Umzug in anderen Stadtteil Berlins

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Sentinel
Beiträge: 65
Registriert: 12.03.2007 09:18
Wohnort: Berlin

Umzug in anderen Stadtteil Berlins

Beitrag von Sentinel »

Da die einzelnen JobCenter (JC) ja autonom arbeiten stellt sich mir folgende Frage:
Wir haben eventuell die Möglichkeit eine Wohnung, die den Kriterien entspricht, in einem anderen Stadtteil Berlins zu beziehen. An wen wende ich mich in diesem Fall - an das JC welches jetzt für uns zuständig ist oder an das JC des neuen Bezirks???
Die Miete für unsere jetzige Wohnung wird noch bis Ende September in voller Höhe übernommen - danach müssen wir eh raus.

Danke u Gruß Sentinel
pitter
Beiträge: 28
Registriert: 30.05.2007 22:30

Beitrag von pitter »

1. musst du dir beim Jobcenter deines neuen Stadtteils die Wohnung bestätigen lassen und
2. muss dein jetziges Jobcenter dir eine Genehmigung zum Umzug ausstellen.
Alfred
Beiträge: 16
Registriert: 02.12.2006 19:25

Beitrag von Alfred »

...an das JC welches jetzt für euch zuständig ist. Also an den so genannten Auftraggeber.
Habe im Frühjahr in Berlin dass selbe Spiel hinter mir gebracht.
Jetziges JC muss sämtliche Kosten für den Zwangsumzug tragen, laut AV-Wohnen Berlin vom Berliner Senat.
Die JC tun sich meist schwer und halten sich keinesfall an der AV-Wohnen, zur Not Anwalt zu Hilfe nehmen.
Beim neuen JC habe ich mir ca. 1Monat vor Ablauf der alten Bewilligung gemeldet, zwecks Neuantrag.
Drücke Euch die Daumen, hartnäckig sein und gute Nerven haben.

Alfred
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