Harz4, Umzug, weiteres Kind

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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fragendeMAUS
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Harz4, Umzug, weiteres Kind

Beitrag von fragendeMAUS »

HI,
jetzt hab ich auch mal ne frage und zwar :

ich lebe derzeit in einer 60qm wohnung zusammen mit meinem Kind. ich bekomme die Miete bezahlt bis auf 50 € die ich selbst trage, weil die miete ´zu teuer ist´.
Nun bin ich erneut schwanger und möchte gerne zum 150 km entfernten papa ziehen. wohl gemerkt zu ihm (in die gegend) , nicht in eine wohnung!
nun ist meine frage: ich weiß dass bei einem umzug die neue wohnung nicht teurer sein als die alte. wie verhält sich das aber wenn ein weiteres kind im anmarsch ist ?
müsste ich mir jetzt dort eine 60qm wohnung suchen und darf erst nach der geburt in eine größere whg ziehen, oder gibts eine möglichkeit schon vor der geburt in eine geeignete whg zu ziehen um mir den umzug mit einem neugeborenen zu ersparen?
und wie ist das mit der miete ? die wird ja logischerweiß mit steigender qm zahl auch höher.. richtet diese sich dann nach der dortigen obergrenze oder nach der hiesigen ?

danke für antworten.

lg
Maus
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Die Miete richtet sich der nach der KDU der Stadt, wo Du hin ziehen möchtest. Am besten vorab dort Anfragen, was Dir zu steht.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
fragendeMAUS
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Beitrag von fragendeMAUS »

danke für deine antwort.

ich hab da noch ne frage :
wie groß ist meine chance dass das arbeitsamt mir den umzug ´erlaubt´? immerhin wollen wir ja net zusammen ziehen sondern nur etwas näher zueinander ?
und wie sieht das moit den umzugskosten aus ? muss ich dafür selbst aufkommen oder werden mir die kosten evtl erstattet ?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Bist Du über 25 ? dann kann Dir eh keiner verbieten umzu ziehen, die müsen nur nicht die hörere miete dann zahlen. Der Umzug wird nur dann Finanziert wenn das Amt dich auffordert eine andere Wohnung zu suchen, weil deine bisherige zu teuer ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
fragendeMAUS
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Beitrag von fragendeMAUS »

Nein ich bin nicht über 25 sry.
Hmmm.. also würden sie den vllt genehmigen (wie hoch ist die wahrscheinlichkeit?) aber net bezahlen ?
Und was heist die höhere miete ? ich bekomm zur zeit 300€. also wenn die neue (auch größere whg) als beispiel 400 € kostet, muss ich 100€ selbst bezahlen ?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Schreibe doch mal wo Du wohnst, und wo Du hin ziehen möchtest; dann suche ich mir das mal raus was Dir zu stehen würde.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
fragendeMAUS
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Beitrag von fragendeMAUS »

wohn zur zeit im kreis waldshut und möchte innen kreis freudenstadt oder calw
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Mal schauen ob ich da was finde, sonst bitte ich Melinde auch mit zu suchen :) Kann derzeit nicht so lange am PC sitzen ...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Termi Hallo fragendeMAUS
Gefunden habe ich bei meiner Suche leider auch nicht das passende, ausser das Waldshut eine Optionskommune ist und in Baden-Württemberg laut den Unterlagen die es bei Tacheles dazu gibt als angemessene Miete die Werte nach der Tabelle aus dem Wohngeldgesetz zugrundegelegt werden.
Miethöchstgrenzen nach Tabelle in § 8 Wohngeldgesetz, rechte Spalte
Personen angemessene Kaltmiete (inkl. Nebenkosten) bei Mietstufe
I II III IV V VI
1 265 280 300 325 350 370
2 320 345 365 395 425 455
3 385 410 435 470 505 540
4 445 475 505 545 590 630
5 510 545 580 625 670 715
Mehrbetrag für + 60 + 65 + 70 + 75 + 80 + 90
jede weitere P.
6 570 610 650 700 750 805
7 630 675 720 775 830 895
8 690 740 790 850 910 985
9 750 805 860 925 990 1075
10 810 870 930 1000 1070 1165
11 870 935 1000 1075 1150 1255
12 930 1000 1070 1150 1230 1345
13 990 1065 1140 1225 1310 1435
15 1110 1195 1280 1375 1470 1615

Tabelle mal hier, geht aber nicht besser aber man kann es lesen wenn man es sich zurechtfummelt.
Mietspiegel habe ich für keine einzige der Orte finden können aber hierkann man sich die Mietstufe raussuchen für die Angaben wegen Wohngeldgesetz.
Hoffe das hilft trotzdem weiter.
Gruss
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luna23
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Beitrag von luna23 »

Melinde hat geschrieben: ---------I------II------III-----IV------V------VI
1 265 280 300 325 350 370

Gruss
hab mal für mich geguggt nach berlin. =Berlin mietstufe 4
das heißt dann für mich als eine person 325 nettokalt. richtig? ^^

sind nebenkosten = betriebskosten??

