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Sofortvermittlung

Verfasst: 11.06.2007 08:39
von mrwhite
Hallo zusammen!
Folgende Frage stellt sich mir im Moment: Ich habe zum 30.06. die Kündigung erhalten. Am 04.06. war ich bei der ARGE um meine zu erwartende Arbeitslosigkeit zu melden. Mir wurde der Antrag auf ALG2 ausgehändigt und eine Sofortvermittlung zugewiesen.
Bei der Sofortvermittlung gab's dann ein Jobangebot bei einer Zeitarbeitsfirma und einen Vermittlungsgutschein sowie die Eingliederungsvereinbarung.
Muss ich diesem Jobangebot jetzt sofort nachgehen? Ich meine noch bin ich ja nicht arbeitslos und es sollte doch noch Zeit sein mir selbst einen anderen Job zu suchen?
Auch frage ich mich ob ich Verpflichtungen wie die Erreichbarkeit bis zum 30.06. einhalten muss?

Gruß und vielen Dank im Vorraus
mrwhite

Verfasst: 11.06.2007 09:17
von mrwhite
Noch zur Ergänzung: Bis zum 30.06. habe ich dann 8 Monate gearbeitet, im letzten Jahr habe ich ALG2 bezogen.

Gruß,
mrwhite

Verfasst: 11.06.2007 11:46
von DjTermi
Sobald Du gekündigt wirst, und Du dich Arbeitslo/Arbeitssuchen meldest, stehst Du dem Arbeitsmarkt zu verfügung. Sei doch froh das Du eine Stelle direkt bekommen hast.

Verfasst: 11.06.2007 12:10
von mrwhite
Erstmal Danke für die Antwort.
Die Stelle die mir angeboten wurde entspricht leider nicht meinen Vorstellungen. Zur Info: Ich habe im Callcenter gearbeitet, nach 3 Wochen in der telefonischen Kundenbetreuung war ich mit den Nerven am Ende und wollte schon aufhören. Glücklicherweise konnte ich stattdessen in der schriftlichen Kundenbetreuung arbeiten. Aber für mich steht fest: Nie wieder Telefonieren.
Und natürlich gab's von der ARGE ein Jobangebot im Callcenter!
Davon abgesehen wurde das Jobangebot nicht in die EGV aufgenommen.
Eine Rechtsfolgebelehrung gab es nur bez. der EGV, nicht bez. des Jobangebotes.
Natürlich werde ich versuchen zum 01.07. einen Job zu finden, aber muss es wirklich dieses Angebot sein?

Gruß,
mrwhite

Verfasst: 11.06.2007 14:16
von DjTermi
Weiss das auch dein SB das Du nicht mehr im Callcenter Arbeiten möchtest ? Wenn ja, wird es wohl leicht sein im daraufhinzu weisen das Du ihm extra gesagt hast was Du das nicht mehr machen möchtest.

Verfasst: 12.06.2007 08:18
von mrwhite
SB habe ich noch keinen, aber der Dame von der Sofortvermittlung habe erklärt daß ich in der schriftlichen Abteilung gearbeitet habe und nicht telefonieren möchte. Leider wird bei den Jobangeboten für Callcenter Agents nur zwischen Inbound und Outbound differenziert.
Ich habe mittlerweile mit der betreffenden Zeitarbeitsfirma gesprochen und die werden mal sehen was sie für mich machen können.
Trotzdem nochmal die Frage: Wenn dieses Sofortangebot nicht explizit in der EGV steht, muss man dieses dann annehmen?

Verfasst: 12.06.2007 10:00
von mrwhite
OK.
Original Wortlaut aus dem "Merkblatt mit Rechtsfolgebelehrung zum "Sofortangebot"":
"Ihr Orientierungsvermittler wird Ihnen noch heute ein angemessenes Angebot unterbreiten, welches dann im Wege einer Eingliederungsvereinbarung im Sinne des §15 SGB II schriftlich festgehalten werden soll."

In meiner EGV wurde das Angebot NICHT schriftlich festgehalten.
Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?

Verfasst: 13.06.2007 19:56
von mrwhite
Weiss denn niemand eine Antwort?
Es muss doch relevant sein ob etwas in der EGV schriftlich festgehalten wurde oder nicht.
Sorry, aber Gemeinplätze wie "man muss jede zumutbare Arbeit annehmen" helfen mir auch nicht weiter. Wenn diese Prämisse konsequent bei jedem angewendet würde, dann hätten wir doch Ruckzuck 1 Millionen Arbeitslose weniger. Das soll nicht heissen daß ich sowas befürworten würde.
Was mich dabei nervt ist die Willkür und das Zufallsprinzip dem man ausgeliefert ist, wenn man es mit diesen Dilettanten von der ARGE zu tun hat.

Verfasst: 13.06.2007 20:07
von Gast
Was hat denn das Stellenangebot mit einer EGV zu tun :?:

Wenn Du das schriftlich bekommen hast, steht doch eine Rechtsfolgenbelehrung dabei, oder nicht?

Verfasst: 13.06.2007 20:13
von mrwhite
Ein Vermittlungsvorschlag soll doch in der EGV festgehalten werden, siehe Zitat der Rechtsfolgebelehrung oben.

Verfasst: 13.06.2007 20:39
von mrwhite
Wieso werden denn hier Postings gelöscht???

Verfasst: 13.06.2007 21:09
von DjTermi
Was , wo wer löscht hier was ?
Ich Antworte Dir aber später mal auf deine Frage !

Verfasst: 14.06.2007 08:42
von ayumi
Hallo mrwhite,

so ganz kann ich Dein Problem mit der Sofortvermittlung nicht verstehen. Ich glaube, spezielle Jobangebote können doch gar nicht in der Eingliederungsvereinbarung festgehalten sein. Sie umfasst doch nur im Allgemeinen die Rechte und Pflichten von Jobcenter und Arbeitsuchenden. Bei mir steht von Seiten des Jobcenters nur,
-Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungssuche/-aufnahme
-Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen, sofern vorhanden.

Du schreibst, das Du Dir erstmal selbst einen Job suchen willst. Daran hindert Dich doch niemand.
Selbst wenn Du den Job erstmal annehmen musst, kannst Du das doch auch weiterhin noch tun.

LG Simone

Verfasst: 14.06.2007 10:35
von DjTermi
Wenn das Stellenangebot ohne Rechtsfolgebelehrung war, dann kann keiner sanktionieren kommen.

Ansonsten frage ich mich, wie Du schon einen Vermittlungsgutschein bekommen konntest. Dazu muss man eigentlich mind. 6 Wochen arbeitslos sein ?!

Alles reichlich komisch. Entweder stimmt an der ganzen Sache was nicht oder Du hast da was falsch verstanden oder der Sofortvermittler ist schlichtweg unfähig...

Verfasst: 15.06.2007 20:12
von nervi
@ mrwhite

Hi, ich kann das gut nachvollziehen mit dem Callcenter.
Ich bin selber auch ein gebranntes Kind. 17 Jahre, 3 Nervenzusammenbrüche, 3 monate Klinik, dadurch nur noch bedingt einsetzbar.

Tipp:
Vom Arzt eine Bescheinigung darüber geben lassen, dann gibt man Dir (wenn vorhanden) andere Jobs.

War bei mir auf jeden Fall kein Thema, ich brauche nie mehr ins Callcenter, das ist positiv, das negative daran ist, was anderes gibt es für mich zur Zeit leider nicht, zu alt !!! Nur geringfügig, so einen (leider nur einen kleinen) hab ich jetzt Gott sei dank !