Brauche einen Rat wegen einer Nachzahlung...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Icewitch
Beiträge: 1
Registriert: 05.06.2007 11:32

Brauche einen Rat wegen einer Nachzahlung...

Beitrag von Icewitch »

Hallo zusammen...

Ich brauche mal einen Rat...

Ich bekomme Hartz4 und habe jetzt festgestellt, das die mir ein Jahr lang zu viel Unterhalt von meiner Tochter berechnet haben. Die haben mir die ganze Zeit 275 Euro statt 255 Euro berechnet. Das ist jetzt seit einem Jahr so und ich habe es jetzt bei den neuen antrag bemerkt. Ich habe auch gleich Kontoaauszüge mit genommen und das vorzuzeigen und die worden auch kopiert.
Ich habe jetzt meinen neuen Bescheid bekommen und jetzt berechnen sie mir meinen normalen Unterhalt für meine Tochter. Mir wurde gesagt, das ich eine Rückzahlung bekomme, wenn ich da bescheid sage...

Jetzt meine Frage, bekomme ich wirklich eine Rückzahlnung, Bekannte von mir haben das bekommen...aber ich habe vom Amt nichts gehört...
Kann mir da jemand vielleicht helfen und mir einen Rat geben?

Gruss Icewitch
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Klar bekommst du den Brief mit der Rückzahlung

Beitrag von moselkerl »

Bei uns im Bundesland werden diese Rückforderungen von einer ganz anderen Dienststelle als dein JobCenter bearbeitet. Diese senden dir dann eine Rückforderung und du kannst dich noch entscheiden, wie du diese Rückforderung erfüllen kannst. In deinen Geldsack greifen und die ganze Summe einzahlen, Ratenzahlung jetzt (dürfen aber natürlich nicht so hoch sein, wenn du weiterhin Hartz IV bekommst) oder da du es ja selbst bemerkt und gemeldet hast, darfst du sicherlich mit dieser Ratenzahlung auch erst beginnen, wenn du keine Leistungen mehr von der ARGE bekommst und vielleicht wieder Arbeit hast. Warte also ruhig diesen Brief ab und entscheide dich dann nach deiner gegenwärtigen Lage. Besser ist es, rauszuschieben!

:idea: :idea: :idea:
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Benutzeravatar
nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

@ moselkerl.

Ich glaub hier gehts nicht darum, das sie zurückzahlen muss, sondern das Amt muss es tun :roll: :)

oder irre ich mich da jetzt so?
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Hallo Nonsens

Beitrag von moselkerl »

Hallo, Nonsens, du hast sicherlich recht mit deiner Feststellung. Sehe es jetzt auch so. Ist eben ungewöhnlich, dass ein Amt was rausrückt. Hier ist ja immer nur die Rede von Rückforderungen.
Na, dann hoffen wir mal, dass es so einfach über die Bühne geht. Würde da jedoch als Benachteiligter selbst einen Rückforderungsantrag an das Amt stellen. Blos so mündliche wird nichts schnell passieren. Fehler werden ja ungern eingestanden. Also lieber dranbleiben! :lol:
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten