"arbeiten" mit 13 - anrechnung auf hartz4????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Mausebär
Beiträge: 118
Registriert: 09.01.2007 10:47

"arbeiten" mit 13 - anrechnung auf hartz4????

Beitrag von Mausebär »

hab da mal ne ganz komische Frage..
mir ist jetzt mit der Zeitung nen Zettel ins Haus geflattert, da gings um nen Job "werbeprospekte verteilen"...

Vorausetzung dafür wäre, das man 13 Jahre alt ist...

lt. meinen ALGII- Bescheid ist man doch aber erst mit 14 erwerbsfähig.
Ich hab keine Ahnung wieviel man mit Prospektverteilung verdient, aber wie würde das denn bei Hartz4 angerechnet, wenn man das wirklich mit 13 Jahren macht???

haben NICHT ERWERBSFÄHIGE auch die Grenze von 100 € die anrechnungssfrei sind?? Oder zählen die dann zu den Erwerbsfähigen, das sie Geld verdienen???

Bin gespannt ob sich damit jemand auskennt??

DANKE
Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung und Erfahrungen wieder... !!!!!
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Mausebär
Wenn der jugendliche Prospektverteiler nicht mehr als 100 € im Monat damit verdient bleibt es anrechnungsfrei, es können auch nur die Werbungskosten abgesetzt werden denn den Freibetrag gibt es nur für Erwerbsfähige.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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