Rückzahlung und Zuflussprinzip

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
mareise61
Beiträge: 10
Registriert: 04.02.2007 08:34
Wohnort: Berlin

Rückzahlung und Zuflussprinzip

Beitrag von mareise61 »

Hallo,bisher hat eigentlich alles immer recht gut bei uns mit der ARGE geklappt.Nun habe ich aber eine Frage:
Mein Mann hat eine ABM-Maßnahme bekommen und heute bekamen wir bereits ein Anhörungsschreiben wegen einer Überzahlung im Juni.. (Das ist schon klar,dass wir zurückzahlen müssen).Lt Vertrag soll mein Mann am 30.j.M. sein Gehalt bekommen,er weiß nun aber von Mitarbeitern,dass
das Geld selten vor dem 3.des neuen Monats auf dem Konto ist.
Ausschlaggebend ist doch,wann das Geld zugeflossen,also auf dem Konto ist,oder irre ich mich?? Die SB hat bereits 2 Wochen vor Juniende das Geld berechnet,obwohl es noch nicht auf dem Konto ist.
Und wie reagieren wir auf das Schreiben?
Für eine Auskunft wäre ich dankbar.Gruß mareise
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo mareise61
Schreib halt einfach das das Geld noch nicht auf dem Konto ist und ihr euch wieder meldet wenn es da ist.
Es zählt der Monat in dem es zufliesst, da irrst Du nicht.
Gruss

(zufliessen ist eigentlich ein blödes Wort, zurollen wäre besser. Geldströme fliessen, Münzen rollen und Scheine flattern) :lol:
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
mareise61
Beiträge: 10
Registriert: 04.02.2007 08:34
Wohnort: Berlin

Beitrag von mareise61 »

Danke für die schnelle Antwort!!! Werde das unserer SB so mitteilen,dass wir sofort nach Geldeingang einen Beleg vorlegen,wann das Geld eingegangen ist.
PS: Einfach super,dass es so ein duftes Forum gibt und nette Leute!!!!
Antworten