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Dringend Hilfe benötigt wegen Rückforderung

Verfasst: 13.05.2007 07:23
von nullbock
Hallo Ihr Lieben,

meine Situation ist im Moment sehr verfahren und nach nunmehr zwei schlaflosen Nächten suche ich Rat an allen Stellen, wo es nur geht...

Ich wohne in einer relativ großen Wohnung, welche ich aufgrund des "Freundschaftspreises" über die Familie aber mit dem wenigen Geld, das mir gestattet wurde, halten kann.

Ein Freund von mir ist vergangenes Jahr hierher gezogen und hat bis vor kurzem bei seiner Freundin gelebt, welche Ihn nun aber auf die Strasse gesetzt hat.

Durch meinen Platz habe ich Ihn hier aufgenommen - mietfrei, versteht sich - damit er nicht auf der Strasse sitzt, denn ausser seinem unregelmäßigen Taschengeld hat er nichts.

Mitte April hat er nun auch einen Antrag gestellt und musste einen Mietvertrag vorlegen, weshalb wir "rückwirkend" zu letztem Jahr mit Datum von Oktober 06 einen "Mietvertag" aufgesetzt haben, in dem steht, dass er mietfrei wohnt. Darauf folgte die Mietbescheinigung, die ich dann noch separat ausfüllen musste.

Nun erhielt ich einen Schrieb, in dem von mir weit über 1000 Euro zurückgefordert werden, welche ich aufgrund der weiteren Person im Haushalt zuviel erhalten habe.

Das wäre auch richtig, vorausgesetzt ich hätte je Miete bekommen. Leider ist die Situation aber die, dass das Taschengeld für Ihr teils auch noch ausblieb, sodass ich Ihn da mitunterstützt habe.

Mein erster Gedanke war, eine Kündigung des Mietvertags aufzusetzen, welche das "Mietverhältnis" ca. eine Woche nach Vertragsabschluss - z.B. aufgrund von Problemen - aufhebt.

Das wäre der einfachste Weg gewesen. Dummerweise habe ich die Mietbescheinigung ausgefüllt, welche ja das Datum von vor ca. 4 Wochen trägt.

Mein zweiter Gedanke war, eben die Kündigung einzureichen, meine Kontoauszüge zu zeigen (dort sind ja keine Geldeingänge zu sehen, da es nie welche gegeben hat) und abzustreiten, dass ich die Mietbescheinigung ausgefüllt habe. Dann aber wäre mein Kollege unter Umständen im Eimer, was ich auch nicht unbedingt möchte.

Mein dritter Gedanke war, eben eine Kündigung von 2006 dieses "Mietvertrags" einzureichen und zu sagen, dass er zwar einziehen wollte, dann aber zu seiner Freundin gezogen ist und erst vor Kurzem, als die Beziehung dann scheiterte, wieder zu mir kam.

Leider sind alle Ideen mehr oder weniger gering glaubwürdig und ich weiss nicht, wie ich ansonsten plausibel die eigentliche Wahrheit - nämlich dass er eben schon diesen Zeitraum bei mir das Gästezimmer hat, aber als Schüler bzw. jetzt Arbeitsloser nie das Geld hatte, was an Miete zu zahlen - rüberbringen soll.

Klar ist, dass ich wie gesagt meine Leistungen für MICH bezogen habe. Eigentlich sollte es mir doch überlassen sein, was ich damit anfange...

Ich weiss, dass es dumm war, den Mietvertrag auf letztes Jahr auszuschreiben, wir dachten da eben an die Anmeldung auf dem Bürgeramt, nach dessen Datum wir gegangen sind.

Ich bitte Euch, falls irgendjemand eine Idee hat, wie die Situation den Ämtern gegenüber vernünftig darzustellen ist, bitte helft mir dabei!

Ich bin erst ein paar Monate beim Jobcenter gemeldet, befinde mich zur Zeit in einem eigenen Praktikum und bemühe mich natürlich wie wild, einen guten Job in der EDV zu finden. Leider ist es meist so, dass man bei dringenden Situationen nichts passendes findet...

Ich danke für jede Hilfe.

Oh und ... ich erwarte nicht, dass mir jemand Vorschläge für den Betrug der Ämter macht, wenigstens Ratschläge oder Meinungen wären aber Hilfreich.

