Anhörung....ich fass es ja nicht!
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Anhörung....ich fass es ja nicht!
Hallo, heute kam Post v. d. ARGE. Und zwar soll ich 750.- Euro zurückzahlen f. d. Zeitraum 04 / 05 ( vor`m Krieg also) bis 03 / 07. Mir wurde als Begründung mitgeteilt: anstelle d. Nettokaltmiete wurde mir d. Bruttowarmmiete b. d. Berechnung zugrundegelegt & d. kalten & warmen Betriebskosten zusätzlich. Also eindeutig Fehler vom AMT, oder?
Achso ja, und dann noch der Satz: Nach den Erkenntnissen des Bearbeiters ( Namen noch nie gehört ) war MIR angeblich bekannt, daß d. Bewilligung fehlerhaft war. Was soll denn diese Aussage? So eine Frechheit! Wo soll ich denn d. Geld hernehmen...im Anhang dann noch das Erklärungs blatt v. Anhör.- schreiben. Ich bin völlig fassungslos über so eine Frechheit!
Kann mir wer einen Tipp geben, wie ich vorzugehen habe? 14 Tage sind ja Zeit bis z. Meldung. Anwalt einschalten ( Rechtschutz habe ich )?
Bitte, bitte um Antwort! Liebe Grüsse Ladyguenes.
Achso ja, und dann noch der Satz: Nach den Erkenntnissen des Bearbeiters ( Namen noch nie gehört ) war MIR angeblich bekannt, daß d. Bewilligung fehlerhaft war. Was soll denn diese Aussage? So eine Frechheit! Wo soll ich denn d. Geld hernehmen...im Anhang dann noch das Erklärungs blatt v. Anhör.- schreiben. Ich bin völlig fassungslos über so eine Frechheit!
Kann mir wer einen Tipp geben, wie ich vorzugehen habe? 14 Tage sind ja Zeit bis z. Meldung. Anwalt einschalten ( Rechtschutz habe ich )?
Bitte, bitte um Antwort! Liebe Grüsse Ladyguenes.
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Die Arge kann nur versuchen Geld zurückzufordern wenn Du hättest erkennen müssen, das der Bescheid falsch war.
Und das behaupten die nun. Da mußt Du gegenhalten.§ 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes
(2) 1Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. 2Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann.
3Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, soweit
er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat.
Anwalt konsultieren
Um dich abzusichern kannst du dir vom zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein ausstellen lassen. Du musst den zu erwartenden Konflikt lediglich darstellen und nachweisen, dass du ALG II Empfänger/in bist. Dem Anwalt deiner Wahl zahlst du für den gesammten Schriftverkehr und ein eventuell folgendes Gerichtsverfahren einmalig 10,00 Euro Beraterhonorar. Den Rest seines Honorars wickelt er über den ausgestellten Schein ab. So bist du vor unliebsamen Überraschungen gefeit. Anwälte lieben diese Beratungshilfescheine, da sie ihr Honorar praktisch aus der Staatskasse beziehen.
Try it
Gruß Sentinel
Try it
Gruß Sentinel
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Hallo Sentinel, danke f. Deine Antwort. Ist es nun besser, diesen Beratungsschein zu holen ( den ich ja bekomme ), oder das ganze über die Rechtschutzversicherung abzuwickeln. Ich denke mal, dass ich mir über die Rechtsschutzversicherung einen Anwalt auswählen darf und nicht irgendeinen gestellt bekomme. Hast Du damit Erfahrung gemacht, bzw. wer hat diese Erfahrung schon gemacht...?
Achso, ich habe Privat & Berufsrechtschutz ohne SB abgeschlossen. Gehört dieser Fall in den Berufsrechtsschutz mit rein ( weil i. d. Vers.- bed. kein Wort von Arbeitslosen drinsteht ) ) Wäre über jede Antwort dankbar! Grüße von Ladyguenes.
Achso, ich habe Privat & Berufsrechtschutz ohne SB abgeschlossen. Gehört dieser Fall in den Berufsrechtsschutz mit rein ( weil i. d. Vers.- bed. kein Wort von Arbeitslosen drinsteht ) ) Wäre über jede Antwort dankbar! Grüße von Ladyguenes.
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Ihr schreibt die dürfen nur Geld zurück fordern wenn man privat Schuld hat.
Hatte mal vor ner Weile ein Post geschrieben, dass ich 500 Euro Einstiegsgeld zurück zahlen soll, weil ich das zu unrecht bekommen habe, angeblich meine Schuld. Hatte mich ja damals arbeitslos gemeldet und es auch mind 3 mal gesagt das ich noch Geld bekomme. Aber erst nach 3 Monaten haben die es endlich mal mitbekommen und es eingestellt.
Als was zählt das denn nun. Ist das dann auch den Amt ihre Schuld und dürfen keine Rückforderung verlangen?
Hatte mal vor ner Weile ein Post geschrieben, dass ich 500 Euro Einstiegsgeld zurück zahlen soll, weil ich das zu unrecht bekommen habe, angeblich meine Schuld. Hatte mich ja damals arbeitslos gemeldet und es auch mind 3 mal gesagt das ich noch Geld bekomme. Aber erst nach 3 Monaten haben die es endlich mal mitbekommen und es eingestellt.
