Wo zeigt man Arge -Mitarbeiter am besten an ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Andy7733
Beiträge: 29
Registriert: 02.04.2006 17:34

Wo zeigt man Arge -Mitarbeiter am besten an ?

Beitrag von Andy7733 »

Als Hartz4 Empfänger wird man beim kleinsten Fehler den man meist selbst gar nicht verursacht hat mit Leistungskürzungen usw. bestraft. Aber wo zeigt man am besten die Mitarbeiter des Arbeitsamtes an wenn sie nachweislich gegen Gesetze verstoßen haben ? Nur mal so allgemein gefragt. Bei der Polizei, beim Arbeitsgericht oder wo ? Beschwerden beim Arbeitsamt sind ja eh völlig für die "Katz", da sich ja bekanntlich eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.
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DjTermi
Moderator
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Re: Wo zeigt man Arge -Mitarbeiter am besten an ?

Beitrag von DjTermi »

Andy7733 hat geschrieben: Als Hartz4 Empfänger wird man beim kleinsten Fehler den man meist selbst gar nicht verursacht hat mit Leistungskürzungen usw. bestraft. Aber wo zeigt man am besten die Mitarbeiter des Arbeitsamtes an wenn sie nachweislich gegen Gesetze verstoßen haben ? Nur mal so allgemein gefragt. Bei der Polizei, beim Arbeitsgericht oder wo ? Beschwerden beim Arbeitsamt sind ja eh völlig für die "Katz", da sich ja bekanntlich eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.
FALSCH !!! Wenn ich genau wüsste um was es geht, dann könnte ich Dir mehr sagen. Prinzipiell gilt das Beschwerden zum Beschwerdemanagement deiner Agentur hin schickst.
Dort bekommst Du auch eine Antwort !!

Wenn Du wo Arbeitest und sich will einer über dich Beschweren macht er es doch auch über dein Vorgesetzten so macht das AMT es auch.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

Andy7733,

es kommt immer darauf an, wer wie gegen welches Gesetz verstossen hat.
Wie DjTermi richtig schreibt, wenn der SB "nur" das Gesetz falsch anwendet, dann Beschwerde beim Vorgesetzen/Beschwerdestelle einreichen.
Gegen falsche Bescheide immer fristgerecht Widerspruch einlegen.

Wenn Du es so empfindest, dass eine strafbare Handlung vorliegen könnte, wendest Du Dich an eine Beratungsstelle oder einen Anwalt. Dies sollte aber immer das letzte Mittel sein.
Andy7733
Beiträge: 29
Registriert: 02.04.2006 17:34

Arge reagiert nicht

Beitrag von Andy7733 »

Da kann ich einige Beispiele aber bringen die ich auch schwarz auf weiß habe: Für meine Nebenkosten bzw.Heizkosten zu berechnen brauchten die sage und schreibe 5 Monate. Zwischenzeitlich hatte ich Beschwerden geschrieben und war auch x mal deshalb vorstellig. Dann schickten die mir einen neuen Bescheid zu im März 2007 und ich mußte alles nochmal ausfüllen obwohl ich das ja schon im Nov.2005 gemacht hatte mit der fadenschenscheinigen Begründung daß was fehlte. Nach eigener Auskunft von einer Sachbearbeiterin war im März noch gar nix bearbeitet trotz X-Beschwerden und Vorstellungen meinerseits wegen diesem Fall.>>>Genauso war es beim " Fortzahlungsantrag" Ich hatte nachweislich meinen „Antrag auf Fortzahlung der Leistungen „
für Mai, bereits am 8.März 2007 vollständig ausgefüllt und unterschrieben
im Arbeitsamt, versehen mit dem Eingangsstempel abgegeben. Als dann im Mai wieder mal kein Geld auf dem Konto war, hieß es da wäre von mir gar kein Antrag gestellt worden !!!!?? Aber ich konnte das ja nachweisen da ich ja ne Kopie mit Eingangsstempel gemacht hatte. Also hatte ich das ganze fast 2 Monate früher schon abgegeben. Dann mußte ich nochmals alles neu ausfüllen bis es dann endlich klappte. Die ganze Misere schickte ich auch an die Landesdirektion Stuttgart die für Pforzheim zuständig ist aber die schickten alles wiederum nach Pforzheim wo dann eh wieder keine kein Mensch reagiert. Da verschwinden also Unterlagen weil so viel Zufall kann ja auch nicht mehr sein. Also wie gesagt: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Meine Frage wäre eigentlich: Wo kann man eine Unterlassungsklage gegen das Arbeitsamt machen wenn sowas wieder vorkommt ?
Gast

Beitrag von Gast »

Versuche doch mal Unterstützung bei Dir vor Ort zu bekommen.

Ein Bundesweites Adressverzeichniss von Beratungsstellen, Anwälten und Initiativen zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht findest Du bei: Tacheles
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