Rückforderung gültig?
Verfasst: 30.05.2007 11:26
So ich bin es mal wieder.
Mal eine blöde Frage. Mir wurden fast 3 Monate Einstiegsgeld gezahlt wobei ich arbeitslos war. Hab dies auch mehrmals der Arge gemeldet.
Mir war schon klar das ich dies dann wieder zurück zahlen muß.
Gestern hab ich in den Medien gehört, dass Rückforderungen nicht mehr kommen dürfen, wenn das Amt was falsch gemacht hat. Ist dies in meinen Fall auch so? Bestimmt nicht was. Na ja wäre nicht schlecht gewesen
Fand es nur ungeheuer das es mir als Strafbestand vorgeworfen wird, weil ich unrechtsmässig Geld bekommen habe, wobei ich mind. 3 mal vor Ort und telefonisch dies erwähnt habe, das ich Geld bekomme was mir bestimmt nicht zu steht.
Mal eine blöde Frage. Mir wurden fast 3 Monate Einstiegsgeld gezahlt wobei ich arbeitslos war. Hab dies auch mehrmals der Arge gemeldet.
Mir war schon klar das ich dies dann wieder zurück zahlen muß.
Gestern hab ich in den Medien gehört, dass Rückforderungen nicht mehr kommen dürfen, wenn das Amt was falsch gemacht hat. Ist dies in meinen Fall auch so? Bestimmt nicht was. Na ja wäre nicht schlecht gewesen

Fand es nur ungeheuer das es mir als Strafbestand vorgeworfen wird, weil ich unrechtsmässig Geld bekommen habe, wobei ich mind. 3 mal vor Ort und telefonisch dies erwähnt habe, das ich Geld bekomme was mir bestimmt nicht zu steht.