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Brauche einen Rat wegen einer Nachzahlung...

Verfasst: 05.06.2007 11:47
von Icewitch
Hallo zusammen...

Ich brauche mal einen Rat...

Ich bekomme Hartz4 und habe jetzt festgestellt, das die mir ein Jahr lang zu viel Unterhalt von meiner Tochter berechnet haben. Die haben mir die ganze Zeit 275 Euro statt 255 Euro berechnet. Das ist jetzt seit einem Jahr so und ich habe es jetzt bei den neuen antrag bemerkt. Ich habe auch gleich Kontoaauszüge mit genommen und das vorzuzeigen und die worden auch kopiert.
Ich habe jetzt meinen neuen Bescheid bekommen und jetzt berechnen sie mir meinen normalen Unterhalt für meine Tochter. Mir wurde gesagt, das ich eine Rückzahlung bekomme, wenn ich da bescheid sage...

Jetzt meine Frage, bekomme ich wirklich eine Rückzahlnung, Bekannte von mir haben das bekommen...aber ich habe vom Amt nichts gehört...
Kann mir da jemand vielleicht helfen und mir einen Rat geben?

Gruss Icewitch

Klar bekommst du den Brief mit der Rückzahlung

Verfasst: 06.06.2007 19:10
von moselkerl
Bei uns im Bundesland werden diese Rückforderungen von einer ganz anderen Dienststelle als dein JobCenter bearbeitet. Diese senden dir dann eine Rückforderung und du kannst dich noch entscheiden, wie du diese Rückforderung erfüllen kannst. In deinen Geldsack greifen und die ganze Summe einzahlen, Ratenzahlung jetzt (dürfen aber natürlich nicht so hoch sein, wenn du weiterhin Hartz IV bekommst) oder da du es ja selbst bemerkt und gemeldet hast, darfst du sicherlich mit dieser Ratenzahlung auch erst beginnen, wenn du keine Leistungen mehr von der ARGE bekommst und vielleicht wieder Arbeit hast. Warte also ruhig diesen Brief ab und entscheide dich dann nach deiner gegenwärtigen Lage. Besser ist es, rauszuschieben!

:idea: :idea: :idea:

Verfasst: 06.06.2007 19:20
von nonsens
@ moselkerl.

Ich glaub hier gehts nicht darum, das sie zurückzahlen muss, sondern das Amt muss es tun :roll: :)

oder irre ich mich da jetzt so?

Hallo Nonsens

Verfasst: 06.06.2007 20:58
von moselkerl
Hallo, Nonsens, du hast sicherlich recht mit deiner Feststellung. Sehe es jetzt auch so. Ist eben ungewöhnlich, dass ein Amt was rausrückt. Hier ist ja immer nur die Rede von Rückforderungen.
Na, dann hoffen wir mal, dass es so einfach über die Bühne geht. Würde da jedoch als Benachteiligter selbst einen Rückforderungsantrag an das Amt stellen. Blos so mündliche wird nichts schnell passieren. Fehler werden ja ungern eingestanden. Also lieber dranbleiben! :lol: