Hallo,
Ich trage mich mit dem Gedanken, nach der Ukraine auszuwandern, habe dort eine Zusicherung auf Arbeit erhalten.
Bekomme ich den Umzug von der Arge bezahlt und wie lange bekomme ich noch Leistung.
Danke für jede Info.
manti9
Umzug nach Osteuropa
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Antrag stellen auf § 53 Mobilitätshilfen
3.bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für
a)die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe)
3.bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für
a)die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.