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Fahrkosten und Weiterbildung

Verfasst: 13.06.2007 00:18
von jaschek27
Hallo,
ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Ich bekomme Alg 2
Zu Zeit besuche ich einen Englischkurs, habe Fahrkosten erstattet bekommen nach §81 SGBIII, in Höhe einer Fahrkarte. Die anderen Teilnehmer bekommen Pauschal 0,36 Cent pro entf. Km. Welsche Berechnung ist korrekt. Nach dem§81 SGBIII sollte es die Entfernungspauschale sein. Bei meiner Nachfrage in Jobcenter habe ich erfahren: " da der Schulungsrot mit Öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist, werden die Fahrkosten in Höhe der Monatskarte übernommen" gleichzeitig wurde mir Bequemlichkeit vorgeworfen. Es ist 30€ Differenz, mir geht’s nur um die Tatsache das überall nach der Entfernungspauschale abgerechnet wird.
Danke

habe diese Texte dazu gefunden: § 81

Verfasst: 20.06.2007 22:16
von moselkerl
(2) 1Als Fahrkosten ist für jeden Tag, an dem der Teilnehmer die Bildungsstätte
aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer
der Entfernung zwischen Wohnung und Bildungsstätte von
0,36 Euro für die ersten zehn Kilometer und 0,40 Euro für jeden weiteren
Kilometer anzusetzen. 2Zur Abgeltung der Aufwendungen für die
An- und Abreise bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung
sowie für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von
0,40 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort
des eigenen Hausstands und dem Ort der Weiterbildung anzusetzen.3
Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung
maßgebend.
Wenn die öffentlichen Verkehrsmittel billiger sind, nehme ich an, man sollte es auch annehmen!