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Eheähnliche Gemeinschaft?

Verfasst: 12.11.2005 14:15
von Amanda
Hallo,
ich hab da mal ne Frage. Ich bin nun seit ca. einem Jahr mit meinem Partner zusammen. Ich habe einen 2-jährigen Sohn, den ich mit in die Beziehung gebracht habe. Zur Zeit bekomme ich ALG II. Wir möchten in nächster Zeit zusammen ziehen. Zählen wir dann ab sofort als eheähnliche Gemeinschaft oder erst nach drei Jahren? Ich hab das Gefühl, niemand bei den Behörden kennt sich da wirklich aus. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Danke