Behördenwahnsinn...
Verfasst: 10.05.2007 11:44
Hallo,
meine Tochter möchte gerne mit dem Vater des gemeinsamen Sohnes zusammenziehen(und umgekehrt auch).
Sie (20 J.) lebt in einer 50 qm² großen Wohnung, bezieht Hartz 4; er (20 J.), Schüler, ist bei seinem Vater gemeldet, lebt aber seit Geburt des Kindes bei meiner Tochter (und auf ihre Kosten).
Ein Antrag auf Bezug einer gemeinsamen Wohnung, die auch auf 3 Pers.
zugeschnitten ist, wurde mit der Begründung abgewiesen, der Kindesvater könne bei seinem Vater wohnen bleiben, denn es bestünden keine zwingenden Gründe eines Auszuges(?) - außerdem könne der Kindesvater seinen Sohn täglich besuchen...!
Ist das nun Wahnsinn oder kann man gegen diese Entscheidung angehen?
LG
dogcoach
meine Tochter möchte gerne mit dem Vater des gemeinsamen Sohnes zusammenziehen(und umgekehrt auch).
Sie (20 J.) lebt in einer 50 qm² großen Wohnung, bezieht Hartz 4; er (20 J.), Schüler, ist bei seinem Vater gemeldet, lebt aber seit Geburt des Kindes bei meiner Tochter (und auf ihre Kosten).
Ein Antrag auf Bezug einer gemeinsamen Wohnung, die auch auf 3 Pers.
zugeschnitten ist, wurde mit der Begründung abgewiesen, der Kindesvater könne bei seinem Vater wohnen bleiben, denn es bestünden keine zwingenden Gründe eines Auszuges(?) - außerdem könne der Kindesvater seinen Sohn täglich besuchen...!

Ist das nun Wahnsinn oder kann man gegen diese Entscheidung angehen?
LG
dogcoach