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Optimierungsgesetz schon rechtskräfitg ?

Verfasst: 04.06.2007 17:35
von Mr_Eyeballz
Hallo,

mal ein paar kurze Fragen bzgl. des neuen Optimierungsgesetzes.

Ist dies schon beschlossene Sache ? Kann die ARGE sich schon auf die Änderungen berufen ?

Wenn ja, kann die ARGE z.B. im Falle einer angenommenen eheähnlichen Gemeinschaft rückwirkend Geld zurück verlangen? In unserem Falle hat
die ARGE nämlich vor uns ab 2005 rückwirkend in eine Bedarfsgemeinschaft zu stecken und die angeblich zuviel gezahlten Leistungen seit dem zurück fordern.

Damit hat die ARGE auch meinen Antrag auf rückwirkende Übernahme der Mietnebenkosten welche ich 2 Jahre aus eigener Tasche getragen habe abgeleht.

Ich bin verzweifelt...

EDIT: 2 Jahre lief alles gut als WG... nun sowas!

Verfasst: 04.06.2007 23:13
von Melinde
Hallo Mr_Eyeballz
Das Optimierungsgesetz trat am 1.8.2003 in Kraft.

Wenn ihr die Vermutung eine Bedarfsgemeinschaft zu sein widerlegen könnt kann auch nichts zurückgefordert werden. Am sinnvollsten ist es wenn Du eine Beratungsstelle aufsuchst denn Deine Sache ist wirklich kompliziert. (habe eben noch mal nachgelesen)
Gruss und Alles Gute

Verfasst: 04.06.2007 23:23
von Gast
Öh, Melinde, 2003? :shock:

Nee, 01.08.2006 und 01.01.2007. Hier zum Nachlesen: http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum8.html :wink:

Verfasst: 04.06.2007 23:30
von Melinde
Ups, war ne Verwechslung.
ja, die 3 und die 6 liegen halt mal untereinander im Zahlenblock und schreiben ohne gucken ist so eine Sache.