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Teilzeitarbeit Arge verlangt Deutschkurs-was tun?

Verfasst: 31.05.2007 13:32
von muptela
hallo,

ich (23) lebe mit meinem mann (25) zusammen. seit 22.04.07 ist mein mann arbeitslos und wir beziehen harz4.
am 01.05.07 haben wir eine teilzeit arbeit für ihn gefunden, 15 stunden die woche, mit zusage auf einen festen arbeitsvertrag sobald der betrieb den alten bestand von mitarbeitern erneuert. mein mann arbeitete im jahr 2003 in diesem betrieb, wechselte jedoch im jahr 2004 in ein anderes.
gestern waren wir im arbeitsamt und der berater meinte, egal ob ihr mann arbeitet, muss er eine förderunterricht (sprachkurs deutsch) teilnehmen. ich meinte nur, ob das nicht sinnlos ist, da wir versuchen in wieder in eine geregelte arbeit zu "stecken". aufgrund dieser äusserung, wurde fast gedroht, das unser harz 4 gekürzt wird, falls wir die anforderung nicht eingehen.
können die das machen ?

Re: Teilzeitarbeit Arge verlangt Deutschkurs-was tun?

Verfasst: 04.06.2007 07:13
von DjTermi
Die SB hören jedes Mal das gleiche wenn Kunden eine Nebenbeschäftigung haben was diese Option auf Festeinstellung haben. von 100 bekommen aber gerade mal 20 wirklich eine Festeinstellung.

Kurse, 1.-€ job ect. geht NICHT vor einer Nebenbeschäftigung..

Verfasst: 12.07.2007 20:13
von muptela
kann mir keiner weiterhelfen ?

Verfasst: 12.07.2007 20:33
von buxi
ich glaube nicht, was djTermi geschrieben hat. Ich war in einem 1 Eurojob 2 Monate und durfte diesen sofort abbrechen nachdem ich eine Zusage für einen 400 Euro-Job hatte. Kurse und 1-Eurojobs kosten nämlich die Arge Geld. Wenn man einen 400 Euro-Job hat bringt man der Arge Geld ein und das wird ja auch von der Arge so verlangt! In meinem aktuellen Fall ging 400 Eurojob vor Kurs, Maßnahme und Ein-Euro-Job.
Oder wird das wieder mal von Arge zu Arge unterschiedlich gehandhabt???

Verfasst: 12.07.2007 21:05
von DjTermi
Was habe ich den falsches geschrieben ? Ich habe es noch mal Makiert "NICHT" vor :roll:

Verfasst: 12.07.2007 21:10
von Melinde
Hallo Ihr Lieben
Wenn dieser Sprachkurs im Zusammenhang mit den Integrationskursen steht denke ich das die Teilnahme verpflichtend ist. Damit sollen doch auch die Sprachkenntnisse vervollständigt/erweitert werden wegen besserer Vermittelbarkeit.
Gruss

Verfasst: 13.07.2007 00:51
von Henry01
Darf man denn fragen, wann der Sprachkurs denn sein soll (zeitlich). Und wie (könnte ja auch ein Fernkurs sein)? Ggf. lässt sich doch beides vereinbaren?

Und wenn dein Mann schon 2003 dort gearbeitet hat und jetzt wieder und er ist mit einer deutschen Frau verheiratet: wieso ist denn sein Deutsch so schlecht? 2003 ist jetzt immerhin 4 Jahre her, da sollte man doch eigentlich einigermaßen reden können.

Außerdem muss er doch nach Einreise in die BRD schonmal einen Sprachkurs gemacht haben, oder? Das ist doch zwingend vorgeschrieben?!

Henry

Verfasst: 13.07.2007 20:18
von muptela
mein mann kann deutsch, aber nicht so wie wir. ( ist ja logisch )
ich habe nochmals nachgefragt beim arbeitsamt und habe als antwort nur bekommen, wenn er nur 4 stunden am tag arbeitet, kann er auch in ein deutschkurs gehen. i
ch denke mittlerweile, das die vom arbeitsamt selber nicht genau wissen, was sie machen sollen.
mein mann und ich haben beschlossen, das er keinen deutschkurs macht.
uns ist es wichtiger eine vollzeit arbeit zu suchen, als zur schule zu gehen.

Verfasst: 13.07.2007 21:04
von DjTermi
muptela hat geschrieben: mein mann und ich haben beschlossen, das er keinen deutschkurs macht.
uns ist es wichtiger eine vollzeit arbeit zu suchen, als zur schule zu gehen.
Dies kann man aber auch beides unterbringen, oder nicht ?