Als was zählt das denn nun. Ist das dann auch den Amt ihre Schuld und dürfen keine Rückforderung verlangen?
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So, ich habe dann einen Termin beim Anwalt, morgen gleich den nächsten( man soll sich ja mehrere Meinungen & Aussichten) anhören. Habe Bis jetzt noch nix unternommen, hoff. sagt d. Anwalt mir die nächsten Schritte, weil ja der Termin steht und beachtet werden muß.
Ich kann nur hoffen, daß mir geholfen werden kann. Ich habe es satt, für andere ihre Fehler gradezustehen. Bis dahin...ladyguenes
Ich kann nur hoffen, daß mir geholfen werden kann. Ich habe es satt, für andere ihre Fehler gradezustehen. Bis dahin...ladyguenes
Ich würde das auch machen mit den Anwalt. Ich mußte mir auch schon beleidigungen anhören das ich was falsch gemacht habe, wobei die Trulla vom Amt im Urlaub war und meine Unterlagen da vergessen hat, kein Geld bekommen hab deswegen usw. Nur Ärger. Hätte ich nen guten Anwalt, würde ich dafür sorgen wollen das man solche Bearbeiter entlässt.
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so, ich war nun beim anwalt, 1 stunde haben wir gebraucht, um den kauderwelsch aus dem amtsdeutsch ins normale deutsch zu übersetzen, um zu wissen, was die meinen auf der arge. und er meint: bei meinem fall habe ich sehr gute chancen, die kohle nicht zu bezahlen.
es wird zwar ein langwieriger weg und nervenraubend zugleich, aber ich hab mir vorgenommen, durchzuhalten.
was kann ich für fremde fehler? ich habe IMMER nach bestem gewissen gehandelt, alles fristgemäss abgegeben, mir blieb ja nix anderes übrig, als den leuten dort mein vollstes vertrauen zu schenken.
nun werde ich mich wehren, zu viele geben auf...
von mir aus bis vors gericht...ciao, ladyguenes
es wird zwar ein langwieriger weg und nervenraubend zugleich, aber ich hab mir vorgenommen, durchzuhalten.
was kann ich für fremde fehler? ich habe IMMER nach bestem gewissen gehandelt, alles fristgemäss abgegeben, mir blieb ja nix anderes übrig, als den leuten dort mein vollstes vertrauen zu schenken.
nun werde ich mich wehren, zu viele geben auf...
von mir aus bis vors gericht...ciao, ladyguenes
Re: Anhörung....ich fass es ja nicht!
Wenn Du eine Rechtschutz Versicherung hast, würde ich auf jeden Fall einen Fachanwalt für Sozialrecht einschalten.
Das Du von der fehlerhaften Berechnung gewußt haben sollst, sollen Sie Dir doch erstmal beweisen !
LG Thorsten
Das Du von der fehlerhaften Berechnung gewußt haben sollst, sollen Sie Dir doch erstmal beweisen !
LG Thorsten
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hallo ihr lieben. erste hürde wäre geschafft. auf meinen widerspruch hin gabs gestern post v. d. arge: aufhebungs.- u. erstattungsbescheid wird ZURÜCKGENOMMEN! also haben die ihre schuld eingesehen. geht doch...muß nicht nachzahlen.
doch es geht ja weiter: der nä. nachzahlungsbescheid kam am samstag -----> wieder verrechnet bei der miete & den heizkosten. also alles zum anwalt gegeben, der macht erneut widerspruch. es wird also weiterhin falsch abgetippt vom mietvertrag. viell. kommen die mal dahinter? ich würd`s begrüßen.
doch es geht ja weiter: der nä. nachzahlungsbescheid kam am samstag -----> wieder verrechnet bei der miete & den heizkosten. also alles zum anwalt gegeben, der macht erneut widerspruch. es wird also weiterhin falsch abgetippt vom mietvertrag. viell. kommen die mal dahinter? ich würd`s begrüßen.
hallo ladyguenes,
da weiß man ja echt nicht was man dazu sagen soll....
auf alle fälle erst mal hervorragend das du nix zurück zahlen musst.kämpfen lohnt sich...
aber das der gleiche fehler wieder passiert also dazu fällt mir gar nix ein
viel kraft und durchhalte weiterhin und starke nerven
lg kossi
da weiß man ja echt nicht was man dazu sagen soll....
auf alle fälle erst mal hervorragend das du nix zurück zahlen musst.kämpfen lohnt sich...
aber das der gleiche fehler wieder passiert also dazu fällt mir gar nix ein
viel kraft und durchhalte weiterhin und starke nerven
lg kossi
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hallo kossi, danke für deine aufmunternden worte...wie gesagt, der neue bescheid bis märz `08 ist bereits eingegangen, wieder falsch, denn es hat sich nix geändert an dem auszahlungsbetrag gegenüber dem letzten bescheid. komisch nur, daß die anwaltskosten immer höher werden, die die ARGE zahlen muß. merkt aber wiederum auch keiner
gruss ladyguenes
gruss ladyguenes