Übernahme der kosten einer Wohnung (ARGE)

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Jasmin87
Beiträge: 3
Registriert: 23.05.2007 08:02

Übernahme der kosten einer Wohnung (ARGE)

Beitrag von Jasmin87 »

Hallo!

Ich hab eine Frage:

Ich bin 19 und muss ausziehen, hab auch schon ein offizielles schreiben, dass dies nötig ist. Die ARGE sagt, dass sie 335,64 Euro übernimmt.

Ich habe jetzt durch die Wohnungsbaugesellschaft (WBL) ne super schöne Wohung gefunden, die ich haben will bzw. von der WBL bekomme. Ich hab sogar das Glück, dass die Wohnung bevor ich einziehen könnte komplett renoviert wird. Diese kostet aber 340 Euro.

Weiß jemand wie das läuft, denn ich kann ja die restlichen 5 Euro selber überweisen. Scheitert es jetzt an fünf Euro???

Darüber mache ich mir jetzt richtig Sorgen!

Bitte schreibt schnell zurück, Danke schonmal im Vorraus.
Jasmin
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Jasmin87
Ich denke nicht das Du Dir da Sorgen machen musst.
Wenn Du schriftlich hast das Du umziehen kannst und auch eine Zusicherung wegen der Kostenübernahme in Höhe von 335,64 € schriftlich vorliegt dann kann eigentlich nichts schief gehen.
Erkläre das Du die Differenz selber zahlst wenn Du mit dem noch nicht unterschriebenen Mietvertrag zur ARGE gehst.
Aber nichts unterschreiben bevor Du nicht mit dem Sachbearbeiter die Angelegenheit geklärt hast.
Viel Glück, es ist wirklich toll wenn man in eine renovierte Wohnung einzieht.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Jasmin87
Beiträge: 3
Registriert: 23.05.2007 08:02

Übernahme der Mietkosten der ARGE

Beitrag von Jasmin87 »

Ja mich freut das auch, nur ich habe wirklich Angst, dass die Arge dann nein sagt und ich dann die Wohnung wegen 5 Euro nich bekome, ich war auch die erste bzw. die einzige, die die Wohnung besichtigt hat.

Gibt es da regelungen?

Ich hätte da noch eine Frage, in wie weit wird mir eigentlich mein BAFÖG und 192 Euro und mein Kindergeld angerechnet?

Möchte vorher bescheid wissen, damit man mir aufm Arbeitsamt nicht alles erzählen kann und ich es glaube....lol

Wie viel Geld steht einem mindestens bzw. höchstens als Erstausstattung zu, und was habe ich sonst noch für möglichkeiten???

Danke und liebe Grüße Jasmin
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Jasmin87
Es gibt keine Verbindlichen Regelungen wie das mit einem selber zuzahlen zu einer um etwas teureren Miete gehandhabt wird aber geh´ einfach mal davon aus das der bearbeitende Mensch bei der ARGE die Sache genauso wie Du sieht. Ist auch nur ein Mensch und er hat einen Ermessensspielraum.
Schülerbafög und Kindergeld werden als Einkommen angerechnet weil diese Einnahmen vor der nachrangigen Sozialleistung Alg2 stehen.
Es gibt da aber Freibeträge (z.B. 30 € Pauschale für private Versicherungen). Privathaftpflichtversicherung ist übrigens was ganz sinnvolles. Wenn z.B. mal die ausgelaufene Waschmaschine das ganze Haus unter Wasser setzt musst Du den Schaden der bei anderen entsteht zahlen.
In welcher Höhe es Geld für Erstausstattung gibt ist unterschiedlich, manchmal gibt es Gutscheine, manchmal Sachleistungen. Schau das Du möglichst energiesparende Geräte bekommen kannst.
Viel Glück
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