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Teilkasko

Verfasst: 04.06.2007 09:06
von Mholzmichel
Ich habe einen Hagelschaden an meinem PKW
wenn ich den Betrag ausgezahl bekomme, zählt das als anerechenbares Einkommen? Obwohl ich dann noch Kosten habe (Frontscheibe u.s.w.)

Verfasst: 04.06.2007 09:39
von DjTermi
Zahlungen zur Abwicklungen von Kfz-Schäden sind zweckgebundene Mittel...
Egal ob der Unfallschaden bar, aufs Konto vergütet wird, es ist und bleibt Vermögen und Bestandteil des Schonvermögens..