Kinderzuschlag
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Kinderzuschlag
Hallo,
auf dem antrag vom kinderzuschlag steht, dass ich das ned beantragen kann, weil ich ALG2 bekomme... wie ist das jetz wenn mein freund das macht, der auch der vater meiner tochter ist und in unserem haushalt wohnt? geht das dann?? oder kann doch ich das beantragen? ich mein ich würde es ja dem amt melden wenn ich was bekommen würde.
mich gehts halt darum vom ALG2 wegzukommen und versuche alles mögliche zu beantragen damit ich es nicht mehr brauche. bekommen momentan "nur" anteiliges ALG2 zu dem verdienst von meinem freund.
danke für eine antwort!
auf dem antrag vom kinderzuschlag steht, dass ich das ned beantragen kann, weil ich ALG2 bekomme... wie ist das jetz wenn mein freund das macht, der auch der vater meiner tochter ist und in unserem haushalt wohnt? geht das dann?? oder kann doch ich das beantragen? ich mein ich würde es ja dem amt melden wenn ich was bekommen würde.
mich gehts halt darum vom ALG2 wegzukommen und versuche alles mögliche zu beantragen damit ich es nicht mehr brauche. bekommen momentan "nur" anteiliges ALG2 zu dem verdienst von meinem freund.
danke für eine antwort!
Hallo!
Soviel ich weis gibt es den Kinderzuschlag nur wenn man kein ALGII mehr bezieht.
Den kann man dann beantragen in Verbindung mit dem Wohngeld kan es sein dass man aus dem ALGII rauskommt!
(Ich war da nämlich auch schon am überlegen, da aber mein Bedarfspartner nicht der Vater meiner Kinder ist habe ich da schlechte Karten.)
Also müsste man auf das ALGII verzichten und Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen.
Aber wie man das macht ohne finanzielle Lücken zu haben weis ich auch nicht!
Vorallem müsste man dann genau wissen was man an Wohngeld bekommen könnte und wieviel Kinderzuschlag!
LG
Silvia
Soviel ich weis gibt es den Kinderzuschlag nur wenn man kein ALGII mehr bezieht.
Den kann man dann beantragen in Verbindung mit dem Wohngeld kan es sein dass man aus dem ALGII rauskommt!
(Ich war da nämlich auch schon am überlegen, da aber mein Bedarfspartner nicht der Vater meiner Kinder ist habe ich da schlechte Karten.)
Also müsste man auf das ALGII verzichten und Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen.
Aber wie man das macht ohne finanzielle Lücken zu haben weis ich auch nicht!
Vorallem müsste man dann genau wissen was man an Wohngeld bekommen könnte und wieviel Kinderzuschlag!
LG
Silvia
Dadurch, dass Du und Dein Freund (der Vater des Kindes) zu einer Bedarfsgemeinschaft gehört, kann weder er noch Du den Antrag auf Kinderzuschlag zu stellen. Ihr beide bezieht auch das Alg2 (schaue Dir den Bewilligungsbescheid, speziell Berechnungstabellen an).
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden, weil sie das nicht sind.
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und wie soll ich dann jemals aus dem alg rauskommen wenn ich es ned mal beantragen kann?? wie stellen die sich des dann vor? und wieso steht dann bei einem rechner zum schluß der berechnung, wenn ich kinderzuschlag kriegen würde, würde ich halt dann den betrag von alg2 abgezogen bekommen... des widerspricht sich doch alles...
Hallo!
Den Kinderzuschlag bekommen doch die Eltern oder das Elternteil das arbeiten geht!
So und wenn man dann noch Wohngeld beantragt kann es sein, dass man auf die gleiche Summe kommt wie ALGII das man dann nicht mehr braucht!
Aber erst sollte man raus sein aus ALGII das heißt du müsstest dich da abmelden und dann Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen so wie ich das verstehe!
Aber das ist ja nicht so einfach weil man sich da erstmal ausrechnen muss was man an Wohngeld bekäme und was an Kinderzuschlag!
Und das nächste Problem ist das ein Wohngeldantrag ewig dauern kann bis das Geld fließt, das wiederum bedeutet das es passieren kann dass du einige Monate finanziell überbrücken musst! Da du ja dann keine ALGII Leistungen mehr bekommst!
