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Verfasst: 14.06.2007 11:27
von pboss
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Verfasst: 14.06.2007 11:55
von Melinde
Hallo pboss
Erst wenn der Antrag mit den nötigen Unterlagen beim Amt eingegangen ist kann er bearbeitet werden. Das ist dann der Tag der Antragstellung und ab dem wird die Leistung berechnet und gewährt (bei Bewilligung).
Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden, der Eingang ändert aber nichts am Antragseingangsdatum. Unterlagen immer schnellstens nachreichen sonst verzögert sich das Ganze unnötig.
Gruss
Verfasst: 14.06.2007 11:55
von DjTermi
Denn Antrag kannst Du immer stellen, sollte aber zeitnah sein. Da der Anspruch ja besteht/bestand.