lebendspartner hartz4/lohnsteuer

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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lurline
Beiträge: 2
Registriert: 08.06.2007 11:28

lebendspartner hartz4/lohnsteuer

Beitrag von lurline »

hallo
eine bekannte lebt mit dem vater ihres kindes zusammen!
dieser bekommt hartz4.sie arbeitet und fährt täglich 140 km zur arbeit.wenn sie lohnsteuerjahresausgleich macht,wird ihm das angerechnet???
wie kann mann das umgehen???
es ist ihr einkommen und sie bezahlt die zugfahrt !!!!
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo lurline
Da die Bekannte mit dem Vater ihres Kindes zusammenlebt bilden die beiden automatisch eine Bedarfsgemeinschaft.
Daher wird eine Rückzahlung aus dem Lohnsteuerjahresausgleich als Einkommen angerechnet.
Es gibt da aber eine "Umgehungslösung " die man in Erwägung ziehen könnte. :wink:
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
lurline
Beiträge: 2
Registriert: 08.06.2007 11:28

lohnsteuer

Beitrag von lurline »

wenn sie es macht und das geld auf ein anderes konto kommt ??
datenschutz oder zusammenarbeit des finanzamtes und arbeitsamts??
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo lurline
Klar gibt es einen Datenaustausch aber wenn die erwartete Steuererstattung an einen Gläubiger abgetreten ist zahlt das Finanzamt auch an diesen aus und nicht auf ihr Konto.
Ansprüche auf Erstattung von Steuern, Haftungsbeträgen, steuerlichen Nebenleistungen und auf Steuervergütungen können abgetreten, verpfändet und gepfändet werden. siehe § 46 Abgabenordnung Dann sind es keine eigenen Einnahmen die angerechnet werden können weil eben nicht verfügbar.
Gruss
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