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Fragen zur Betriebskostenabrechnung...

Verfasst: 14.05.2007 12:21
von happy060504
Hallo, ich habe heute meine Abrechnung fuers letzte Jahr erhalten. Nun ist es so, dass ich nachzahlen soll und die Miete wurde auch gleich erhöht. Kann ich das beim Amt einreichen und bekomme ich die Nachzahlung von denen ??? Ich bekomme erst seit Januar Harz 4 und kenne mich da nicht so aus.

Lieben Dank.

Verfasst: 14.05.2007 13:21
von DjTermi
Wenn Die Betriebsabrechnung kommt und eine Nachzahlung fällig wird dann bekommt man die nicht Automatisch vom Amt bezahlt.
Es besteht aber die Möglichkeit für jeden ALG II - Empfänger Nachzahlungsverpflichtungen aus Jahresabrechnungen der Miet- und/ oder Nebenkosten auf Antrag als Beihilfe gewährt zu bekommen!

Die frage ist allerdings auch noch ob die Wohnung über die KDU liegt oder darunter , also ob sie angemessen ist; wenn dies dadunter ist hast Du gute chance das Du die kosten erstattet bekommst.

Formlosen Antrag machen und eine Kopie der Betriebsabrechnung bei legen und ab geht die Post zur ARGE.

Edit Rot

Verfasst: 14.05.2007 19:04
von EngelGabi
Hallo DJ Termi
Dass die Nachzahlung nicht übernommen wird, ist mir absolut neu. In Berlin wird die reine Betriebskostennachzahlung übernommen. Eine andere Frage ist natürlich, ob nach der Erhöhung der Miete die Angemessenenheiteskriterien nicht überschritten werden. Wenn ja, erfolgt eine Anhörung zur Senkung der KdU. Aber die Nachzahlung wird trotzdem zuerst übernommen, da sie zu den Kosten der Unterkunft und Heizung gehört.

Verfasst: 14.05.2007 20:07
von DjTermi
Hallo EngelGabi,
Was habe ich denn Extra in Super Dick geschrieben? :P Die Frage ist doch auch hier wie ich schon sagte ob die Miete überhaupt angemessen ist.
Wenn nicht bekommt Sie auch nichts.

Ich habe eigentlich nichts anderes geschrieben was sich bei Dir wieder Spiegelt. Habe meine Antwort mal ein wenig geändert so ist es vielleicht besser für das Auge des Betrachters zu versthen

Gruß Termi ´

Verfasst: 14.05.2007 23:21
von nonsens
Die Betriebskostennachzahlung wird nur dann übernommen, wenn die tatsächlichen zu übernehmenden Betriebskosten höher sind als die Kosten, die im Abrechnugszeitraum übernommen wurden.

So einen Schrieb hab ich vor einer Woche bekommen, da ich meine Abrechnung noch einreichen musste (immerhin beziehen wir ja noch 2,45 Euro vom Amt ) ;)

Darin steht genau der oben genannte Satz mit der Höhe der übernommenen Kosten im Abrechnungszeitraum und deshalb wurde der Antrag (den ich zwar nie gestellt hab, aber naja) abgelehnt.

Bei mir lags daran, das Kabelgebühren in der Miete drin waren, die nicht berücksichtigt werden, da sie aus der Regelleistung bestritten werden müssen. Deshalb verringerte sich der Betrag der Kosten und ich fiel somit aus dem Anspruch der Übernahme raus.

Verfasst: 15.05.2007 09:29
von Mausebär
Hab da auch gleich ne frage dazu...
ich werde in den nächsten Wochen auch die Nebenkostenabrechnung für 2006 bekommen.

nun meine frage:
ich habe 2006 noch kein ALG II bekommen.. nur ALG I..
werden die eventuell trotzdem übernommen???

liebe grüße

Verfasst: 15.05.2007 10:01
von DjTermi
Da gibts nur die Möglichkeiten eines dahlen da es bei ALG I um eine Sozialversicherungsleistung handelt, da gibts keine zuschüsse für.

