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wie lange darf die Arge sich Zeit nehmen für Widerspruch

Verfasst: 12.06.2007 16:11
von Tracid
Hallo,

wie lange darf die Arge sich Zeit lassen für einen Widerspruch den ich sende? Angeblich dauert es Monate laut Arge! Darf das sein? Dachte die müssen auch innerhalb einer Frist darauf antworten.

Verfasst: 12.06.2007 16:15
von Gast
Drei Monate.

Verfasst: 12.06.2007 16:27
von DjTermi
Dazu:

§88

(1) 1Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. 2Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. 3Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.

(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.

Um was gehts eigentlich ?

Verfasst: 12.06.2007 16:30
von Tracid
Geht darum das ich in 3 Punkten bei einer Neuberechnung des ALG 2 in Widerspruch gehen muß, weil für 1 Monat eventuell 2 mir zu wenig Geld gezahlt wurde, falsches Einkommen einberechnet wurde, zu wenig Miete anberechnet. Sowas halt. Und da ich 6 Monate warten soll auf Antwort, würde es heißen ich bekomme mein restliches Geld ca erst in halben Jahr nachgezahlt. Geht um 150 Euro. Ist nicht wenig wenn man in der Zeit von ALG 2 abhängig war/ist

Verfasst: 12.06.2007 16:38
von Gast
Drei Monate, Tracid.

Verfasst: 12.06.2007 17:29
von nonsens
Was passiert, wenns drüber geht über die Frist?

Mein letzter Widerspruch gegen einen Bescheid der Rückforderung liegt nächsten Mittwoch dann auch schon 3 Monate, wenn nicht noch länger schon......

Wem passiert dann was?

Verfasst: 12.06.2007 18:06
von Gast
Dann kannst Du Untätigkeitsklage einreichen.

Verfasst: 12.06.2007 19:23
von Tracid
Muß ich in den Widerspruch das auch hinschreiben das sie mir innerhalb 3 Monate antworten sollen oder kann ich das ruhig weg lassen.

Bzw. was heißt "antworten". Nicht das die in 3 Monaten nur schreiben "Ihr Widerspruch wird jetzt bearbeitet" und dann muß ich wieder warten :-)

Find es aber schon ganz schön heftig das wir 3 Monaten warten müssen und wenn es andersrum ist dann muß man innerhalb ein paar Wochen zahlen sonst gibts Ärger.

Verfasst: 12.06.2007 19:28
von Gast
Das brauchst Du denen nicht extra reinschreiben, das wissen die selbst.

Verfasst: 12.06.2007 19:57
von nonsens
Ralf Hagelstein hat geschrieben:Dann kannst Du Untätigkeitsklage einreichen.
wollen wir einfach mal hoffen oder dran glauben, das es nicht soweit kommt - ich glaube ja immer an das Gute im Menschen, auch bei meinen SB´ern ;)

danke nochmal

Verfasst: 12.06.2007 21:35
von DjTermi
und so eine klage dauert dann auchnoch mal ca 3-12 Monate !!

Verfasst: 12.06.2007 21:47
von Gast
DjTermi hat geschrieben:und so eine klage dauert dann auchnoch mal ca 3-12 Monate !!
Eine Untätigkeitsklage reiche ich ja nur ein, wenn es brennt, ich also pleite bin. Dann kann das im einstweiligen Rechtsschutz auch mal innerhalb von 2 Wochen gehen, bis das Gericht tätig wird. :wink:

Meinen Widerspruchsbescheid bekam ich z.B. nach 11 Monaten. Ging aber nur um 8 € oder so, im Monat. Da konnte ich locker drauf warten.

Verfasst: 12.06.2007 21:55
von DjTermi
Ich weiss das hier mid. 7 Monate warten musst, und dann bist noch gut bedient dabei. Aber ist überall anders halt...

Wie heißt der Pragraph ?

Verfasst: 14.04.2009 19:16
von Andy7733
Ich möchte auch eine Untätigkeits klage gleich in 2 Fällen machen gegen die ARGE. Weiß jemand wie der Pragraph dazu heißt ? Also quasi Untätigkeitsklage nach Paragraph......?

Verfasst: 14.04.2009 21:42
von Melinde
Hallo Andy7733
Untätigkeitsklage nach § 88 SGG
Gruss und Viel Erfolg

Verfasst: 14.04.2009 23:17
von nonsens
bei mir kam bis dato noch immer nix- Beziehe aber auch keine Leistungen mehr von denen

Was kann da noch passieren? Ist ja nu über 2 Jahre her.......traurig aber wahr. :roll: