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Behördenwahnsinn...

Verfasst: 10.05.2007 11:44
von Dogcoach
Hallo,
meine Tochter möchte gerne mit dem Vater des gemeinsamen Sohnes zusammenziehen(und umgekehrt auch).
Sie (20 J.) lebt in einer 50 qm² großen Wohnung, bezieht Hartz 4; er (20 J.), Schüler, ist bei seinem Vater gemeldet, lebt aber seit Geburt des Kindes bei meiner Tochter (und auf ihre Kosten).
Ein Antrag auf Bezug einer gemeinsamen Wohnung, die auch auf 3 Pers.
zugeschnitten ist, wurde mit der Begründung abgewiesen, der Kindesvater könne bei seinem Vater wohnen bleiben, denn es bestünden keine zwingenden Gründe eines Auszuges(?) - außerdem könne der Kindesvater seinen Sohn täglich besuchen...! :shock:
Ist das nun Wahnsinn oder kann man gegen diese Entscheidung angehen?

LG

dogcoach

Verfasst: 10.05.2007 15:36
von Ladyguenes
:x Hallo Dogcoach, nenn es Wahnsinn. Also echt!

Verfasst: 10.05.2007 15:39
von Gast
Klage einreichen, wenn das schon ein Widerspruchsbescheid war. :shock:

Ich würde das Jugendamt einschalten

Verfasst: 11.05.2007 14:49
von moselkerl
Wenn eine junge Familie, Vater, Mutter, Kind gemeinsam wohnen wollen, kann man das zum Wohl des Kindes wohl kaum ablehnen. Ich würde andere Stellen einschalten und nicht aufgeben.