Optimierungsgesetz schon rechtskräfitg ?
Verfasst: 04.06.2007 17:35
Hallo,
mal ein paar kurze Fragen bzgl. des neuen Optimierungsgesetzes.
Ist dies schon beschlossene Sache ? Kann die ARGE sich schon auf die Änderungen berufen ?
Wenn ja, kann die ARGE z.B. im Falle einer angenommenen eheähnlichen Gemeinschaft rückwirkend Geld zurück verlangen? In unserem Falle hat
die ARGE nämlich vor uns ab 2005 rückwirkend in eine Bedarfsgemeinschaft zu stecken und die angeblich zuviel gezahlten Leistungen seit dem zurück fordern.
Damit hat die ARGE auch meinen Antrag auf rückwirkende Übernahme der Mietnebenkosten welche ich 2 Jahre aus eigener Tasche getragen habe abgeleht.
Ich bin verzweifelt...
EDIT: 2 Jahre lief alles gut als WG... nun sowas!
mal ein paar kurze Fragen bzgl. des neuen Optimierungsgesetzes.
Ist dies schon beschlossene Sache ? Kann die ARGE sich schon auf die Änderungen berufen ?
Wenn ja, kann die ARGE z.B. im Falle einer angenommenen eheähnlichen Gemeinschaft rückwirkend Geld zurück verlangen? In unserem Falle hat
die ARGE nämlich vor uns ab 2005 rückwirkend in eine Bedarfsgemeinschaft zu stecken und die angeblich zuviel gezahlten Leistungen seit dem zurück fordern.
Damit hat die ARGE auch meinen Antrag auf rückwirkende Übernahme der Mietnebenkosten welche ich 2 Jahre aus eigener Tasche getragen habe abgeleht.
Ich bin verzweifelt...
EDIT: 2 Jahre lief alles gut als WG... nun sowas!