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neue Wohnung, mehr Miete, aber Arge zahlt nicht mehr?

Verfasst: 01.06.2007 12:23
von Tracid
Wo ich heut beim Amt war einiges klären, hat sie mich gefragt, ob ich damals ne Genehmigung mir geholt habe das ich umziehe. Hab ihr gesagt, dass ich damals noch Arbeit hatte wo ich meine alte Wohnung gekündigt habe und Mietvertrag unterschrieben.
Da meinte sie zu mir "sie bekommen aber da jetzt nicht mehr Geld als vorher, nur höchstens den gleichen Betrag wie von der alten Wohnung.

Meine alte Wohnung kam ca. 220 Euro warm, meine jetzige 240 Euro.
Ist das so erlaubt was die da sagt? wieso bekomm ich da jetzt nicht die 20 Euro mehr. Wäre ich arbeitslos gewesen wo die alles passierte würde ich es ja verstehen, aber so?? Der Mietpreis ist ja auch noch angemessen.

Verfasst: 01.06.2007 13:04
von Melinde
Hallo Tracid
In § 22 steht bei (2a) was von wichtigem Grund die vorherige Genehmigung nicht eingeholt zu haben. Da sehe ich Chancen das ein Widerspruch gegen zu niedrige Wohnkosten Erfolg haben könnte.
"....Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen...."
§ 22 SGB II
Du hattest die Wohnung ja schon angemietet und dann erst wurdest Du abreitslos, konnte ja keiner ahnen.
Viel Erfolg
Gruss

Verfasst: 01.06.2007 13:17
von Tracid
Ja ebend so sehe ich das auch. Aber die "Alte" ist so komisch, wollte da in den Moment nix sagen, da die sich sonst total quer gestellt hätte.
Na ja da warte ich mal die Neuberechnung ab und gehe dann in Widerspruch.

zu wenig ALG 2

Verfasst: 06.06.2007 10:09
von Tracid
Hab noch kein bescheid bekommen aber telefonisch erfahren was ich erhalte. Sie sagte das mir 531 Euro zu stehen. Mir kommt das arg wenig vor. Wenn ich bedenke das ich für die Wohnung warum 245 Euro zahlen + diese 334 Euro die einen zum leben gehören, müßte es da nicht etwas mehr sein? Ich hab echt das Gefühl das die einfach die Miete von der alten Wohnung mir zahlen will und nicht den neuen Preis. Hoffe ich bekomme das noch schriftlich das ich rechtzeitig in Widerspruch gehen kann.

Verfasst: 15.06.2007 13:51
von Tracid
So habe heut noch mal telefoniert mit der Arge. Also es gibt nicht mehr geld, auch wenn ich während meiner Arbeit damals schon alles unterschrieben und gekündigt habe. Es zählt ab den Tag an wo ich umgezogen bin und da war ich schon arbeitslos. Darum hätte ich eine Genehmigung gebraucht, auch wenn das gar nicht mehr rückgängig gegangen wäre, weil ja die alte wohnung schon gekündigt war, aber das spielt keine Rolle. Ist halt so meint sie. Na ja...

Verfasst: 15.06.2007 14:45
von Kossi
Hallo Tracid,
ich würde an Deiner Stelle trotzdem in Widerspruch gehen.
Versuch macht klug...
a) hast du nix zu verlieren
b) kostet fast nix

versuch es einfach,vielleicht hast du Glück und es klappt.

Viel Erfolg,liebe Grüße und ein sonniges Weekend