hallo
eine bekannte lebt mit dem vater ihres kindes zusammen!
dieser bekommt hartz4.sie arbeitet und fährt täglich 140 km zur arbeit.wenn sie lohnsteuerjahresausgleich macht,wird ihm das angerechnet???
wie kann mann das umgehen???
es ist ihr einkommen und sie bezahlt die zugfahrt !!!!
lebendspartner hartz4/lohnsteuer
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo lurline
Da die Bekannte mit dem Vater ihres Kindes zusammenlebt bilden die beiden automatisch eine Bedarfsgemeinschaft.
Daher wird eine Rückzahlung aus dem Lohnsteuerjahresausgleich als Einkommen angerechnet.
Es gibt da aber eine "Umgehungslösung " die man in Erwägung ziehen könnte.
Gruss
Da die Bekannte mit dem Vater ihres Kindes zusammenlebt bilden die beiden automatisch eine Bedarfsgemeinschaft.
Daher wird eine Rückzahlung aus dem Lohnsteuerjahresausgleich als Einkommen angerechnet.
Es gibt da aber eine "Umgehungslösung " die man in Erwägung ziehen könnte.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
lohnsteuer
wenn sie es macht und das geld auf ein anderes konto kommt ??
datenschutz oder zusammenarbeit des finanzamtes und arbeitsamts??
datenschutz oder zusammenarbeit des finanzamtes und arbeitsamts??
Hallo lurline
Klar gibt es einen Datenaustausch aber wenn die erwartete Steuererstattung an einen Gläubiger abgetreten ist zahlt das Finanzamt auch an diesen aus und nicht auf ihr Konto.
Ansprüche auf Erstattung von Steuern, Haftungsbeträgen, steuerlichen Nebenleistungen und auf Steuervergütungen können abgetreten, verpfändet und gepfändet werden. siehe § 46 Abgabenordnung Dann sind es keine eigenen Einnahmen die angerechnet werden können weil eben nicht verfügbar.
Gruss
Klar gibt es einen Datenaustausch aber wenn die erwartete Steuererstattung an einen Gläubiger abgetreten ist zahlt das Finanzamt auch an diesen aus und nicht auf ihr Konto.
Ansprüche auf Erstattung von Steuern, Haftungsbeträgen, steuerlichen Nebenleistungen und auf Steuervergütungen können abgetreten, verpfändet und gepfändet werden. siehe § 46 Abgabenordnung Dann sind es keine eigenen Einnahmen die angerechnet werden können weil eben nicht verfügbar.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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