wie lange darf die Arge sich Zeit nehmen für Widerspruch

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Tracid
Beiträge: 70
Registriert: 23.02.2007 20:25

wie lange darf die Arge sich Zeit nehmen für Widerspruch

Beitrag von Tracid »

Hallo,

wie lange darf die Arge sich Zeit lassen für einen Widerspruch den ich sende? Angeblich dauert es Monate laut Arge! Darf das sein? Dachte die müssen auch innerhalb einer Frist darauf antworten.
Gast

Beitrag von Gast »

Drei Monate.
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Dazu:

§88

(1) 1Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. 2Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. 3Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.

(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.

Um was gehts eigentlich ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Tracid
Beiträge: 70
Registriert: 23.02.2007 20:25

Beitrag von Tracid »

Geht darum das ich in 3 Punkten bei einer Neuberechnung des ALG 2 in Widerspruch gehen muß, weil für 1 Monat eventuell 2 mir zu wenig Geld gezahlt wurde, falsches Einkommen einberechnet wurde, zu wenig Miete anberechnet. Sowas halt. Und da ich 6 Monate warten soll auf Antwort, würde es heißen ich bekomme mein restliches Geld ca erst in halben Jahr nachgezahlt. Geht um 150 Euro. Ist nicht wenig wenn man in der Zeit von ALG 2 abhängig war/ist
Gast

Beitrag von Gast »

Drei Monate, Tracid.
Benutzeravatar
nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Was passiert, wenns drüber geht über die Frist?

Mein letzter Widerspruch gegen einen Bescheid der Rückforderung liegt nächsten Mittwoch dann auch schon 3 Monate, wenn nicht noch länger schon......

Wem passiert dann was?
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Gast

Beitrag von Gast »

Dann kannst Du Untätigkeitsklage einreichen.
Tracid
Beiträge: 70
Registriert: 23.02.2007 20:25

Beitrag von Tracid »

Muß ich in den Widerspruch das auch hinschreiben das sie mir innerhalb 3 Monate antworten sollen oder kann ich das ruhig weg lassen.

Bzw. was heißt "antworten". Nicht das die in 3 Monaten nur schreiben "Ihr Widerspruch wird jetzt bearbeitet" und dann muß ich wieder warten :-)

Find es aber schon ganz schön heftig das wir 3 Monaten warten müssen und wenn es andersrum ist dann muß man innerhalb ein paar Wochen zahlen sonst gibts Ärger.
Gast

Beitrag von Gast »

Das brauchst Du denen nicht extra reinschreiben, das wissen die selbst.
Benutzeravatar
nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Ralf Hagelstein hat geschrieben:Dann kannst Du Untätigkeitsklage einreichen.
wollen wir einfach mal hoffen oder dran glauben, das es nicht soweit kommt - ich glaube ja immer an das Gute im Menschen, auch bei meinen SB´ern ;)

danke nochmal
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

und so eine klage dauert dann auchnoch mal ca 3-12 Monate !!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

DjTermi hat geschrieben:und so eine klage dauert dann auchnoch mal ca 3-12 Monate !!
Eine Untätigkeitsklage reiche ich ja nur ein, wenn es brennt, ich also pleite bin. Dann kann das im einstweiligen Rechtsschutz auch mal innerhalb von 2 Wochen gehen, bis das Gericht tätig wird. :wink:

Meinen Widerspruchsbescheid bekam ich z.B. nach 11 Monaten. Ging aber nur um 8 € oder so, im Monat. Da konnte ich locker drauf warten.
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Ich weiss das hier mid. 7 Monate warten musst, und dann bist noch gut bedient dabei. Aber ist überall anders halt...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Andy7733
Beiträge: 29
Registriert: 02.04.2006 17:34

Wie heißt der Pragraph ?

Beitrag von Andy7733 »

Ich möchte auch eine Untätigkeits klage gleich in 2 Fällen machen gegen die ARGE. Weiß jemand wie der Pragraph dazu heißt ? Also quasi Untätigkeitsklage nach Paragraph......?
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Andy7733
Untätigkeitsklage nach § 88 SGG
Gruss und Viel Erfolg
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Benutzeravatar
nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

bei mir kam bis dato noch immer nix- Beziehe aber auch keine Leistungen mehr von denen

Was kann da noch passieren? Ist ja nu über 2 Jahre her.......traurig aber wahr. :roll:
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Antworten