Verfasst: 15.05.2007 15:15
von Mausebär
hm...
ich krieg doch jetz aber alg II .. :?

davon kann ich garantiert keine nebenkosten ausm letzten Jahr einfach so zahlen. :cry:

und darlehen.. also schulden machen .. is auch nicht so mein ding...

liebe grüße

Verfasst: 15.05.2007 15:36
von nonsens
Wenn das Amt NEIN sagt, dann versuche beim Vermieter mal ne Ratenzahlung zu machen, das dürfte kein Problem sein.

Die Stadtwerke machen es doch genauso......

So zahlst du dann monatlich deine Miete(Restmiete oder wie auch immer) und tilgst nebenher dann immer ein bissl an Abrechnung ab.

Verfasst: 15.05.2007 15:55
von Mausebär
Ratenzahlung is denk ich ne gute Möglichkeit.
das werd ich auf alle Fälle probieren.. aber zuerst frag ich beim Amt nach ... :?

liebe grüße

Verfasst: 15.05.2007 18:16
von DjTermi
Mausebär hat geschrieben:hm...
ich krieg doch jetz aber alg II .. :?
Die Betriebskosten sind aber in einem Zeitraum gefallen wo Du im Bezug von Arbeitslosengeld warst.

Schulden machen musst du so oder so...Beim Amt musst Du dies doch auch per Raten zahlen ob beim Vermieter oder Amt , kommt das gleiche bei raus. Oder musst schauen wo halt eine Niedrigere zahlung möglich ist ** Kleiner Tip **

Verfasst: 15.05.2007 19:27
von maria1106
Hallo!
Also ich finde das furchtbar das ALGII Empfänger immer irgentwas in Raten zahlen sollen. Dann zahlt man die Nebenkosten aus dem letzten Jahr dann kommt vielleicht noch eine Stromnachzahlung in Raten dazu, vielleicht ne Rückforderung der ARGE weil mal wieder einer falsch gerechnet hat und was bitte soll dann von der Regelleistung (345 oder 311) noch zum Leben bleiben? :shock:
Aber unnötige Zwangsumzüge und der Gleichen werden bis in xxxx Beträgen gezahlt! :evil:
Sorry das musste ich jetzt mal los weden!

Gruß Silvia :?

Verfasst: 15.05.2007 19:29
von DjTermi
maria1106 hat geschrieben:Sorry das musste ich jetzt mal los weden!
Nur an der falche Stelle, ich kann nur das wiedergeben was im SGB steht ich kann doch auch nichts dafür :( Ich kann nicht alles schöner reden als es bezahlt wird...

Verfasst: 15.05.2007 19:43
von Gast
Und deswegen hilft im Zweifelsfall nur klagen, klagen, klagen.
Das Existenzminimum muß immer bleiben.

Verfasst: 16.05.2007 09:19
von Mausebär
DjTermi hat geschrieben:
Die Betriebskosten sind aber in einem Zeitraum gefallen wo Du im Bezug von Arbeitslosengeld warst.

Schulden machen musst du so oder so...Beim Amt musst Du dies doch auch per Raten zahlen ob beim Vermieter oder Amt , kommt das gleiche bei raus. Oder musst schauen wo halt eine Niedrigere zahlung möglich ist ** Kleiner Tip **
das war ja meine Befürchtung, das die Nebenkosten deswegen nicht übernommen werden.

also werd ich doch wegen Ratenzahlung nachfragen.. :cry:

aber wie schon gesagt:
man muss alles in Raten abzahlen, verliert irgendwann den überblick und dann ist das Elend gross! aber was bleibt einem denn andres übrig??

liebe grüße

Verfasst: 16.05.2007 10:44
von nonsens
Rechne doch einfach mal durch, was Dir nach Abzügen zum Leben bleibt, damit Du eine nachvollziehbare Ratenhöhe vereinbaren kannst.
Nicht das Du nachher alles schön abzahlst und dann aber kein Geld mehr zum Leben hast.

Ich hab mir ein normales Schreibheft angelegt, da steht alles drin, weil die vorgedruckten Haushaltsbücher sind einfach nur dumm, finde ich.

Dort steht dann was an Einnahmen ist, was ich an Fixkosten als Ausgaben habe und dann was ich an Raten abzahlen muss.

Geht wirklich gut, und man behält den Überblick. Jeden Monat wird dann abgestrichen, was an Raten weg ist und dann fällts auch leichter alles zuzuordnen.

