RATLOS...
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RATLOS...
Hallo, viell. kann mir jemand etwas weiterhelfen:
Flg. Problem:
Die Freundin meiner Tochter ( 2. Lj. ), hat Lehrlingsvergütung, wohnt noch bei den Eltern ( beide Elternteile ALG 2 ). Ihr Einkommen wird also mit angerechnet. So weit, so gut.
Mitte 2008, nach abgeschlossener Lehre, weiterhin bei den Eltern wohnend, möchte sie ein Fachabi machen, also gibts keine Kohle mehr ( ausser eben BAFÖG ).
Nun die Frage: Muss sie sich b. d. ARGE melden, um irgendwas zu bekommen? Oder wie läuft`s in diesem Falle?
Danke schonmal f. d. Antwort! Liebe Grüsse, Lady G.
Flg. Problem:
Die Freundin meiner Tochter ( 2. Lj. ), hat Lehrlingsvergütung, wohnt noch bei den Eltern ( beide Elternteile ALG 2 ). Ihr Einkommen wird also mit angerechnet. So weit, so gut.
Mitte 2008, nach abgeschlossener Lehre, weiterhin bei den Eltern wohnend, möchte sie ein Fachabi machen, also gibts keine Kohle mehr ( ausser eben BAFÖG ).
Nun die Frage: Muss sie sich b. d. ARGE melden, um irgendwas zu bekommen? Oder wie läuft`s in diesem Falle?
Danke schonmal f. d. Antwort! Liebe Grüsse, Lady G.
Klar, vorsprechen bei der ARGE
Jeder in einer Bedarfsgemeinschaft und besonders Personen unter 25 Jahren sollten die Möglichkeiten der weiteren beruflichen Entwicklung mit dem Bearbeiter im JobCenter durchsprechen. Es gibt gerade für unter 25 Jährige besondere Bearbeiter für diesen Personenkreis, die sich gut mit den zusätzlich vorhandenen Möglichkeiten der Unterstützung zur beruflichen Aus-und Weiterbildung auskennen.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo!
Ich habe zwar wenig Ahnung aber...
wenn die Tochter doch sowieso in die Bedarfsgemeinschaft mit eingerechnet wird und sie weiterhin zu Hause lebt müssen doch noch die Änderungsmitteilung angegeben werden.
Das heißt wenn sie weniger Geld bekommt dann müsste sie ja auch den Regelsatz bekommen. Aber das Bafög wird dann vielleicht mit angerechnet.
So wie wahrscheinlich ihr Lehrlingsgehalt jetzt auch!
Frag doch mal DjTermi direkt der kann dir bestimmt weiter helfen!
LG
Silvia
Ich habe zwar wenig Ahnung aber...
wenn die Tochter doch sowieso in die Bedarfsgemeinschaft mit eingerechnet wird und sie weiterhin zu Hause lebt müssen doch noch die Änderungsmitteilung angegeben werden.
Das heißt wenn sie weniger Geld bekommt dann müsste sie ja auch den Regelsatz bekommen. Aber das Bafög wird dann vielleicht mit angerechnet.
So wie wahrscheinlich ihr Lehrlingsgehalt jetzt auch!
Frag doch mal DjTermi direkt der kann dir bestimmt weiter helfen!
LG
Silvia
Hallo,
ich schreibe jetzt mal, wie es bei uns ist. Meine Tochter macht zwar kein Fachabi sondern studiert, aber ich denke, das es so ähnlich ist. Meine Tochter fällt mit Bafög, Wohngeld und Kindergeld komplett aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Ausserdem ist es glaube ich irgendwie so, das der Anspruch auf Bafög, den Anspruch auf ALG II ausschliesst. Aber da können die Fachleute hier sicher mehr sagen.
LG Simone
ich schreibe jetzt mal, wie es bei uns ist. Meine Tochter macht zwar kein Fachabi sondern studiert, aber ich denke, das es so ähnlich ist. Meine Tochter fällt mit Bafög, Wohngeld und Kindergeld komplett aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Ausserdem ist es glaube ich irgendwie so, das der Anspruch auf Bafög, den Anspruch auf ALG II ausschliesst. Aber da können die Fachleute hier sicher mehr sagen.
LG Simone
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