In den rechnern steht doch unten immer der Vergleich wenn man Kinderzuschlag bekäme und da steht dann auch der ungedeckte Bedarf das Wäre die Summe die dir dann auf ALGII fehlen würde! Dann müsste man das Wohngeld noch dazu rechnen und dann würde man sehen ob man mit ALGII ( in dem die Kosten für Unterkunft schon drin ist) besser kklar kommt oder ob es mit Wohngeld und Kinderzuschlag auch reichen würde. Das ist bei Leuten die sehr wenig ALGII bekommen interessant!
LG
Silvia
Den Kinderzuschlag bekommen doch die Eltern oder das Elternteil das arbeiten geht!
So und wenn man dann noch Wohngeld beantragt kann es sein, dass man auf die gleiche Summe kommt wie ALGII das man dann nicht mehr braucht!
Aber erst sollte man raus sein aus ALGII das heißt du müsstest dich da abmelden und dann Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen so wie ich das verstehe!
Aber das ist ja nicht so einfach weil man sich da erstmal ausrechnen muss was man an Wohngeld bekäme und was an Kinderzuschlag!
Und das nächste Problem ist das ein Wohngeldantrag ewig dauern kann bis das Geld fließt, das wiederum bedeutet das es passieren kann dass du einige Monate finanziell überbrücken musst! Da du ja dann keine ALGII Leistungen mehr bekommst!
In den rechnern steht doch unten immer der Vergleich wenn man Kinderzuschlag bekäme und da steht dann auch der ungedeckte Bedarf das Wäre die Summe die dir dann auf ALGII fehlen würde! Dann müsste man das Wohngeld noch dazu rechnen und dann würde man sehen ob man mit ALGII ( in dem die Kosten für Unterkunft schon drin ist) besser kklar kommt oder ob es mit Wohngeld und Kinderzuschlag auch reichen würde. Das ist bei Leuten die sehr wenig ALGII bekommen interessant!
LG
Silvia
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ja eben und mein freund und ich bekommen noch 380€. und ich hab die daten mal beim kinderzuschlag und beim wohngeld eingegeben und da würde uns das ned zustehen. ich glaub ich mach die rechnung nochmal ohne anzugeben das ich alg2 bekomme weil des fällt ja dann weg. und wenn ich für beides ne bewilligung hab würde ich ja alg2 sofort "kündigen"
ich will auch mal ohne dieses amt klar kommen.
ich will auch mal ohne dieses amt klar kommen.
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so ich hab jetz alles so eingegeben und es kommt immer das gleiche ergebnis: WOhngeld 0€ und kinderzuschlag auch 0€ ... wie geht das wenn mein freund 1100€ netto bekommt und nur noch kindergeld dazu kommt? sind dann 1250€ und wir haben auf nix anspruch... das ist ganz schön wenig. auch wenn ich jetz schon sparsam lebe. ich habe 3 monate versucht ohne alg2 zu leben aber das hat vorne und hinten nicht geklappt...
Das versteh ich jetzt aber auch nicht! Wenn du ALGII Anspruch hast in Höhe von 380 Euro warum steht dir dann laut dem Rechner wenn du keine ALGII Leistung eingibst kein Wohngeld zu
Das ist aber mehr als komisch!!!!
Wenn das so ist warum gibt es dann überhaupt diese Vergleichsrechnungen?
Dann geht es euch mit Hartz4 eindeutig besser als ohne !
LG
Silvia
Hast du alles richtig eingegeben?


Das ist aber mehr als komisch!!!!
Wenn das so ist warum gibt es dann überhaupt diese Vergleichsrechnungen?
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LG
Silvia
Hast du alles richtig eingegeben?

