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Rückforderung gültig?

Verfasst: 30.05.2007 11:26
von Tracid
So ich bin es mal wieder.

Mal eine blöde Frage. Mir wurden fast 3 Monate Einstiegsgeld gezahlt wobei ich arbeitslos war. Hab dies auch mehrmals der Arge gemeldet.
Mir war schon klar das ich dies dann wieder zurück zahlen muß.

Gestern hab ich in den Medien gehört, dass Rückforderungen nicht mehr kommen dürfen, wenn das Amt was falsch gemacht hat. Ist dies in meinen Fall auch so? Bestimmt nicht was. Na ja wäre nicht schlecht gewesen :wink:

Fand es nur ungeheuer das es mir als Strafbestand vorgeworfen wird, weil ich unrechtsmässig Geld bekommen habe, wobei ich mind. 3 mal vor Ort und telefonisch dies erwähnt habe, das ich Geld bekomme was mir bestimmt nicht zu steht.

Verfasst: 30.05.2007 11:30
von DjTermi
lass es doch aufn Sparbuch dann hast Du auch noch was davon...

Aber wo hast Du das gehört, was es Sachen gibt die man nicht zurück zahlen brauch ?

Wenn ich was zu unrecht bekomme, ist doch klar was ich das zurück geben muss.

Verfasst: 30.05.2007 11:44
von Ladyguenes
:D hallo, das mit dem " nichtmehrzurückfordern " habe ich heute früh auch im videotext gelesen, ein hessisches urteil glaube ich. und: nur wer falschangaben e.t.c. macht, muss weiterhin zurückzahlen. gruß ladyguenes.

Verfasst: 30.05.2007 11:51
von Melinde
Hallo Ladyguenes
Du meinst sicher dieses Urteil: LSG Hessen L 9 AS 33/06 Rueckforderung ALGII, vertrauensschutz, Individualanspruch
Gruss

Verfasst: 30.05.2007 11:57
von Ladyguenes
oh, das weiss ich nicht, sorry. mir fällt gerade ein, dass man als hilfeempfänger auf die richtigkeit der bearbeitung vertrauen muss ( klingt komisch, ich weiß ) & deswegen brauch man zuviel gezahltes geld nicht zurückzahlen ( ausser eben vorsätzl. falschangaben) gruss lady.

Verfasst: 30.05.2007 11:59
von DjTermi
Habt ihr euch schon mal den zusammenhang durchgelesen? Was hat das eine mit dem anderen zu tun ?