das sind die mietkosten der mir anvisierten wohnung:
Wohnfläche: 55,13 m²
Zimmer: 2
Nettokaltmiete: 283,00 EUR
Betriebskosten (kalt): 77,00 EUR
Betriebskosten (warm): 33,00 EUR
Gesamtmiete: 393,00 EUR

ohne die betriebskosten würde der betrag hinhaun. aber leider nich mit den bk.
kannst du mir sagen was da dann reinzählt?
mit den bk kalt würd ich um 35€ drüberliegen. richtig?

luna.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo luna23
Wird in Berlin nach der Tabelle aus dem Wohngeldgesetz gearbeitet oder gibt es andere Vorgaben. Die Tabelle gilt nämlich nur dann wenn ausdrücklich das Wohngeldgesetz maßgeblich ist.
Soweit ich weiss hat Berlin diese Vorgaben nicht das Du da von was falschem ausgehst.
Ansonsten gilt:
Betriebskosten (kalt) = alle Nebenkosten ohne Heizung und Warmwasser
Betriebskosten (warm) = Heizung und Warmwasser
Hast die Tabelle aber schon richtig entziffern können.
Gruss
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luna23
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Beitrag von luna23 »

Melinde hat geschrieben:Hallo luna23
Wird in Berlin nach der Tabelle aus dem Wohngeldgesetz gearbeitet oder gibt es andere Vorgaben. Die Tabelle gilt nämlich nur dann wenn ausdrücklich das Wohngeldgesetz maßgeblich ist.
Soweit ich weiss hat Berlin diese Vorgaben nicht das Du da von was falschem ausgehst.
Ansonsten gilt:
Betriebskosten (kalt) = alle Nebenkosten ohne Heizung und Warmwasser
Betriebskosten (warm) = Heizung und Warmwasser
Hast die Tabelle aber schon richtig entziffern können.
Gruss
öhm. ich hab keine ahnung ob hier in berlin nach dem wohngeldgesetz gearbeitet wird ^^;;;
ich hab halt einfach mal in deinen link geguggt den du fragende maus geschrieben hast. und da stand dann halt auch berlin drin. und nach der tabelle wärs dann zuviel. richtig?

wenn ich hier nachfragen will ob mir diese wohnung genemigt werden würd, kann ich da bei meinem sb anfragen ob (bzw wie teuer/groß die wohnung sein darf) oder an welche stelle müsst ich mich wenden?

luna.
seestern
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Beitrag von seestern »

Sorry, wenn ich mich hier gerade einmische, aber ich habe da auch mal eine Frage wegen dem umziehen.

Also, wenn man über 25 Jahre und ohne Zustimmung des Amtes umziehen darf, dann frage ich mich, warum es mir und meiner Familie verweigert wird!
Wir ( 2 Erwachsene, 3 Kinder) wohnen in Berlin. Die Wohnung ist 86,86 qm groß und hat 467 € kalt, dazu kommen 99 € Gas und 130 € Strom ( alter Durchlauferhitzer) , jeden Monat. In Bad und einem Kinderzimmer haben wir Schimmelbildung am Fenster, welcher nachweislich nicht von uns verschuldet ist, sondern von aussen durch die Wand die Feuchtigkeit dringt.
Wir hatten uns mehrer Wohnungen gesucht, welche zwar mehr qm hatten aber in der Miete entweder genauso waren bzw. billiger, weil wir auch gerne eine genommen hätten mit Ofenheizung.
Das alles reichten wir ein und wurde abgelehnt, da wir ja Wohnraum haben. Selbst mit persönlicher Vorsprache und um bitte das doch der Schimmel berücksichtigt wird, wurde es uns nicht erlaubt. Uns wurde mitgeteilt, das es weder an der Miete ( 705 € dürfen wir) noch an den qm liegt, da in Berlin wohl eh nicht auf die qm geachtet wird, sondern wie gesagt einzig und alleine, weil wir Wohnraum haben.

Also, kann es ja doch nicht stimmen, das wenn man über 25 Jahre alt ist, einfach umziehen darf, wenn die Miete angemessen ist.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo seestern
Stell den Antrag schriftlich, Attest vom Arzt das die Kinder wegen dem Schimmel in der Wohnung schon krank sind und kannst noch Fotos von verschimmelten Ecken beifügen. (Wenn Du noch Schimmelproben mitlieferst wird es zwar anschaulicher, allerdings riskierst Du dann möglicherweise Ärger von wegen "Verseuchung von Amtsräumen")
Keiner muss in einer gesundheitsgefährdenden Wohnung leben müssen.
Wenn die Ablehnung kommt Widerspruch einlegen und Hilfe von einer Beratungsstelle holen.
Gruss
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

seestern hat geschrieben: Also, kann es ja doch nicht stimmen, das wenn man über 25 Jahre alt ist, einfach umziehen darf, wenn die Miete angemessen ist.
Klar stimmt es das man umziehen kann wenn man will, nur man bekommt keine Umzugskosten ect.

Und die Miete darf nicht Höher sein als jetzt.
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