Verfasst: 16.05.2007 11:06
von maria1106
Hallo nonsens!
Das ist eine gute Idee ! Ich mache das nämlich auch so! Man verliert zwar nie den Überblick, aber es ändert nichts daran dass zu viele Raten auch ne 0 unterm Strich bedeuten kann!
Wie Ralf Hagelstein schon schrieb, der Mindestsatz zum Leben sollte einem schon bleiben.
Und das tut es aber nie, wenn man irgentwas abzahlen soll / muss!
Darum halte ich weder von nem Dahrlen was noch von diesen Ratenzahlungen irgentwelcher Rückforderungen! Vorallem wenn das Amt den Fehler gemacht hat und nicht mal erklären kann wie sich so ne Überzahlung zusammensetzt! :roll:

Kein Wunder dass immer mehr ALGII Empfänger die Hilfe von Caritativen/ Kirchlichen Einrichtung benötigen . Doch da ist das Geld auch knapp.

Ich werde mir in Zukunft jedenfalls nichts mehr gefallen lassen, wenn wieder ne Rückforderung ansteht wo keiner weis für was ich zahlen soll, oder wenn mal wieder Jemand vom Amt sagt " Können wir das nicht einfach ganz unbürokratisch bei der nächsten Leistung anziehen!
Und dann plötzlich die Rückforderung als zusätzliches Einkommen verrechnet wird! Weil der Betrag der Rückforderung ja irgentwo aufgelistet werden muss! Nee mit mir nicht mehr ! :(

LG
Silvia

Sorry etwas vom Thema abgeschweift.... :oops:

Verfasst: 16.05.2007 11:14
von Mausebär
die Idee is echt gut :D
das werd ich mal machen.. !!!

und da wird wohl ne mini-rate übrig bleiben :?

ich hab halt auch die bedenken, das dann nicht mehr viel zum leben bleibt.

Verfasst: 16.05.2007 11:39
von nonsens
Das Büchlein hat sich bei mir schon bewährt, denn so stellte ich fest das ich 4 monate an einem gläubiger abzahlte, der schon lange fertig war :roll:

und nu wollen die natürlich nicht zurückzahlen, weil wegen prüfen etc pp - aber naja, wäre jetzt off topic....

und so ein heft is ja billiger als völlig sinnlose haushaltsbücher im handel :)

Verfasst: 01.06.2007 09:22
von Mausebär
Soo.. jetz ist es soweit...
ich hatte heute morgen meine NK-Abrechnung für 2006 im Briefkasten.
Nachzahlung über 900 € :(

ich hab schon versucht bei der Arge anzurufen, wegen eventuell ner Übernahme oder wenigstens nen Teil davon.. da erreicht man wiedermal niemanden :evil:

sollten die das doch übernehmen, wird das dann nen Darlehen??

liebe grüße und Danke ..

Verfasst: 03.06.2007 16:57
von pitter
Mausebär hat geschrieben:Soo.. jetz ist es soweit...
ich hatte heute morgen meine NK-Abrechnung für 2006 im Briefkasten.
Nachzahlung über 900 € :(

ich hab schon versucht bei der Arge anzurufen, wegen eventuell ner Übernahme oder wenigstens nen Teil davon.. da erreicht man wiedermal niemanden :evil:

sollten die das doch übernehmen, wird das dann nen Darlehen??

liebe grüße und Danke ..
Ausschlaggebend für die Erstattung ist der Zeitpunkt der Erstellung. Solltest du im Bezug von ALG ii sein, bekommst du auch die Nachzahlung der Betriebskosten erstattet. Ist deine Wohnung nicht in der Angemessenheit, wirst du ein Schreioben der ARGE bekommen, worin du zur Senkung der Kosten aufgefordert wirst.
Ich bin ja erst kurz hier im Forum, habe aber bisher noch keine vernünftige Antwort auf Fragen der Hartz 4 Empfänger hier lesen können.
Gruß
Pitter

Verfasst: 03.06.2007 18:45
von nonsens
pitter hat geschrieben:
Mausebär hat geschrieben:Soo.. jetz ist es soweit...
ich hatte heute morgen meine NK-Abrechnung für 2006 im Briefkasten.
Nachzahlung über 900 € :(

ich hab schon versucht bei der Arge anzurufen, wegen eventuell ner Übernahme oder wenigstens nen Teil davon.. da erreicht man wiedermal niemanden :evil:

sollten die das doch übernehmen, wird das dann nen Darlehen??

