Fahrkosten und Weiterbildung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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jaschek27
Beiträge: 1
Registriert: 12.06.2007 23:27

Fahrkosten und Weiterbildung

Beitrag von jaschek27 »

Hallo,
ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Ich bekomme Alg 2
Zu Zeit besuche ich einen Englischkurs, habe Fahrkosten erstattet bekommen nach §81 SGBIII, in Höhe einer Fahrkarte. Die anderen Teilnehmer bekommen Pauschal 0,36 Cent pro entf. Km. Welsche Berechnung ist korrekt. Nach dem§81 SGBIII sollte es die Entfernungspauschale sein. Bei meiner Nachfrage in Jobcenter habe ich erfahren: " da der Schulungsrot mit Öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist, werden die Fahrkosten in Höhe der Monatskarte übernommen" gleichzeitig wurde mir Bequemlichkeit vorgeworfen. Es ist 30€ Differenz, mir geht’s nur um die Tatsache das überall nach der Entfernungspauschale abgerechnet wird.
Danke
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

habe diese Texte dazu gefunden: § 81

Beitrag von moselkerl »

(2) 1Als Fahrkosten ist für jeden Tag, an dem der Teilnehmer die Bildungsstätte
aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer
der Entfernung zwischen Wohnung und Bildungsstätte von
0,36 Euro für die ersten zehn Kilometer und 0,40 Euro für jeden weiteren
Kilometer anzusetzen. 2Zur Abgeltung der Aufwendungen für die
An- und Abreise bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung
sowie für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von
0,40 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort
des eigenen Hausstands und dem Ort der Weiterbildung anzusetzen.3
Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung
maßgebend.
Wenn die öffentlichen Verkehrsmittel billiger sind, nehme ich an, man sollte es auch annehmen!
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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