es geht um folgendes.
ich bin gelernte restaurantfachfrau und habe diesen beruf auch 2 jahre ausgeführt.dann ist mein vertrag ausgelaufen und ich bin auch noch zu dieser zeit schwanger geworden.
ich habe mich dann arbeitslos gemeldet,habe 3 monate arbeitslosengeld bekommen und habe dann hartz 4 bekommen,weil ich nicht mehr vermittelbar war.
nun meine frage dazu.
ab august geht mein zwerg in den kindergarten.bekomme ich dann wieder arbeitslosengeld oder bekomme ich weiter hartz 4?
arbeitslosengeld oder hartz 4???
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Anspruch auf ALG 1 hat tatsächlich nur der, der dem Arbeitsmarkt zur vollen Verfügung steht. Müsstest für deine Kinder eine 100% tige Betreuungsmöglichkeit während deiner Arbeitszeit nachweisen.
Kannst Du das nicht, so steht Du dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung/ bekommt kein ALG 1, sondern weiter ALG II
Kannst Du das nicht, so steht Du dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung/ bekommt kein ALG 1, sondern weiter ALG II
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