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ja klar. was ich halt ned vesteh is, das man des bruttoeinkommen eingeben muss und dann ein viel höheres ankommen angerechnet wird, was wir eigentlich haben. also mein freund verdient 1600€ brutto und 1100€ netto und dann haben wir noch kindergeld. miete muss man ja angeben und nebenkosten das sind bei uns isgesamt 430€ und am schluß der berechnung steht, 434€ wären zumutbar!! hallo?? da sind aber noch keine heizkosten dabei, des muss ich auch niergendwo angeben...
genau wie beim kinderzuschlag, hab alles eingegeben und wir liegen unter der mindesteinkommensgrenze von 900€ und noch was...nach deren abzüge bei 700€ und noch was also steht da, haben wir keinen anspruch... aber wieso?? versteh das ned hab alles so eingegeben wies is, OHNE ALG2 ! wohngeld kann ich ja nix eingeben weil da beim rechner ja auch nix rauskommt.
genau wie beim kinderzuschlag, hab alles eingegeben und wir liegen unter der mindesteinkommensgrenze von 900€ und noch was...nach deren abzüge bei 700€ und noch was also steht da, haben wir keinen anspruch... aber wieso?? versteh das ned hab alles so eingegeben wies is, OHNE ALG2 ! wohngeld kann ich ja nix eingeben weil da beim rechner ja auch nix rauskommt.
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Ich vermute ganz stark, dass die Rechner 0,- Euro Anspruch auf Kinderzuschlag anzeigen, da Kinderzuschlagsanspruch nur dann entsteht, wenn die Familie alleine durch die Existenz des Kindes bedürftig ist und ohne Kind nicht bedürftig wäre. Wenn aber die Bedürftigkeit sich nicht nur auf den Bedarf des Kindes erstreckt und ein Alg2-Anspruch existiert, kann man nicht auf Kinderzuschlag einfach "umsteigen". Man muss überdenken, dass der Gesetzgeber dem Bürger nicht die Möglichkeit einräumen will, sich eine Leistung rauszusuchen, die ihm passt, sondern bestimmte "Spielregeln" herrschen. Sondern würde sich jeder aussuchen, was für ihn am günstigsten wäre und dass ist nicht der Sache bei Sozialleistungen.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden, weil sie das nicht sind.
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Hallo,
ich habe gestern auf einer Gruppenveranstaltung im Jobcenter eine Broschüre bekommen, wo viele Sachen ganz gut erklärt sind. Unter anderem auch der Kinderzuschlag.
Also, Kinderzuschlag wird auf Antrag zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Er wird nur gezahlt, wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit der gesamten Familie vermieden wird.
wie viel? Der Kindergeldzuschlag beträgt bis zu 140 € monatlich je Kind und wird max. 36 Kalendermonate gezahlt. Einkommen und Vermögen des Kindes mindern den Zuschlag, ebenso Einkommen und Vermögen der Eltern.
wer? Gering verdienende Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den Bedarf ihrer im Haushalt lebenden unter 25-jährigen Kinder. Den Anspruch hat der Berechtigte, der mit den Kindern im gemeinsamen Haushalt lebt und für die Kinder bereits Kindergeld erhält.
Bundeskindergeldgesetz- BKGG- § 6a in der jeweils geltenden Fassung
Das Heftchen scheint ganz neu zu sein. Nennt sich
was?
wie viel?
wer?
Finanzielle Hilfen auf einen Blick-2007
LG Simone
ich habe gestern auf einer Gruppenveranstaltung im Jobcenter eine Broschüre bekommen, wo viele Sachen ganz gut erklärt sind. Unter anderem auch der Kinderzuschlag.
Also, Kinderzuschlag wird auf Antrag zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Er wird nur gezahlt, wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit der gesamten Familie vermieden wird.
wie viel? Der Kindergeldzuschlag beträgt bis zu 140 € monatlich je Kind und wird max. 36 Kalendermonate gezahlt. Einkommen und Vermögen des Kindes mindern den Zuschlag, ebenso Einkommen und Vermögen der Eltern.
wer? Gering verdienende Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den Bedarf ihrer im Haushalt lebenden unter 25-jährigen Kinder. Den Anspruch hat der Berechtigte, der mit den Kindern im gemeinsamen Haushalt lebt und für die Kinder bereits Kindergeld erhält.
Bundeskindergeldgesetz- BKGG- § 6a in der jeweils geltenden Fassung
Das Heftchen scheint ganz neu zu sein. Nennt sich
was?
wie viel?
wer?
Finanzielle Hilfen auf einen Blick-2007
LG Simone