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Fortsetzung Spesen und JobCenter

Verfasst: 08.05.2007 13:09
von nonsens
Joa, ich mal wieder :)

ich hatte ja mal vor geraumer Zeit hier geschrieben, das das Amt meinem Mann die Spesen voll anrechnet als Einkommen, die er bekommen hat zu seinem Lohn.
Dem Amt fiel nach 4 Monaten dann ein, meinem Mann Betrug und Erschleichung (krass ausgedrückt) von Sozialleistungen zu unterstellen, weil er die Spesen nicht angegeben hätte.
War aber nicht so, wir haben ja monatlich die Gehaltszettel zum Amt geschickt und überall drauf vermerkt, was Lohn und was Spesen sind.

Nunja, dann habe ich einen Widerspruch gemacht gegen die Mitteilung, das eben zuviel gezahlt wurde.
Der Widerspruch wurde jetzt nach 3 Monaten beantwortet, und abgelehnt, mit folgendem Wortlaut:

Beim Anhörungsschreiben handelt es sich noch um keinen Verwaltungsakt. Der Widerspruch müsste daher als unzulässig zurückgewiesen werden.
Ich soll das beiliegende Formular mit dem Vermerk, das sich der Widerspruch erledigt habe, an die Dame zurücksenden ....


Hääääää? Krall ich mich dann ins eigene Fleisch oder hat das seine Richtigkeit?

Ich bekomme ebenso den Hinweis am Ende des Schreibens, das, sofern ein Rückforderungsbescheid erstellt werden sollte, ich die Möglichkeit habe, gegen diesen Widerspruch einzulegen.

Nun aber bekomme ich heute ein Schreiben wie folgt:

Da ihre Spesen/Fahrkostenerstattung die halbe monatliche Regelleistung übersteigt ist zu prüfen, inwieweit und in welcher Höhe eine Anrechnung zu erfolgen hat.
Ich benötige daher eine Bestätigung vom Arbeitgeber, ob es sich um reine Fahrkostenerstattungen handelt oder welche Kosten hier noch erstattet werden. Weiterhin benötige ich eine Erklärung, aus welchem Grunde die Kosten erstattet werden ....


Wir hatten im Widerspruch schon aufgelistet, was genau diese Spesen bedeuten, aber irgendwie raffen die da gar nix, kann das sein?

Vorallem werden hier schon Androhungen gemacht, das die Leistung bei Nichterbringung sofort ganz versagt wird - das Wort teilweise gibt es auch nicht mehr :roll:

Muss der Arbeitgeber denen jetzt wirklich alles auflisten, für was diese Spesen gezahlt wurden?
Und das die irgendeinen Satz übersteigen - naja, ich weiss nur das mein Mann den geregelten Satz von monatl. 324 Euro Spesen bekommt, dafür muss er auch genug verzichten. Schliesslich sehen wir uns dafür gar nicht mehr :(
Ich dachte immer, das Spesen für den Fahrer geschaffen wurden, damit er unterwegs was zu Essen kaufen kann und für die Entfernung von Daheim entschädigt wird. Aber das Amt sieht es als so an, das er damit noch mehr Einkommen hat, obwohl dieses Geld ausschliesslich nur für ihn gewesen ist.
Das Gehalt ansich war ja mein Part, da ich damit die laufenden Kosten bezahlen muss (Rest-Miete, Strom etc pp).
Das Amt hat mir sogar schon gesagt, er verdiene zu wenig, solle doch mal Ausschau nach nem anderen Arbeitgeber halten, damit wir komplett aus dem Amt rauskommen - hallo????

Dazu ist mein Mann doch nicht wirklich verpflichtet oder?

Naja, ok, also meine Frage(n):

Spesenauflistung wirklich erforderlich? Und wie detailliert muss der Arbeitgeber diese aufstellen?

Und was ist mit den Widerspruch, der nicht gültig ist, weil kein Verwaltungsakt, kann ich den zurücknehmen ohne mir dabei selbst ein Bein zu stellen?

Danke schon mal für Eure Geduld beim Lesen ..... :( aber mir wächst hier alles gerade über den Kopf.

Verfasst: 08.05.2007 22:28
von Melinde
Hallo nonsens
Hab da zu Spesen noch Infos gefunden:
Schau mal bei Tacheles
Und hier noch was.
Gruss

Verfasst: 09.05.2007 10:27
von nonsens
danke Melinde...

Der Arbeitgeber macht uns jetzt ein Schriftstück fertig wo drinsteht was er an Spesen hat, also für was er die bekommt - allerdings hatte sich das Amt im Schreiben ja die Frage schon selbst beantwortet, weil Verpflegungsmehraufwand ;) - so wird sie das auch schreiben.

Unterkriegen lasssen wir uns nicht, ich mache selbst noch eine Auflistung, was mein Mann mit seinen >Spesen treibt, damit das Amt endliuch sieht wie teuer das Leben auf Autobahn und Rasthof ist !