Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Bei meinen letzten ALG 2 Antrag musste ich die Nebenkosten- und Heizkostenabrechnungen der Jahre 2005 und 2006 vorlegen. Nebenkosten wurden seitens des Vermieters immer erstattet (von mir zuviel gezahlt), Heizkosten musste ich immer nachzahlen. In beiden Jahren haben sich die jeweiligen Kosten aber etwa ausgeglichen, so dass ich letztlich nur wenige Euro "verdient" habe.
Im Bescheid wurden aber nur die Nebenkostenabrechnungen berücksichtigt, so dass ich nun gut 100 Euro an die Arge abdrücken soll. Von den von mir nachgezahlten Heizkosten ist in dem Bescheid keine Rede. Werden Heizkostennachzahlungen nicht von der Arge übernommen? Lohnt es sich Einspruch gegen den Bescheid einzulegen?
Hallo Kurzwellenhoerer
Heizkosten sind meistens in den Nebenkostenabrechnungen mit dabei und wurden sicher übersehen weil es separate Abrechnung gab.
Überprüfung des Bescheides beantragen und beide Abrechnungen mit dem Hinweis das es sich um unterschiedliche Teile handelt nochmal in Kopie dazulegen.
Dann gibt es einen neuen Bescheid.
Heizkosten müssen nämlich auch übernommen werden, abgezogen werden nur 18% der Energiekosten für die Erwärmung des Warmwasser wenn das mit der Heizanlage gemacht wird.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.