Musterschreiben als Widerspruch gegen 1 Euro Job !

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Andy7733
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Musterschreiben als Widerspruch gegen 1 Euro Job !

Beitrag von Andy7733 »

[/b]Hallo;Das Arbeitsamt hat mir einen 1 Euro-Job aufgedrückt den ich in den nächsten Tagen antreten muß. Frage: Wo finde ich ein Musterschreiben als Widerspruch gegen 1 Euro Job ? Oder zu welchem Anwalt kann ich gehen der das für mich am besten Formuliert ? Die Zeit drängt und ich will diese " Zwangsarbeit" nicht antreten. :?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Der Beispieltext muss jeweils an den konkreten Fall angepasst werden.

Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom .......................................................

Sehr geehrte Damen und Herren!
Gegen Ihren Heranziehungsbescheid zu einer Arbeitsgelegenheit nach § 16 Abs. 3 SGB II vom ..................................... mir zugegangen am ..................................... lege ich hiermit WIDERSPRUCH ein.
Begründung:
Arbeitgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II sind nachrangig gegenüber anderen Eingliederungshilfen. Seit dem Inkrafttreten des SGB II wurden mir aber noch keine anderen Hilfen wie etwa Weiterbildungsmaßnahmen angeboten. Stellenangebote in reguläre Arbeit habe ich auch nicht erhalten. Arbeitsgelegenheiten sind nach SGB II vorgesehen für " Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können" (§16 Abs. 3 S. 1 SGB II). Seit Inkrafttreten des SGB II wurde mir nicht ausreichend Zeit eingeräumt, um über Eigenbemühungen eine reguläre Arbeit finden zu können.
Arbeitsgelegenheiten sind Eingliederungsleistungen und somit nur zulässig, soweit sie erforderlich sind (§ 3 Abs. 1 SGB II). Die von mir geforderten Tätigkeiten [hier konkret beschreiben] erhöhen aber nicht meine Chancen auf Eingliederung in Arbeit. Ich verfüge bereits über entsprechende [bzw. höherwertige] Kenntnisse, Erfahrungen und Qualifikationen [hier konkret benennen].
Ein Training meiner Beschäftigungsfähigkeit ist ebenfalls nicht erforderlich. [durch Aktivitäten belegen, z. B: Durch meine zuverlässige und gewissenhafte ehrenamtliche Tätigkeit bei.... bin ich mit den allgemeinen Anforderungen einer Erwerbsarbeit vertraut und diesen gewachsen.] Darüber hinaus bestehen Bedenken, ob die Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II in Verbindung mit den Sanktionen mit dem Verbot von Zwangsarbeit kollidiert, "wenn die Arbeitskraft nicht zu marktnahen Bedingungen eingesetzt werden soll" - so Prof. Uwe Berlit, Richter am Bundesverwaltungsgericht, in "info also" 5/2003, S. 206".
Ich beantrage daher die Heranziehung zu einer Arbeitsgelegenheit zurückzunehmen und mir eine geeignete Eingliederungsleistung anzubieten.
Mit freundlichen Grüßen
....................................... [Datum] ....................................... (Unterschrift]
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Andy7733
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Beitrag von Andy7733 »

Danke für den Text zum Widerspruch. Ich habe da aber noch ein paar Fragen dazu !
1.) Stelle ich nun den Widerspruch schreiben gegen die Eingliederungsvereinbarung , die ich ja bereits unterschrieben habe oder gegen den Vertrag den ich am kommenden Montag wegen der "gemeinnützigen Arbeit" unterschreiben soll. Kann ich die Unterschrift verweigern ohne Sanktionen zu befürchten ?
2.) Wann ist das SGB2 in Kraft getreten?
3.) Ich habe bereits Weiterbildungsmaßnahmen erhalten (zuletzt 2005..EDV Seminar Word+Exel) und auch zuvor..Sollte ich daher besser diese Textpassage weglassen ?
4.) Ich habe bereits das maximum an Bewerbungen die erstattet werden für 9.Juni 2007 (260 Euro Bewerbungskosten)) bereits schon im April erfüllt aber eine Stelle vom Arbeitsamt wurde mir seit Jahren nicht mehr zugesandt; außer natürlich eine Liste von Zeitarbeitsfirmen wo ich abklappern soll.
...der restliche Text des Widerspruches würde ansonsten schon zutreffen..
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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