Hallo zusammen,
ich hatte eine Sperrzeit von 30 % zu 3 monaten, weil ich mich geweigert hatte, eine Arbeit anzunehmen, in der ich über 100 Kg schwere Sonnenschirme tragen sollte (habe ein Rückenleiden und habe schon vor einem halben jahr einen Antrag beim Amtsarztes beantragt jedoch ohne rückantwort.Meine Sachbearbeiterinn sagte mir, das diese länger dauern würde)
Na ja zum Thema: Wie oben beschrieben hatte ich eine sperre von 30 & zu drei Monaten.Die 3 monate sind schon lange abgelaufen.Was passiert nun wenn mir das Amt wieder eine so tolle Arbeit aufzwängt und ich diese nicht annehmen kann (habe keine Lust zum Krüppel zu werden).
Werden nun 60 % abgezogen oder 30 % ?
Die sperrzeit ist ja vorbei von den besagten 3 monaten.Es wäre aber die 2te Stelle, die ich nicht annehmen würde.
Ich bitte um Antwort.
mfg Thomas
Frage zu Sperrzeiten
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
30 % wenn...
Aber ich würde mit dein Arbeitsvermittler mal darüber sprechen das Du solche Arbeiten nicht machen darfst. Ein Atest vom Arzt würde ich auch rein vorsorglich holen !
Aber ich würde mit dein Arbeitsvermittler mal darüber sprechen das Du solche Arbeiten nicht machen darfst. Ein Atest vom Arzt würde ich auch rein vorsorglich holen !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Thomas2609
- Beiträge: 5
- Registriert: 12.06.2007 12:02
Meiner Vermittlerinn habe ich es ja gesagt (Mehrmals) diese hat mir dann vor einem halben jahr einen Termin beim Amtsarzt gemacht.
Bezüglich "Atest vom Arzt" dieses wollte ich von meinem Arzt ja holen,dieser sagte mir jedoch, "Das kann ich nicht machen..." zitat ende.
Also würde ich mal wieder 30 % bekommen wie du geschrieben hast, oder ?
mfg Thomas
Bezüglich "Atest vom Arzt" dieses wollte ich von meinem Arzt ja holen,dieser sagte mir jedoch, "Das kann ich nicht machen..." zitat ende.
Also würde ich mal wieder 30 % bekommen wie du geschrieben hast, oder ?
mfg Thomas
Wiedespruch einlegen, auch gegen denn ersten kommt mir das alles sehr komisch vor...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Thomas2609
- Beiträge: 5
- Registriert: 12.06.2007 12:02
Hallo,
nein die ersten 30 % abzug bin ich schon selber schuld,weil ich meine Arbeitsvermittlerinn vorsätzlich belogen habe.Aber das ist ja schon längst vorbei.
Nur heute kam Sie mir schon wieder mit so einer tollen Arbeit an,obwohl Sie weiss das ich Rückenprobleme habe.
Solange der Amtsarzt mich nicht untersucht, kann dieser auch nicht mit meiner Vermittlerinn Rücksprache halten bezüglichst meinem Rücken.
Habe auch noch andere Beschwerden: Nerven und Magenprobleme letzteres ist bestimmt ein mächtiges Geschwür habe aber schiss zum Dok zu gehen.Wer weiss was er da findet.
mfg Thomas
nein die ersten 30 % abzug bin ich schon selber schuld,weil ich meine Arbeitsvermittlerinn vorsätzlich belogen habe.Aber das ist ja schon längst vorbei.
Nur heute kam Sie mir schon wieder mit so einer tollen Arbeit an,obwohl Sie weiss das ich Rückenprobleme habe.
Solange der Amtsarzt mich nicht untersucht, kann dieser auch nicht mit meiner Vermittlerinn Rücksprache halten bezüglichst meinem Rücken.
Habe auch noch andere Beschwerden: Nerven und Magenprobleme letzteres ist bestimmt ein mächtiges Geschwür habe aber schiss zum Dok zu gehen.Wer weiss was er da findet.
mfg Thomas
Die Unterstützung wird für drei Monate um 30 Prozent — das entspricht etwa 100 Euro — gekürzt, wenn Du dich weigert, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder Eingliederungsmaßnahme anzunehmen beziehungsweise wenn Du dich nicht um Arbeit kümmert.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
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Thomas2609
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