Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft -Wer kann mir hel
Verfasst: 22.05.2007 10:42
Halli hallo,
Ich habe eine Bitte, vielleicht kann mir ja jemand einen Rat geben.
Ich bin 44 Jahre, habe bisher ALG I bezogen und muß nun wohl oder über ALG II beantragen, da ALG I ausläuft.
Ich bewohne schon seit vielen Jahren mit meiner Mutter eine 4 – Raum- Wohnung (ca 80 qm). Im Mietvertrag sind wir beide als Mieter eingetragen. Jeder hat sein eigenes Reich. Küche, Bad und Flur nutzen wir gemeinsam. Auch solche Dinge wie Waschmaschine und so benutzen wir natürlich gemeinsam. Ich zahle die Hälfte zur Gesamtmiete seit Beginn dieser „Wohngemeinschaft“ dazu.
Meine Mutter bezieht eine Rente von knapp 1000 EURO und hat ein kleines Sparbuch.
Wenn ich diesen ganzen „Hartz 4- Irrsinn“ richtig verstanden habe, könnte die Arge auch das Einkommen und Vermögen meine Mutter bei der Berechnung meines Anspruches berücksichtigen. Die hat ein Leben lang hart gearbeitet und soll also quasi jetzt für mich eine Art „Unterhalt“ bezahlen. Darauf habe ich verständlicherweise absolut keinen Bock.
Meine Frage also: Wie kann ich der ARGE nun klar machen, dass in meinem Falle keine „Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft“ (Zusatzblatt 5 diese hässlichen Antrages) vorliegt .
Für das Lesen und Beantworten meines Beitrages bedanke ich mich schon jetzt.
Daniel
Ich habe eine Bitte, vielleicht kann mir ja jemand einen Rat geben.
Ich bin 44 Jahre, habe bisher ALG I bezogen und muß nun wohl oder über ALG II beantragen, da ALG I ausläuft.
Ich bewohne schon seit vielen Jahren mit meiner Mutter eine 4 – Raum- Wohnung (ca 80 qm). Im Mietvertrag sind wir beide als Mieter eingetragen. Jeder hat sein eigenes Reich. Küche, Bad und Flur nutzen wir gemeinsam. Auch solche Dinge wie Waschmaschine und so benutzen wir natürlich gemeinsam. Ich zahle die Hälfte zur Gesamtmiete seit Beginn dieser „Wohngemeinschaft“ dazu.
Meine Mutter bezieht eine Rente von knapp 1000 EURO und hat ein kleines Sparbuch.
Wenn ich diesen ganzen „Hartz 4- Irrsinn“ richtig verstanden habe, könnte die Arge auch das Einkommen und Vermögen meine Mutter bei der Berechnung meines Anspruches berücksichtigen. Die hat ein Leben lang hart gearbeitet und soll also quasi jetzt für mich eine Art „Unterhalt“ bezahlen. Darauf habe ich verständlicherweise absolut keinen Bock.
Meine Frage also: Wie kann ich der ARGE nun klar machen, dass in meinem Falle keine „Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft“ (Zusatzblatt 5 diese hässlichen Antrages) vorliegt .
Für das Lesen und Beantworten meines Beitrages bedanke ich mich schon jetzt.
Daniel