Danke

Verfasst: 13.05.2007 10:44
von maria1106
Hallo!
Ich würde mal sagen das ist sehr dumm gelaufen!
Aber das ist sicher nicht das was du hören /lesen willst!
Im Endeffekt kannst du froh sein nicht wegen Betrug dran zu kommen, denn nach deinen Angaben beim Amt hast du falsche Angaben gemacht bzw deinen Mitbewohner der ja laut deinen Angaben Miete bezahlt hat verschwiegen!
Wie du da nun ohne Probleme wieder raus kommst ist ein Rätsel.
Denn auch wenn du jetzt die Wahrheit sagen würdest würde der abgegebene Mietvertrag und Wohnbescheinigung das Ganze einer Lüge strafen. :shock:

° Viele Möglichkeiten ohne dich noch weiter rein zu reiten hast du sicher nicht! :?

° Vielleicht kann dir hier von den Profis Jemand weiter helfen , mir fällt zumindest nichts ein.

Vielleicht kannst du dir nen Rat bei einem Anwalt holen, der dir sagt wie du eventuell vorgehen kannst.

LG
Silvia

Verfasst: 13.05.2007 11:39
von nullbock
Du hast meinen Beitrag offenbar nicht richtig durchgelesen.
Im Endeffekt kannst du froh sein nicht wegen Betrug dran zu kommen, denn nach deinen Angaben beim Amt hast du falsche Angaben gemacht bzw deinen Mitbewohner der ja laut deinen Angaben Miete bezahlt hat verschwiegen!
Ich habe den Mitbewohner nicht angegeben, weil er nie irgendeine Miete oder Nebenkosten bezahlt hat und auch nie zahlen konnte. Wie sollte er auch, wenn er keine 100 Euro Taschengeld im MONAT zum leben hat.

Im Prinzip hätten wir uns den "Mietvertrag" auch sparen können, denn auch da steht drin, dass MIETFREI gewohnt wird, KEINE Nebenkosten an mich bezahlt werden und dass das Ganze auf einem rein freundschaftlichen Verhältnis überhaupt erst zustande kam.

Hätte ich je Miete bekommen, würde ich dies auch zurückzahlen - ich kann aber nicht zurückgeben, was ich gar nicht erhalten habe.

Ist eigentlich auch traurig, dass man aufgrund seines guten Willens, den man zeigt, noch bestraft werden soll...

Verfasst: 13.05.2007 16:28
von maria1106
Hallo nochmal...

Ich denke ich habe schon richtig gelesen, denn dass du keinen Mietbetrag im Mietvertrag stehen hast konnte ich in deinem Beitrag nicht lesen...

Na ja wenn du nie Miete bekommen hast, das auch so im Mietvertrag steht dass dein Kumpel Mietfrei wohnt was will dann die ARGE anrechnen?
Beziehungsweise was hat die Arge denn dann angerechnet um auf eine solche hohe Rückforderung zu kommen? Die müssen ja was begründet haben?

LG
Silvia

Verfasst: 13.05.2007 18:46
von ayumi
Hallo,

ich vermute mal, das die Arge an Nullbock wohl die komplette Miete zahlt. Und da ab Oktober nunmal ein Untermieter in der Wohnung lebt, kürzen sie automatisch den Mietanteil um die Hälfte. Ist doch klar, das sie nicht die gesamte Miete weiter zahlen. Und das der Untermieter nur ein Taschengeld bekommt, ist letzten Endes sein Problem. Irgendwo besteht sicher ein Anspruch. Und den muss er durchsetzen bzw. hätte er längst durchsetzen müssen. Ich denke mal, da wird man nicht viel dran machen können.
Blöde Situation, keine Ahnung wie man das hinkriegen kann. Aber mit nachträglich Auflösen vom Mietvertrag usw. hört sich für mich alles mehr als Unglaubwürdig an.
Und ich vermute mal, auch die Wahrheit hilft nicht viel. Auch als Schüler und Arbeitsloser hatte er irgendwo Ansprüche.
Vielleicht hat ja jemand noch die zündende Idee.

LG Simone

Verfasst: 14.05.2007 19:14
von nullbock
Hallo,

ich werde wohl schreiben, dass die Untervermietung korrekt ist.

Allerdings sind einige Dinge richtig zu stellen :

1.) Die Unter"vermietung" ist reine Formsache, da mein "Untermieter" das Gästezimmer bewohnt und weder Miete noch Nebenkosten zahlt und auch bisher nie zahlen konnte.

2.) Er bewohnt NICHT die mir zustehenden 45qm, sondern einen weiteren Raum der Gesamtwohnfläche von ca. 74qm. Da mir onehin nur die 45qm bezahlt werden und ich Rest auf meine Wohnung selbst vom Lebensunterhalt aufzahle, kann ich die Räume wohl auch verwalten, wie ich sie brauche.

3.) Da ich meine Wohnfläche weiterhin voll genutzt habe und noch immer nutze, stehen bzw. standen mir eigentlich genau die Gelder zu, die ich auch erhalten habe - ist onehin wenig genug.

