wie lange darf die Arge sich Zeit nehmen für Widerspruch
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
wie lange darf die Arge sich Zeit nehmen für Widerspruch
Hallo,
wie lange darf die Arge sich Zeit lassen für einen Widerspruch den ich sende? Angeblich dauert es Monate laut Arge! Darf das sein? Dachte die müssen auch innerhalb einer Frist darauf antworten.
wie lange darf die Arge sich Zeit lassen für einen Widerspruch den ich sende? Angeblich dauert es Monate laut Arge! Darf das sein? Dachte die müssen auch innerhalb einer Frist darauf antworten.
Dazu:
§88
(1) 1Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. 2Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. 3Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.
Um was gehts eigentlich ?
§88
(1) 1Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. 2Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. 3Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.
Um was gehts eigentlich ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Geht darum das ich in 3 Punkten bei einer Neuberechnung des ALG 2 in Widerspruch gehen muß, weil für 1 Monat eventuell 2 mir zu wenig Geld gezahlt wurde, falsches Einkommen einberechnet wurde, zu wenig Miete anberechnet. Sowas halt. Und da ich 6 Monate warten soll auf Antwort, würde es heißen ich bekomme mein restliches Geld ca erst in halben Jahr nachgezahlt. Geht um 150 Euro. Ist nicht wenig wenn man in der Zeit von ALG 2 abhängig war/ist
Was passiert, wenns drüber geht über die Frist?
Mein letzter Widerspruch gegen einen Bescheid der Rückforderung liegt nächsten Mittwoch dann auch schon 3 Monate, wenn nicht noch länger schon......
Wem passiert dann was?
Mein letzter Widerspruch gegen einen Bescheid der Rückforderung liegt nächsten Mittwoch dann auch schon 3 Monate, wenn nicht noch länger schon......
Wem passiert dann was?
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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Muß ich in den Widerspruch das auch hinschreiben das sie mir innerhalb 3 Monate antworten sollen oder kann ich das ruhig weg lassen.
Bzw. was heißt "antworten". Nicht das die in 3 Monaten nur schreiben "Ihr Widerspruch wird jetzt bearbeitet" und dann muß ich wieder warten
Find es aber schon ganz schön heftig das wir 3 Monaten warten müssen und wenn es andersrum ist dann muß man innerhalb ein paar Wochen zahlen sonst gibts Ärger.
Bzw. was heißt "antworten". Nicht das die in 3 Monaten nur schreiben "Ihr Widerspruch wird jetzt bearbeitet" und dann muß ich wieder warten

Find es aber schon ganz schön heftig das wir 3 Monaten warten müssen und wenn es andersrum ist dann muß man innerhalb ein paar Wochen zahlen sonst gibts Ärger.
wollen wir einfach mal hoffen oder dran glauben, das es nicht soweit kommt - ich glaube ja immer an das Gute im Menschen, auch bei meinen SB´ernRalf Hagelstein hat geschrieben:Dann kannst Du Untätigkeitsklage einreichen.

danke nochmal
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
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und so eine klage dauert dann auchnoch mal ca 3-12 Monate !!
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Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Eine Untätigkeitsklage reiche ich ja nur ein, wenn es brennt, ich also pleite bin. Dann kann das im einstweiligen Rechtsschutz auch mal innerhalb von 2 Wochen gehen, bis das Gericht tätig wird.DjTermi hat geschrieben:und so eine klage dauert dann auchnoch mal ca 3-12 Monate !!

Meinen Widerspruchsbescheid bekam ich z.B. nach 11 Monaten. Ging aber nur um 8 € oder so, im Monat. Da konnte ich locker drauf warten.
Ich weiss das hier mid. 7 Monate warten musst, und dann bist noch gut bedient dabei. Aber ist überall anders halt...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Wie heißt der Pragraph ?
Ich möchte auch eine Untätigkeits klage gleich in 2 Fällen machen gegen die ARGE. Weiß jemand wie der Pragraph dazu heißt ? Also quasi Untätigkeitsklage nach Paragraph......?
bei mir kam bis dato noch immer nix- Beziehe aber auch keine Leistungen mehr von denen
Was kann da noch passieren? Ist ja nu über 2 Jahre her.......traurig aber wahr.
Was kann da noch passieren? Ist ja nu über 2 Jahre her.......traurig aber wahr.

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