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Strombedarf teilweise als Betriebskosten anrechnen

Verfasst: 29.05.2007 09:32
von Sentinel
Ich lebe mir meiner Partnerin in einer Lebensgemeinschaft - beide beziehen ALG II. In unserer Wohnung befindet sich ein Durchlauferhitzer der uns, gelinde gesagt, auffrisst. Wir zahlen alle 2 Monate 182,00 Euro an Vattenfall. Das JobCenter teilte uns mit, dass es nicht ihr Problem sei. Jetzt habe ich gehört, dass ein Teil der Stromkosten eventuell, und falls möglich auch rückwirkend, als Betriebskosten abgerechnet werden kann. Fakt ist ja, dass der Durchlauferhitzer die komplette Warmwasserversorgung im Haushalt liefert.
Verfügt diesbezüglich jemand über Erfahrungswerte und möchte seinen Wissenstand mit mir teilen?
Danke im Voraus und Gruß aus Berlin.
Euch allen eine schöne Woche -
Sentinel

Verfasst: 29.05.2007 11:24
von Melinde
Hallo Sentinel
Strom muss selber gezahlt werden, auch wenn er für Warmwasser sorgt.
Das ist wie bei den Heizanlagen die Warmwasser bereiten und dafür die Kosten bei den Nebenkosten herausgerechnet werden.
Gruss

Verfasst: 29.05.2007 12:24
von ayumi
Hallo Sentinel,

das ist für zwei Personen wirklich eine arg hohe Rechnung. Wir haben auch einen Durchlauferhitzer und zahlen etwa die Hälfte bei zwei Personen. Vielleicht mal den Zähler prüfen lassen, nach starken Stromfressern suchen oder den Anbieter wechseln?

LG Simone

Verfasst: 29.05.2007 16:31
von Typhoon
Hi,

was ist davon zu halten?

http://www.sozialticker.com/hartz-iv-wa ... 70510.html

Die Hoffnung stirbt zuletzt.

MfG

Verfasst: 29.05.2007 21:16
von Melinde
Hallo Typhoon
Das mit diesem Urteil ist eine weise Entscheidung der Richter.
Allerdings gilt so ein Urteil immer nur für den jeweiligen Gerichtsbezirk bzw. das Bundesland. Aber als Argument bei einer eigenen Klage kann man sich da orientieren.
Gruss

Verfasst: 29.05.2007 21:28
von DjTermi
Melinde hat geschrieben:Hallo Typhoon
Allerdings gilt so ein Urteil immer nur für den jeweiligen Gerichtsbezirk bzw. das Bundesland.
Öhm will ja nicht besserwisser sein, aber das ist ein Urteil vom Sozialgericht;( Oder ?) Sozialgerichte nur für den Einzelfall !!
Und Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
PS: Bundessozialgericht ist verbindlich für alle, Landessozialgerichte nur für das Bundesland

:) :) :)

Verfasst: 29.05.2007 21:36
von Melinde
Hallo Termi
Danke, ist doch gut wenn da jemand besser Bescheid weiss und das dann schreibt. :lol:
Gruss