liebe grüße und Danke ..
Ausschlaggebend für die Erstattung ist der Zeitpunkt der Erstellung. Solltest du im Bezug von ALG ii sein, bekommst du auch die Nachzahlung der Betriebskosten erstattet....
das stimmt nicht so ganz........
Die Betriebskostennachzahlung wird nur dann übernommen, wenn die tatsächlichen zu übernehmenden Betriebskosten höher sind als die Kosten, die im Abrechnugszeitraum übernommen wurden. (Quelle: Wortlaut meines eigenen Bescheides)
das muss das Amt erstmal durchprüfen, und dann entscheidet sich, ob eine Übernahme stattfindet oder nicht.
Ich bin ja erst kurz hier im Forum, habe aber bisher noch keine vernünftige Antwort auf Fragen der Hartz 4 Empfänger hier lesen können.
dann musst Du genauer lesen, hier schildert jeder seine Erfahrungen die er macht, ob aktueller oder ehemaliger HartzIV Empfänger - ich denke mal, Hilfestellung und vernünftige Antworten gibts hier zu Genüge ;)

Verfasst: 04.06.2007 07:29
von Mausebär
Hallo und dankschön für die Antworten..

ich hab jetz endlich jemand von der Arge erwischt und die nette Frau meinte ich soll die NK-Abrechnung hinschicken, Aber sie hat mir wenig Hoffnung gemacht, das die übernommern wird, weil ich ja 2006 noch ALG 1 bekommen hab :x

Von der Wohnungsgesellschaft hab ich ne Ratenzahlung angeboten bekommen, nur deckt sich die Höhe der Raten absolut nicht mir dem, was ich monatlich zahlen könnte :shock:

Außerdem betrifft die NK-Abrechnung noch meine alte Wohnung.. die war "angemessen" für 3 Personen.. nur welche Höhe ist bei den Nebenkosten angemessen???

Soll ich vielleicht um die Kosten zu senken im kalten sitzen, nicht mehr duschen gehen und meinen Müll anderweitig entsorgen :evil:

naja.. ich hab jedenfalls keinen Plan wie ich das zahlen soll.. :?:

liebe grüße

Verfasst: 04.06.2007 07:37
von DjTermi
Mausebär hat geschrieben:Hallo und dankschön für die Antworten..

ich hab jetz endlich jemand von der Arge erwischt und die nette Frau meinte ich soll die NK-Abrechnung hinschicken, Aber sie hat mir wenig Hoffnung gemacht, das die übernommern wird, weil ich ja 2006 noch ALG 1 bekommen hab :x
Das sage ich doch die ganze zeit :roll: :roll:

Die Möglichkeit eines Dahlen würde noch da sein, und da kannst Du geringe Raten zahlen.

Verfasst: 04.06.2007 07:40
von DjTermi
pitter hat geschrieben:quote]

Ich bin ja erst kurz hier im Forum, habe aber bisher noch keine vernünftige Antwort auf Fragen der Hartz 4 Empfänger hier lesen können.
Gruß
Pitter
no comment :!:

Verfasst: 04.06.2007 07:45
von Mausebär
DjTermi hat geschrieben:
Mausebär hat geschrieben:Hallo und dankschön für die Antworten..

ich hab jetz endlich jemand von der Arge erwischt und die nette Frau meinte ich soll die NK-Abrechnung hinschicken, Aber sie hat mir wenig Hoffnung gemacht, das die übernommern wird, weil ich ja 2006 noch ALG 1 bekommen hab :x
Das sage ich doch die ganze zeit :roll: :roll:

Die Möglichkeit eines Dahlen würde noch da sein, und da kannst Du geringe Raten zahlen.
ja, ich weiß doch :roll:
nur man klammert sich halt an jeden Strohhalm.. :wink:

mir wird auch nix andres bleiben als nen Darlehen, aber dazu muss die nette Frau von der Arge sich das erstmal angucken..
:wink:

Verfasst: 04.06.2007 07:55
von DjTermi
Drücke alles was ich kann :)

Verfasst: 04.06.2007 10:54
von Mausebär
DjTermi hat geschrieben:Drücke alles was ich kann :)
DANKE DANKE :wink: