich dachte, sie müssten mir dann wenigstens die vergleichbare mindestmiete erstatten. auch dass die heizkosten erst wieder im august beantrag werden können, ist mir unverständlich. und wie ich jetzt festgestellt habe, habens für meinen sohn gar kein hartz 4 gezahlt. muss dazu sagen, ich bin selbständig und es reicht eben nicht zum leben. war schon angenehm überrascht, dass sie überhaupt da was zahlen. aber jetzt bin ich schon so, dass ich mein volles recht will. habe jahrelang aus eigener tasche draufgezahlt, nur jetzt ist nix mehr in meiner tasche

Verfasst: 19.06.2007 15:08
von Henry01
Das war jetzt dein erster Antrag und du wohnst schon länger in deiner Wohnung? Dann muss für einen angemessenen Zeitraum die VOLLE Miete gewährt werden!
Schaust du in § 22, Abs. 1 SGB II:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
Du solltest umgehen in Widerspruch gehen und ggf. eine einstweilige Anordnung beim SG beantragen, da ja sonst deine Wohnung nicht bezahlbar ist...
Henry
Verfasst: 21.06.2007 09:11
von devil666
[quote="Henry01"]Das war jetzt dein erster Antrag und du wohnst schon länger in deiner Wohnung? Dann muss für einen angemessenen Zeitraum die VOLLE Miete gewährt werden!
Schaust du in § 22, Abs. 1 SGB II:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
Du solltest umgehen in Widerspruch gehen und ggf. eine einstweilige Anordnung beim SG beantragen, da ja sonst deine Wohnung nicht bezahlbar ist...
Henry[/quote]
ha....schon erledigt. habe da angerufen und sie haben, welch ein zufall, ganz einfach einen falschen bescheid ausgestellt. da siehste mal, bei denen musst auf alles gefasst sein. ich kreig meine 400 euro für die nächten 6 monate und erst danach krieg ich das, was für meinen landkreis
angebracht ist. dir herzlichen dank für die mühe und weiterhin alles gute
Verfasst: 21.06.2007 12:33
von Henry01
Bitte, gern geschehen.
Henry