Ich habe beim letzten Besuch bei der Arge ausversehen, ehrlich wie man ist, den Steuerbescheid von 2005 abgegeben. Nun soll ich den erhaltenen Betrag
350.- zurückzahlen ist das rechtens.
Die Steuern sind doch eigentlich von 2005
Michael
Rückzahlung
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- Mholzmichel
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Hallo Mholzmichel
Leider ist diese Rückzahlung eine Einnahme und wird angerechnet, kein Weg das jetzt noch zu verhindern.
Alles Geld was im Leistungsbezug reinkommt gilt als Einnahme.
Weil man nicht vorher weiss was die Zukunft bringt sollte man eigentlich bei der Steuererklärung immer eine erwartete Rückerstattung verpfänden, so wird sie eine "Hartz-sichere" Steuererstattung.
Gruss
Leider ist diese Rückzahlung eine Einnahme und wird angerechnet, kein Weg das jetzt noch zu verhindern.
Alles Geld was im Leistungsbezug reinkommt gilt als Einnahme.
Weil man nicht vorher weiss was die Zukunft bringt sollte man eigentlich bei der Steuererklärung immer eine erwartete Rückerstattung verpfänden, so wird sie eine "Hartz-sichere" Steuererstattung.
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Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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- Mholzmichel
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na so ein Mist aber auch.
Was ich aber nicht verstehen kann, dass hier alle so ruhig halten und alles über sich ergehen lassen. Der Bürger wird ja regelrecht ausgeblutet und unterdrückt. Das grenzt ja schon an Feudalismus, "Ausbeutung des Menschen durch den Menschen.
Hier z.Bsp. in einer Strukturschwachen Region sind ja Sundenlöhne von 3- 4 Euro an der Tagesordnung.
Und wenn ich unsere "Politiker" reden höre krieg ich immer so ein Kot......
gefühl
Was ich aber nicht verstehen kann, dass hier alle so ruhig halten und alles über sich ergehen lassen. Der Bürger wird ja regelrecht ausgeblutet und unterdrückt. Das grenzt ja schon an Feudalismus, "Ausbeutung des Menschen durch den Menschen.
Hier z.Bsp. in einer Strukturschwachen Region sind ja Sundenlöhne von 3- 4 Euro an der Tagesordnung.
Und wenn ich unsere "Politiker" reden höre krieg ich immer so ein Kot......
gefühl
hallo...
@ melinde
das versteh ich jetz aber net ganz...
wenn man einnahmen hat, die eigentlich nen anderes jahr betreffen, werden die angerechnet.. wenn man aber ausgaben hat, wie ich mit meiner nk-abrechnung, die bekommt man net gezahlt
tja... je nachdem, was für den staat grad besser is
liebe grüße
@ melinde
das versteh ich jetz aber net ganz...
wenn man einnahmen hat, die eigentlich nen anderes jahr betreffen, werden die angerechnet.. wenn man aber ausgaben hat, wie ich mit meiner nk-abrechnung, die bekommt man net gezahlt
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tja... je nachdem, was für den staat grad besser is
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liebe grüße
Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung und Erfahrungen wieder... !!!!!
Hallo Mausebär
Das mit der Anrechnung von Einnahmen hängt mit dem Zuflussprinzip zusammen.
Einnahmen werden in dem Monat angerechnet in dem sie zufliessen.
Schau hier bei § 2 Berechnung des Einkommensund hierbei Hinweise ab Seite 23 bei Randziffern 11.55 und 11.61
Wenn Nebenkostenrechung während Leistungsbezug bei Dir eingeht dann kannst Du die Übernahme beantragen, gehören zu den Kosten der Unterkunft und müssen in angemessener Höhe übernommen werden.
Gruss
Das mit der Anrechnung von Einnahmen hängt mit dem Zuflussprinzip zusammen.
Einnahmen werden in dem Monat angerechnet in dem sie zufliessen.
Schau hier bei § 2 Berechnung des Einkommensund hierbei Hinweise ab Seite 23 bei Randziffern 11.55 und 11.61
Wenn Nebenkostenrechung während Leistungsbezug bei Dir eingeht dann kannst Du die Übernahme beantragen, gehören zu den Kosten der Unterkunft und müssen in angemessener Höhe übernommen werden.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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