leuuude ...
hab da mal ne schnelle frage!?
ne freundin hat grad ihr abi gemacht ... wohnt bei de eltern ...
die eltern haben ihr nen grundstück überschrieben damit ihnen nicht weggenommen werden kann
in der familie gibts jetzt nur einen der arbeitet....
also kann er niemals die familie durchfüttern!
das grudstück wird also zum wohnen nicht genutzt....
meine frage .. kann das amt ihr jetzt das grundstück anrechnen !???
*aber wie soll se dann leben .... dann wird sie ja niemals geld vom amt bekommen .... *weil ja immer das grundstück da is ....
das aber nicht verkaufen wollen ... für später halt ...
so danke schonmal !
Werden Grundstücke immer angerechnent .. oder wie läuft das
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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- Beiträge: 25
- Registriert: 11.10.2006 12:28
nur selbstgenutzte Grundstücke
sind von der Anrechnung ausgeschlossen. Da die Freundin noch sehr jung ist, sind die Freigrenzen nach dem Lebensalter noch sehr gering. Schau einfach mal schnell in das SGB. Ist eigentlich gut beschrieben was angerechnet wird. Google-Suchmaschine ist der schnellste Weg!
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo Berliner1982
Alg2 als nachrangige Sozialleistung greift erst dann wenn eigenes Vermögen aufgebraucht ist. Zum Schonvermögen gehören nur selbstgenutzte Immobilien, andere müssen verwertet werden.
Bei Ackerland kann auch eine Verpachtung statt Verkauf in Frage kommen.
Bei selbsgenutztem Wohneigentum werden auch nur die Zinsen, nicht aber die Tilgungsraten übernommen weil Sozialleistungen der Bedarfsdeckung und nicht der Eigentumsschaffung dienen.
Gruss
Alg2 als nachrangige Sozialleistung greift erst dann wenn eigenes Vermögen aufgebraucht ist. Zum Schonvermögen gehören nur selbstgenutzte Immobilien, andere müssen verwertet werden.
Bei Ackerland kann auch eine Verpachtung statt Verkauf in Frage kommen.
Bei selbsgenutztem Wohneigentum werden auch nur die Zinsen, nicht aber die Tilgungsraten übernommen weil Sozialleistungen der Bedarfsdeckung und nicht der Eigentumsschaffung dienen.
Gruss
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Leider stimmt das genau so. Die Miete eines gewerblichen Vermieters wird aber voll übernommen. Wenn ihm die Immobilie schon gehört, zahlt der Staat ihm auch noch den Gewinn, also seinen Lebensunterhalt. Gehört die Immobilie noch der Bank, gehört auch der Abtrag zur Miete.Melinde hat geschrieben:Bei selbsgenutztem Wohneigentum werden auch nur die Zinsen, nicht aber die Tilgungsraten übernommen weil Sozialleistungen der Bedarfsdeckung und nicht der Eigentumsschaffung dienen.
Gewerblichen Eigentümern wird dieses also aus Steuergeldern bezahlt, dem normalen Bürger aber nicht. Merke: Nur dort wo schon Geld vorhanden, fließt auch neues hin.
Hallo Ralf
Wie recht Du hast.
Nicht nur das Privateigentum an Grund und Bodern gehört abgeschafft.
Die Bedarfsdeckung der Menschheit an der herrschenden Politik ist längst erreicht und sollte den selben Weg gehen.
Gruss
Wie recht Du hast.
Nicht nur das Privateigentum an Grund und Bodern gehört abgeschafft.
Die Bedarfsdeckung der Menschheit an der herrschenden Politik ist längst erreicht und sollte den selben Weg gehen.
Gruss
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