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Unterstützung von denn eltern
Verfasst: 30.05.2007 20:39
von mfg
meine eltern unterstützen mich monatlich und es kommt per dauerauftrag nun habe ich ein 345€ job und die arge möchte ein kontoauszug haben.wird das geld von meinen elter angerechnet?
Verfasst: 31.05.2007 12:14
von Melinde
Hallo mfg
Alles was man an Geldleistungen von anderen erhält wird als Einkommen angerechnet. Es gibt da die Grenze von einmal im Jahr 50 € als Geschenk und bei zweckbestimmten Zuwendungen. Wenn z.B. die Eltern auf der Überweisung ausdrücklich vermerkt haben das das Geld zur Bezahlung von beispielsweise Führerschein bestimmt ist wäre das eine solche zweckbestimmte Angelegenheit. Im Regelbedarf ist nämlich keine müde Mark für Fahrschule vorgesehen, genauso wie auch anderes nicht.
Gruss
Verfasst: 31.05.2007 12:18
von Tracid
Wenn die Eltern auch nicht gerade viel Geld haben, würde ich solche Geldangelegenheiten lieber persönlich dir auszahlen lassen als immer aufs Konto. Glaub mir, sowas gibt früher oder später immer viel Ärger. Am Ende zahlst du vielleicht das ganze Geld was du von der Arge bekommen hast alles wieder zurück.
Verfasst: 31.05.2007 12:40
von Melinde
Hallo Tracid
Leider wird es genau so kommen mit dem zurückzahlen.
Aber warum sollen nur Eltern die nicht gerade viel Geld haben sowas besser in bar erledigen? überleg und nicht versteh
Gruss
Verfasst: 31.05.2007 13:17
von Tracid
Ja klar können das auch welche machen die viel Geld haben

Meint das mehr so, wenn das Schwerverdiener sind, denen ein paar Hundert Euro überhaupt nix ausmachen und somit ganz legal alles machen, die können ja ruhig überweisen. Mit der bar-auszahlung ist ja nicht wirklich die Sache wie es die Arge gern hätte

Ich würde es natürlich genauso machen wie sie.