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Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo pboss
Erst wenn der Antrag mit den nötigen Unterlagen beim Amt eingegangen ist kann er bearbeitet werden. Das ist dann der Tag der Antragstellung und ab dem wird die Leistung berechnet und gewährt (bei Bewilligung).
Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden, der Eingang ändert aber nichts am Antragseingangsdatum. Unterlagen immer schnellstens nachreichen sonst verzögert sich das Ganze unnötig.
Gruss
Erst wenn der Antrag mit den nötigen Unterlagen beim Amt eingegangen ist kann er bearbeitet werden. Das ist dann der Tag der Antragstellung und ab dem wird die Leistung berechnet und gewährt (bei Bewilligung).
Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden, der Eingang ändert aber nichts am Antragseingangsdatum. Unterlagen immer schnellstens nachreichen sonst verzögert sich das Ganze unnötig.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Denn Antrag kannst Du immer stellen, sollte aber zeitnah sein. Da der Anspruch ja besteht/bestand.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.