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frage ob eine gemeinschaft oder nicht

Verfasst: 13.11.2005 20:26
von ein netter gast
hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.
ich bin eine alleinerziehende mutter von zwei kindern und wohne in einem kleinen häuschen im erdgeschoss.
hier gibt es noch ein obergeschoss das nicht vermietet ist und ich möchte das der kindsvater von meiner tochter dort einzieht da ich die nebenkosten nicht allein bewältigen kann. ich muss mich um das heizöl selber kümmern und das geld was ich vom amt bekomme reicht dafür vorn und hinten nicht (60,€ monatlich).
wenn er oben einzieht bekommt er einen mietvertrag von meinem vermieter. es sind oben drei zimmer vorhanden und ein kleines gäste wc , nur fehlt dort eine dusche.(das heißt er müsste sich dann unten bei mir duschen) eine kleine singleküche wollte er sich dann in eines der zimmer einrichten.
die nebenkosten werden wir unter uns aufteilen.
für oben gibt es auch keinen separaten eingang.

meine frage nun, gilt dieses dann als eine gemeinschaft und kann mir vom arbeitsamt das geld gekürzt werden oder nicht ?
wird sein gehalt mit angerechnet ?

ich wäre echt froh über eine antwort von euch und bedanke mich schon mal für eure hilfe .

Verfasst: 13.11.2005 23:26
von lissy
hallo,

ich würde mit dem kindesvater deiner tochter nochmal sagen das er dort lieber nicht da mit einziehen soll den dann zählt es als wohngemeinschaft u. das geld von ihm wird dann angerechnet da es in einem haushalt ist u. sie sagten es gäbe keinen anderen eingang so wird dann das arbeitsamt sofort feststellen das es zu einer gemeinschaft gehört egal ob oben noch 3 zimmern frei sind oder nicht es ist in einen haushalt.ich hoffe ihnen damit geholfen zu haben denn ich hatte auch grad sowas erlebt lg lissy :D

Verfasst: 14.11.2005 17:48
von ein netter gast
hallo lissy,
ich danke dir für deine schnelle antwort. ich kann es einfach nicht nachvollziehen das der kindsvater für uns aufkommen muss wenn er sein eigenes zimmer hat......aber wenn ich einen fremden bei mir wohnen lasse ist das dann ok :evil: .

wie soll man sich heute noch auf den beinen halten können bei den gesetzen die sich die politiker ausdenken. die sollten selber mal harz 4 bekommen und ich gebe ihnen keine zwei wochen und die sind am ende :lol: .

ich wünsche dir noch einen schönen abend und verbleibe mit lg dany

Verfasst: 15.11.2005 13:37
von hartzerkäse
Sobald der Kindsvater die gleiche Meldeadresse wie du hast, wird euch garantiert eine Partnerschaft unterstellt und ihr müsst das Gegenteil beweisen.

Das bedeutet, der amtlichen Spitzelei ist Tür und Tor geöffnet !!! :evil:

Überlegt euch das vorher besser genau!