Anhörung....ich fass es ja nicht!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Ladyguenes
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Anhörung....ich fass es ja nicht!

Beitrag von Ladyguenes »

:roll: Hallo, heute kam Post v. d. ARGE. Und zwar soll ich 750.- Euro zurückzahlen f. d. Zeitraum 04 / 05 ( vor`m Krieg also) bis 03 / 07. Mir wurde als Begründung mitgeteilt: anstelle d. Nettokaltmiete wurde mir d. Bruttowarmmiete b. d. Berechnung zugrundegelegt & d. kalten & warmen Betriebskosten zusätzlich. Also eindeutig Fehler vom AMT, oder?
Achso ja, und dann noch der Satz: Nach den Erkenntnissen des Bearbeiters ( Namen noch nie gehört ) war MIR angeblich bekannt, daß d. Bewilligung fehlerhaft war. Was soll denn diese Aussage? So eine Frechheit! Wo soll ich denn d. Geld hernehmen...im Anhang dann noch das Erklärungs blatt v. Anhör.- schreiben. Ich bin völlig fassungslos über so eine Frechheit!
Kann mir wer einen Tipp geben, wie ich vorzugehen habe? 14 Tage sind ja Zeit bis z. Meldung. Anwalt einschalten ( Rechtschutz habe ich )?
Bitte, bitte um Antwort! Liebe Grüsse Ladyguenes.
Gast

Beitrag von Gast »

Die Arge versucht Dir dafür die Schuld zugeben, damit sie das Geld von Dir zurückfordern kann. Ab zum Anwalt.
Ladyguenes
Beiträge: 154
Registriert: 10.03.2007 17:49

Beitrag von Ladyguenes »

:( dachte ich mir doch...danke f. d. rückantwort!
ich bin dermaßen schockiert, naja...
noch ne frage: was bezwecken die mit dem satz:
" nach meinen erkenntnissen war ihnen bekannt, dass d. bewilligung fehlerhaft war "( § 45, Abs. 2 Satz 3, Nr. 3 SGB X )?
danke schonmal...
Gast

Beitrag von Gast »

Die Arge kann nur versuchen Geld zurückzufordern wenn Du hättest erkennen müssen, das der Bescheid falsch war.
§ 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes

(2) 1Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. 2Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann.
3Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, soweit

er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat.
Und das behaupten die nun. Da mußt Du gegenhalten.
Sentinel
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Anwalt konsultieren

Beitrag von Sentinel »

Um dich abzusichern kannst du dir vom zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein ausstellen lassen. Du musst den zu erwartenden Konflikt lediglich darstellen und nachweisen, dass du ALG II Empfänger/in bist. Dem Anwalt deiner Wahl zahlst du für den gesammten Schriftverkehr und ein eventuell folgendes Gerichtsverfahren einmalig 10,00 Euro Beraterhonorar. Den Rest seines Honorars wickelt er über den ausgestellten Schein ab. So bist du vor unliebsamen Überraschungen gefeit. Anwälte lieben diese Beratungshilfescheine, da sie ihr Honorar praktisch aus der Staatskasse beziehen.

Try it

Gruß Sentinel
Ladyguenes
Beiträge: 154
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Beitrag von Ladyguenes »

Hallo Sentinel, danke f. Deine Antwort. Ist es nun besser, diesen Beratungsschein zu holen ( den ich ja bekomme ), oder das ganze über die Rechtschutzversicherung abzuwickeln. Ich denke mal, dass ich mir über die Rechtsschutzversicherung einen Anwalt auswählen darf und nicht irgendeinen gestellt bekomme. Hast Du damit Erfahrung gemacht, bzw. wer hat diese Erfahrung schon gemacht...?
Achso, ich habe Privat & Berufsrechtschutz ohne SB abgeschlossen. Gehört dieser Fall in den Berufsrechtsschutz mit rein ( weil i. d. Vers.- bed. kein Wort von Arbeitslosen drinsteht ) ) Wäre über jede Antwort dankbar! Grüße von Ladyguenes.
Gast

Beitrag von Gast »

Da es ALG-II betrifft, geht es um Sozialrecht. Das ist in den meisten RV nicht drin. Einfach mal bei der Versicherung nachfragen.
Ladyguenes
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Beitrag von Ladyguenes »

ok danke, mach ich...an was man da alles denken muss....ich hoff, es wird gut. ansonsten such ich mir einen anwalt auf dem freien markt, nützt ja nix. :cry:
Tracid
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Beitrag von Tracid »

Ihr schreibt die dürfen nur Geld zurück fordern wenn man privat Schuld hat.
Hatte mal vor ner Weile ein Post geschrieben, dass ich 500 Euro Einstiegsgeld zurück zahlen soll, weil ich das zu unrecht bekommen habe, angeblich meine Schuld. Hatte mich ja damals arbeitslos gemeldet und es auch mind 3 mal gesagt das ich noch Geld bekomme. Aber erst nach 3 Monaten haben die es endlich mal mitbekommen und es eingestellt.

