Es gibt keine dummen fragen nur Dumme Antworten
Auch wenn "400 Euro" bedeutet, daß man sozialversicherungsfrei beschäftigt ist, besteht trotzdem in vielen Fällen ein gewisser Versicherungsschutz. Dabei muß man zwischen den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung unterscheiden:
Unfallversicherung:
Hier gilt die 400-Euro-Grenze nicht. Der Arbeitgeber muß auch für diese Arbeitnehmer Beiträge an die Berufsgenossenschaft zahlen, und nach einem Arbeitsunfall hast Du Anspruch auf alle Leistungen.
Arbeitslosenversicherung:
Kein Versicherungsschutz. Verliert der Arbeitnehmer seinen 400-Euro-Job, erhält er daraus auch kein Arbeitslosengeld. Wenn früher eine versicherungspflichtige Beschäftigung bestand, kann ein Anspruch daraus noch bestehen.
Rentenversicherung:
Bisher erworbene Ansprüche bleiben selbstverständlich erhalten, aber der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers bringt nur sehr geringe zusätzliche Ansprüche. Der Arbeitnehmer kann diese Ansprüche durch eigene Beiträge etwas erhöhen (siehe hier).
Krankenversicherung:
Durch den 400-Euro-Job entsteht kein neuer Anspruch. In vielen Fällen wird der Arbeitnehmer allerdings anderweitig krankenversichert sein. Für die Familienversicherung liegt die Einkommensgrenze zwar bei 350 Euro, bei geringfügiger Beschäftigung ist sie aber auf 400 Euro erhöht. Eine Familienversicherung setzt voraus, daß der Ehegatte Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Bis zum 18. Lebensjahr (während der Ausbildung länger) kann man auch über die Eltern familienversichert sein.
Nicht familienversichert ist man z.B. wenn:
der Ehegatte privat versichert ist
die Altersgrenzen für die Versicherung bei den Eltern überschritten sind und man nicht verheiratet ist
man zusätzlich zu den 400 Euro noch sonstige Einnahmen hat (z.B. Zinseinnahmen aus einem Sparbuch, Vermietung, selbständige Einkünfte)
Für die Familienversicherung zählt aber nicht das Bruttoeinkommen, sondern das "Gesamteinkommen" - das ist die Summe der Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz, also erst nach Abzug der Werbungskosten. Deshalb kann es sinnvoll sein, auf die Pauschalbesteuerung bei einem 400-Euro-Job zu verzichten und stattdessen über Lohnsteuerkarte abzurechnen: nur dann können nämlich Werbungskosten abgesetzt werden. Schon durch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro jährlich vermindert sich das Arbeitsentgelt rechnerisch dann um 76,66 Euro monatlich, soweit es um die Frage der Familienversicherung geht. Geringfügige Überschreitungen durch andere Einkommensarten können damit ausgeglichen werden.
Die Frage der Familienversicherung sollte immer individuell mit der Krankenkasse geklärt werden. Wer nicht familienversichert ist, und auch nicht z.B. in einer Hauptbeschäftigung, als Arbeitsloser, Rentner oder Student krankenversichert ist, sollte sich nach der Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung erkundigen. Das kostet allerdings je nach Kasse mindestens etwa 120 Euro monatlich (einschließlich Pflegeversicherung).
Anspruch auf Krankengeld besteht für den 400-Euro-Job nicht. Wenn der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen arbeitsunfähig ist, hat er keinen Einkommensersatz (Ausnahme: Arbeitsunfall).
Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung folgt immer der Krankenversicherung. Wer kostenlos bei einer Krankenkasse familienversichert ist, ist dort auch kostenlos pflegeversichert. Wer sich freiwillig krankenversichert, muß bei derselben Kasse auch pflegeversichert sein.