4.) Der Einzug des "Untermieters" hat keinerlei (positive) Auswirkung auf meine Finanzielle Situation gehabt, das kann mir der Besagte auch eidlich bezeugen. Somit ist es zwar richtig, dass ich aufgrund meiner Unwissenheit bzw. dem Denken, dass ein Untermieter nur bei Mietzahlungen angegeben werden muss, mich selbst in die Pfanne gehauen habe, trotzdem kann ich nicht zurückzahlen, was ich nicht "zu unrecht" bzw. gar nicht erhalten habe.

Drückt mir die Daumen und danke für die Hilfe!

Verfasst: 14.05.2007 19:56
von maria1106
Hallo!
Wäre schön, wenn du berichten würdest wie es ausgegangen ist :wink:
LG
Silvia

Verfasst: 15.05.2007 09:03
von ayumi
Hallo,

so hört sich das schon etwas plausibler an, allerdings denke ich nicht, das es das Amt interessiert, welchen Teil der Wohnung Du jemandem zur Verfügung stellst. Ich bin zwar kein Fachmann, aber ich glaube, die können Dir so gut wie jeden einzelnen Punkt Deiner Aussage widerlegen. Tut mir leid, das ich das so negativ sehe. Ich drücke auf jeden Fall die Daumen das es positiv ausgeht und würde mich auch freuen, wenn Du berichtest, was dabei raus kommt.

LG Simone

Verfasst: 01.06.2007 12:52
von nullbock
Status :

Dass ich meine 45qm weiterhin bewohne, wurde zur Kenntnis genommen, unklar ist allerdings bislang noch, ob die Forderung zurückgenommen wurde und ob ich nach der Mietkürzung dann wieder volle Miete bekomme.

Vom Hauptvermieter wurde indessen eine schriftliche Erlaubnis zur Untervermietung gefordert. Gott sei Dank kann man mit Ihm reden, auch wenn es mir unangenehm ist.

Verfasst: 01.06.2007 13:39
von luna23
is der vermieter aus der nahen familie oder ehr entfernt?

weil dann wärs nat. günstig wenn du öffiziell einen (weiß nich wie man das nennt) vertrag hast in dem steht das du halt nur die 45 m2 nutzt. inoff. konntest du ja die anderen trotzdem nutzten.
und dein kumpel hätte auch einen vertrag gemacht das er jetzt das nutzten kann in der wohnung was du inoff. genutzt hast. wär viell. besser gewesen?
kommt mir jetz nur so in kopf. dann wär das so ne art wg würd ich sagen, was ihr ja auch seid und bekommt jeder euren teil vom aa.
oder denk ich da falsch????? korrigiert mich bidde.

allerdings habt ihr jetz ja schon probs. ka was man jetz noch machen kann.
anwalt kann da sicher am besten beraten.

Verfasst: 01.06.2007 16:53
von nullbock
Der Vermieter ist "entfernt", allerdings sehr nett. Er hat wohl direkt mit der Dame vom Jobcenter gesprochen und der auch mitgeteilt, dass er ausschließlich von mir die Miete erhält.

Vermutlich werden die dann nochmal nachfragen, was "ich" denn effektiv an Mieteinnahmen habe - also keine. Es steht mir ja frei, was ich mit den Räumlichkeiten mache, ich ich ja sowieso nicht bezahlt bekomme und daher quasi vom Lebensunterhalt abzwacke.

Der Vermieter hat mit dem Untermieter nichts zu tun, er weiss, dass wir hier mehr oder minder zu zweit hausen, ansonsten überlässt er aber uns komplett die Regelungen und das Drumherrum.

Von daher sollte ich wie gehabt meine 45qm bezahlt bekommen, den Rest leg ich selbst drauf und was ich mit den Mehrräumen machen, bleibt ja mir überlassen. Sofern ich Mieteinnahmen hätte, würde ich denen das schon melden, aber die Situation ist eben momentan leider so, dass er keine Miete zahlen kann... ich leg ja auch zur Zeit den Strom für beide aus, wodurch mir hier alles ziemlich knapp ist.

Ich warte nun erstmal ab, in wieweit das Amt diese Situation akzeptiert, falls die wirklich auf Ihren Paragraphen weiterreiten wollen, sehe ich mich am Ende dann doch dazu gezwungen, einen Rechtsbeistand zurate zu ziehen, was dann nur leider immer Kosten für die Allgemeinheit / Staatskasse bedeutet.

Wie gesagt kann ich eben nur nichts zurückzahlen, was ich nie erhalten habe. Anhand meiner Kontobewegungen sieht man ja, dass von Summe X, die ich erhalte, über die Hälfte für Miete und NK weggehen, die anderen Laufenden Kosten kommen noch dazu.