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Wird mir die Wohnung bezahlt???

Verfasst: 16.05.2007 17:38
von werderfan1
Hallo zusammen!!!

Ich haette da mal ein paar fragen!
Und zwar sollte ich seit den 16. Dezember 2006 Hartz4 bekommen,
doch ich wohne noch bei meinen eltern(bin 26 Jahre alt) und da sagte mir die gute Frau das es kein zweck habe Hartz 4 zu beantragen da meine Eltern Vollverdiener sind!
Nun habe ich weder Krankenversicherung noch Geld, lebe praktisch nur von meinen Eltern!Damit soll jetzt schluss sein ich moechte mir gerne eine eigene Wohnung nehmen allerdings auch in einer anderen Stadt, da meine Freundin dort wohnt!
Nun meine Frage wuerde ich Hartz4 bekommen?Wuerde das Amt mir eine eigene Wohnung bezahlen?Muesste ich im voraus die Kaution fuer die neue wohnung bezahlen(habe aber kein Geld fuer die Kaution)oder uebernimmt es evtl. das amt?
Vielen Dank fuer evtl. Antworten ! :) :)

Verfasst: 16.05.2007 18:25
von pingpong
Da Du älter als 25 bist, kannst Du Dir ne Wohnung nehmen, denke aber an die Höchstgrenze bei Wohnungsgröße und Miete. Evtl. gibt es bei Euch einen Mietspiegel, wenn nicht, dann gilt die rechte Spalte der Wohngeldtabelle zuzügl. dann 10% Erhöhung (Entscheidung BSG, wenn kein Mietspiegel vorhanden)
Mit dem Antrag und den Leistungen ALG II bist Du dann auch versichert.
Mit Umzug ist es immer das Problem, das sich keine ARGE-Behörde dann zuständig fühlt (wg. Kosten)
Kaution kannst Du auf Darlehensbasis beantragen. Wird dann an Vermieter ausbezahlt - bei Auszug erstattet CVermieter zurück.
Wenn Du in die Wohnung Deiner Freundin mit einziehst, wird Ihr Einkommen mit berechnet, spätestens nach einem Jahr (es gilt nicht mehr: 2 Kuhlen im Bett bedeuten keine eheähnliche Lebensgemeinschaft).

Verfasst: 16.05.2007 18:44
von werderfan1
Vielen Dank Ping Pong

Weisst du evtl. ob ich mir erst eine Wohnung suchen muss und dann Hartz4 beantragen kann?Muss ich noch zum arbeitsamt in meiner bisherigen Stadt um Papiere abzuholen?
Danke nochmal :o

Verfasst: 16.05.2007 18:45
von werderfan1
Ach ja und wie gross darf die Wohnung sein bzw. wieviel darf sie kosten?
danke

Verfasst: 16.05.2007 21:51
von pingpong
Frage bei Deiner Arge nach, die für Dich jetzt zuständig. Ziehst Du nämlich einfach um, wird sich die neue Arge weigern, Dir die Kosten zu erstatten. Daher vorher klipp und klar klären. Stell nen Antrag auf ALG II und leg einen Mietvertrag vor und frag, ob sie damit einverstanden sind, a b e r nicht vorher unterschreiben!!
Größe: für eine Person bis zu ca. 45 qm
Kosten: hängt von der örtlichen Gegebenheit ab (Hamburg ist teurer als Buxtehude)

Es werden die tatsächlichen, angemessenen Kosten erstattet. Was angemessen ist, hängt von der ortsüblichen Miete und den örtlichen Nebenkosten ab.
Und wenn Du viel zeit hast, lese Dir die Entscheidung des BSG durch über KdU, beachte Nr 23

Bundessozialgericht Urteil vom 7.11.2006, B 7b AS 18/06 R

Edit: Link angepasst. Ralf Hagelstein - Moderator

Verfasst: 22.05.2007 12:12
von luna23
wenn du allein in eine wohnung bei deiner freundin ziehen würdest, dürftest du denk ich auch erstausstattung beantragen können.
wie das is wenn du mit der freundin zusammenziehst weiß ich net. vielleicht einfach mal fragen.

luna.