Hallo,
meine Tochter möchte gerne mit dem Vater des gemeinsamen Sohnes zusammenziehen(und umgekehrt auch).
Sie (20 J.) lebt in einer 50 qm² großen Wohnung, bezieht Hartz 4; er (20 J.), Schüler, ist bei seinem Vater gemeldet, lebt aber seit Geburt des Kindes bei meiner Tochter (und auf ihre Kosten).
Ein Antrag auf Bezug einer gemeinsamen Wohnung, die auch auf 3 Pers.
zugeschnitten ist, wurde mit der Begründung abgewiesen, der Kindesvater könne bei seinem Vater wohnen bleiben, denn es bestünden keine zwingenden Gründe eines Auszuges(?) - außerdem könne der Kindesvater seinen Sohn täglich besuchen...!
Ist das nun Wahnsinn oder kann man gegen diese Entscheidung angehen?
LG
dogcoach
Behördenwahnsinn...
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Behördenwahnsinn...
Zuerst verließ sie ihr Glück, und dann kam Ünglück dazu...
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- Registriert: 10.03.2007 17:49
Ich würde das Jugendamt einschalten
Wenn eine junge Familie, Vater, Mutter, Kind gemeinsam wohnen wollen, kann man das zum Wohl des Kindes wohl kaum ablehnen. Ich würde andere Stellen einschalten und nicht aufgeben.
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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