Als was zählt das denn nun. Ist das dann auch den Amt ihre Schuld und dürfen keine Rückforderung verlangen?
Ladyguenes
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Beitrag von Ladyguenes »

So, ich habe dann einen Termin beim Anwalt, morgen gleich den nächsten( man soll sich ja mehrere Meinungen & Aussichten) anhören. Habe Bis jetzt noch nix unternommen, hoff. sagt d. Anwalt mir die nächsten Schritte, weil ja der Termin steht und beachtet werden muß.
Ich kann nur hoffen, daß mir geholfen werden kann. Ich habe es satt, für andere ihre Fehler gradezustehen. Bis dahin...ladyguenes
Tracid
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Beitrag von Tracid »

Ich würde das auch machen mit den Anwalt. Ich mußte mir auch schon beleidigungen anhören das ich was falsch gemacht habe, wobei die Trulla vom Amt im Urlaub war und meine Unterlagen da vergessen hat, kein Geld bekommen hab deswegen usw. Nur Ärger. Hätte ich nen guten Anwalt, würde ich dafür sorgen wollen das man solche Bearbeiter entlässt.
Ladyguenes
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Beitrag von Ladyguenes »

:cry: jo, tracid, das ist die frage...ist es ein guter anwalt: ja / nein!
hat er schon erfahrungen damit, hat er viell. schon was durchgeboxt oder nicht...fragen über fragen, heut nachmittag bin ich schlauer...gruss
Ladyguenes
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Beitrag von Ladyguenes »

:wink: so, ich war nun beim anwalt, 1 stunde haben wir gebraucht, um den kauderwelsch aus dem amtsdeutsch ins normale deutsch zu übersetzen, um zu wissen, was die meinen auf der arge. und er meint: bei meinem fall habe ich sehr gute chancen, die kohle nicht zu bezahlen.
es wird zwar ein langwieriger weg und nervenraubend zugleich, aber ich hab mir vorgenommen, durchzuhalten.
was kann ich für fremde fehler? ich habe IMMER nach bestem gewissen gehandelt, alles fristgemäss abgegeben, mir blieb ja nix anderes übrig, als den leuten dort mein vollstes vertrauen zu schenken.
nun werde ich mich wehren, zu viele geben auf...
von mir aus bis vors gericht...ciao, ladyguenes
Icman01
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Re: Anhörung....ich fass es ja nicht!

Beitrag von Icman01 »

Wenn Du eine Rechtschutz Versicherung hast, würde ich auf jeden Fall einen Fachanwalt für Sozialrecht einschalten.
Das Du von der fehlerhaften Berechnung gewußt haben sollst, sollen Sie Dir doch erstmal beweisen !

LG Thorsten
Ladyguenes
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Beitrag von Ladyguenes »

:( rechtschutz hab ich, aber erst seit dez. `06. und da es sich f. d. zeit 2005 & 2006 handelt, tritt die versicherung nicht ein. der anwalt, den ich habe, macht sozialrecht. darauf hab ich schon geachtet. danke!
Ladyguenes
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Beitrag von Ladyguenes »

:) hallo ihr lieben. erste hürde wäre geschafft. auf meinen widerspruch hin gabs gestern post v. d. arge: aufhebungs.- u. erstattungsbescheid wird ZURÜCKGENOMMEN! also haben die ihre schuld eingesehen. geht doch...muß nicht nachzahlen.
doch es geht ja weiter: der nä. nachzahlungsbescheid kam am samstag -----> wieder verrechnet bei der miete & den heizkosten. also alles zum anwalt gegeben, der macht erneut widerspruch. es wird also weiterhin falsch abgetippt vom mietvertrag. viell. kommen die mal dahinter? ich würd`s begrüßen. :roll:
Kossi
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Beitrag von Kossi »

hallo ladyguenes,
da weiß man ja echt nicht was man dazu sagen soll....
auf alle fälle erst mal hervorragend das du nix zurück zahlen musst.kämpfen lohnt sich...
aber das der gleiche fehler wieder passiert also dazu fällt mir gar nix ein :shock:
viel kraft und durchhalte weiterhin und starke nerven
lg kossi
Ladyguenes
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Beitrag von Ladyguenes »

:wink: hallo kossi, danke für deine aufmunternden worte...wie gesagt, der neue bescheid bis märz `08 ist bereits eingegangen, wieder falsch, denn es hat sich nix geändert an dem auszahlungsbetrag gegenüber dem letzten bescheid. komisch nur, daß die anwaltskosten immer höher werden, die die ARGE zahlen muß. merkt aber wiederum auch keiner :lol:
gruss ladyguenes
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